Aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?

 

Hallo,

ich bin 21 Jahre alt und habe seit August 2010 eine Lehre als Bankkauffrau angefangen mein Brutto beträgt zur Zeit Zeit 843€. Netto bekomme ich 641€. Außerdem bekomme ich ein 13. Gehalt und einen Leistungsbonus was meistens noch ein Netto Gehalt oben drauf ist. Und Kindergeld 184 EUR nicht zu vergessen...

 

Ich habe ein Bescheid nun vor mir liegen das mein insgesamt zu berücksichtigendes Einkommen 580€ beträgt.

Der Freibetrag ist bei 215€ . D.h. das ist das zu berücksichtigende Erwerbseinkommen 426.- beträgt plus mein Kindergeld 184.-  

Ich find es ganz schön heftig das ich von ca 840 .- (650 EUR+184 EUR) 580 EUR abgeben muss. Man arbeitet und kann sich im endeffekt nichts dafür leisten. Wenn ich garnicht arbeiten würde, würde ich mehr oder genau so viel vom Amt bekommen...Also was für eine Motivation!?

Ich mein Okay ich wohne bei meinen Eltern und ich bezahl auch gern Miete.... Die Miete für mein Zimmer liegt bei mir bei 350€ und das wird bei meinen Eltern ja als Einkommen berechnet, da ich ihnen das ja geben muss. Mein Essen etc zahl ich auch selber.... Also ich komm normalerweise mit meinem Geld zurecht.

Ich will mir jetzt nebenbei noch ein 400€ job suchen, denn meinen Eltern bekommen vom Amt nur ca 90€ und von mir ja eig. 580€  und mit 240 komm ich nicht aus.

Wird mir dann weiterhin etwas abgezogen? Und kann ich aus dieser BG ausstreten?Vielen Dank schon im vorraus

Arbeitslosengeld, Ausbildung, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV
Ist ein Guthabenkonto pfändbar?

Hallo zusammen.

Durch meine Vergangenheit habe ich einige Probleme mit der Schufa. Das ich einfach sehr leichtsinnig war sind dadurch auch einige Vollstreckungsbescheide bei mir eingegangen und mein altes Konto wurde gepfändet.

Ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld 2 und bin in einer Maßnahme für 1,50 die Stunde und erhalte somit mein Monatliches Einkommen von 530 Euro ~

Ich habe mir soeben ein Guthaben "Postbank Giro Plus" Konto einrichten lassen. Mir wurde dort gesagt mein Sozialgeld sei nicht pfändbar bis zu einer Grenze von etwas unter 1000 Euro.

Ist dies wirklich so? Weil im Vertrag folgendes steht:

Unabhängig davon wird die Postbank der Schufa auch Daten über ihre gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln.

  1. zulässig wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zu Wahrung berechtigter Interessen der Postbank oder Dritter erforderlich ist.
  • die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe.
  • Ich nach der Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich ermahnt worden bin.

Diese Punkte sind bei mir schoneinmal vorgefallen oder aktuell, aber eben nicht gewollt!

Meine Frage ist nun, können sie mein sozialgeld trotz dieser Punkte pfänden oder kann ich beruhigt meine Kontonummer vorlegen damit mein Geld absofort aufs Konto geht?

Bank, Arbeitslosengeld, Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Konto, Sozialhilfe
Kann man durch Zahlung von Krankengeld auch die benötigten 12 Monate des ALG 1 vollmachen?

Hallo,

 bevor ich hier angefeindet werde:

Ich arbeite seit mehr als 20 Jahren sehr hart als Vertriebsmitarbeiter und es geht mir nur darum,

meine Familie irgendwie so gut wie möglich abzusichern!!!!

Ich habe seit drei Monaten einen Job, befinde mich aber in der Probezeit und ich glaube nicht, dass ich die Probezeit überstehen werde. Vor dem Antritt des aktuellen Jobs war ich 6 Monate beschäftigt und vor dem Antritt 10 Monate arbeitslos (mit Bezug von Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld).

