Von Betreuungsunterhalt hab ich noch nie etwas gehört.Die Kindesmutter war vor der Schwangerschaft schon HARTZ IV Empfängerin.Da müssten ja Tausende von Vätern,die nicht mit ihr zusammen leben oder verheiratet waren,zahlen.Ausserdem können sie ihr nicht alles,was über dem Selbstbehalt liegt zusprechen,da müsste es ja auch Richtlinien geben.Im BGB sind ,was Unterhalt betrifft,nur  eheähnliche Gemeinschaften und Ehen geregelt. Dort gibt es kein Gesetz,das Väter an die nicht mit ihm zusammen lebende bzw verheiratete Kindesmutter gezahlt werden muss.