 

Meine Fragen:

 

a.) Sollte mir gekündigt werden, bekomme ich dann durch meine Arbeitslosigkeit von 10 Monaten nur noch 2 Monate Arbeitslosengeld und danach Hartz 4? Ich habe gehört, man muß mindestens wieder 12 Monate in die ALV einzahlen, um wieder für 12 Monate ALG zu erhalten... ?! Zur Info: Meine Kündigungsfrist lautet 1 Monat, um 12 Monate voll zu machen, müsste ich bis 31.07.2011 durcharbeiten.

b.) Wenn ja: Kann ich das mit einer Krankschreibung (mit späterem Bezug von Krankengeld) vor der Kündigung hinauszögern und wird diese Zeit auf meine Einzahlungszeit in die ALV eingerechnet? Beispiel: 10 Monate gearbeitet + 2 Monate Krankschreibung = 12 Monate Einzahlung

c.) Sollte ich nach der Kündigung, aber innerhalb der Kündigungsfrist, krankgeschrieben werden (mit späterem Bezug von Krankengeld), wird dann irgendeine Zeit angerechnet?

 

Vielen Dank

Arbeitslosengeld, Hartz IV, Krankengeld
Es geht um ein Bedarfsgemeinschaft. Muss mein Freund alles angeben und ausfüllen?

Hallo Zusammen, komme gerade vom Jobcenter, wollte meinen Antrag auf ALGII abgeben. Vor einiger Zeit habe ich hier eine ähnliche Frage gestellt, nun bin ich wieder völlig planlos. Mein Freund (Beamter) u. ich ziehen zum 01.April zusammen. Ich erhalte noch bis Mitte April Überganggeld da ich eine berufliche Reha absolviert habe. Ich war der festen Überzeugung, einen Job zu finden, darum auch d. Zusammenziehen mit meinem Freund. Doch ich habe keine Arbeit gefunden ;o( u. muss nun zum Jobcenter, auch wegen der Krankenversicherung. Vom Jobcenter hab ich nun viele Unterlagen erhalten, d. mein Freund und sein Dienstherr ausfüllen muss. Er MUSS, laut Jobcenter alles Finanzielle offen legen, da wir ab 01.04. eine eheähnliche Lebensgemeinschaft sind. Doch wir haben vorher noch nicht zusammen gelebt, wir haben keine Kinder, keine gemeinsamen Konten u. verfügen auch nicht über das Geld des anderen.  Ich bin völlig planlos und verzweifelt! Was stimmt den nun? Im SGB II steht vieles, schlau werde ich daraus nicht. Muss er alles angeben, trotz unserer beschriebenen Situation? Er ist zwar Beamter und bezieht monatlich ca. 2000,-€, doch er zahlt auch ca. 1300,- € Kindesunterhalt, Kreditabzahlung und Versicherungen. Kann mir jemand helfen??? DANKESCHÖN!!! - PS. BITTE - nur Antworten, wenn Ihr WIRKLICH bescheid wisst! Keine Hören-Sagen Dinge!!!DANKESCHÖN!!! LG Josy

ALG II, ARGE, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter
Haus an Tochter verschenkt... Nach 2 Jahren arbeitslos geworden.

Hallo es geht um eine Bekannte von mir.

Eine Freundin hat vor gut 2 Jahren ein Haus von Ihrer Mutter überschrieben (Schenkung) bekommen. Sie lebt nun darin mit Ihrem Mann und Ihren Söhnen.

Nun wurde die Mutter 2 Jahre nach der Schenkung Arbeitslos. Sie steht nun Mittellos da, hat eigentlich Anspruch auf Unterstützung vom Amt, weil Sie Jahrelang einbezahlt hat.

Sie bekommt nun kein Arbeitslosengeld mehr und das Amt verweigert Ihr jegliche Unterstützung. Sie bekommt auch kein Hartz4.

Es wird gesagt Sie solle doch das Haus zurückverlangen, da die Schenkung erst 2 Jahre her wäre.

Die Mutter hat nichts beiseite, und wird nun von der Tochter und Ihrem Mann Unterstützt so gut es geht. Miete/Essen etc...

Zum Zeit der Schenkung war die Arbeitslosigkeit nicht absehbar. Sie war 25 Jahre in dem Betrieb angestellt. Und wie bereits erwähnt, 2 Jahre nach der Hausschenkung wird die Dame Arbeitslos und man verweigert Ihr nun sämtliche Unterstützung.

Kann mir hier bitte einer weiterhelfen, die sind nervlich am Ende. Sollen die nun ausziehen, und die Mutter einziehen lassen? Bzw das Haus zurückgeben (Das verlangt das Amt von der Mutter, Sie sagen das ist erst 2 Jahre her, verlangen Sie das Haus zurück)..

Ich bitte um Unterstützung, was kann man hier machen? Mann verweigert der Dame wirklich alles... Ihre jetzige Miete/Nahrung....

Danke Stuumon

Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Schenkung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Hartz IV