Zwangseinweisung bei Hartz V?
Hallo, Ich habe da eine Frage wegen Harz V. Und zwar ist es so, dass ich schon seid ewigen Zeiten Probleme habe/hatte die ich bisher immer soweit geregelt gekriegt habe, weswegen ich mich natürlich rießig gefreut habe, als ich im Sommer eine betreute Ausbildung von der Arge bekam (war vorher 4 Jahre auf der Suche :( Jetzt ist es so, dass ich letzten Dezember nen Nervenzusammenbruch hatte und darum ne Weile krank geschrieben war. Ich hab inzwischen ne Therapie angefangen, komme da aber natürlich nur langsam vorran. Um etwas Stress und Druck rauszunehmen bin ich erstmal krnak geschrieben. Jetzt wurde mir aber vom Fallmanager (Arge) gesagt, entweder ich lass mich einweisen (also richtig Stationär), wenn ich abbreche/aussetze oder ich werde 6 Monate zu 100% gesperrt, weil er die Selbsteinweisung als Zeichen der Bereitschaft etwas zu ändern verlangt. Ich kann aber nicht so ganz glauben, dass er die gesetzliche Grundlage dazu hat. Auf was muss ich mich gefasst machen?
6 Antworten
ich denke, das ist so prikär, das du damit besser zu einem anwalt gehst. ich kann mir zwar nicht vorstellen, das sowas rechtlich möglich ist, aber das dürfte soviele facetten haben, das deu dich mit einem fachmann unterhälst, der auch was unternehmen kann ...
die ersten beratungen , grade unter dem aspekt, sind dann bei eine guten anwalt kostnlos. geh erstmal zu einem hin, schildere ihm aber gleich, um was es geht und auchdie sache wegen dem schein, was man da machen könnte.
Einen Beratungsschein bekommst du beim Amtsgericht. Da hat die ARGE (Jobcenter) nichts mit zu tun. Dann kostet diese Erstberatung 10 €.
Gut dann werde ich mal schauen das ich einen in der Gegend finde. Danke
Bei uns liegen ARGE und Arbeitsamt irgendwie zusammen (so ganz gerafft hab ich das auch nicht) Was mein Mann aber eben meinte und was mich noch interessietr ist, solltes es da wirklich irgendwie in Richtung Prozess oder sowas gehen, können die uns dann für diese Zeit sperren?
Du hast ein Recht, die Entscheidungen der ARGE zu hinterfragen und auch dagegen zu klagen. Daraus ergibt sich kein Grund, euch die Leistung zu kürzen
Mit welcher Begründung soll denn ein Anwalt auch kostenlos arbeiten? Wer macht das denn sonst noch?
@ anne...dann habe ich wohl ne gute anwältin, die berät in besonderen fällen in der ersten beratung kostenlos...@derhans ich habe ja auch nicht geschrieben, das sie ganz für umme arbeitet, nur meine zumindest berät erstmal, wenn es eng ist, beim erstenmal kostenlos...mehr habe ich nicht geschrieben....
Natürlich hat er diese Kompetenz nicht. Eine "Zwangseinweisung" kann nur ein Richter veranlassen. Was er aber wahrscheinlich kann, ist die Leistung, Schritt für Schritt runter fahren, bis du tatsächlich auf Null Leistung bist. Ich wage nicht dir Ratschläge zu erteilen. Aber eine Frage wird wohl erlaubt sein: "Was hindert dich denn an einer stationären Therapie? Du hättest vielleicht endlich einmal die nötige Ruhe, um mit dir selbst ins Reine zu kommen.
Das große Problem was ich mit einer stationören Therapie habe ist, dass zu meinen Problemen unter anderem die Angst vor dem "alleinsein" gehört. Und da ich nicht gerade einen großen Freundeskreis habe ist mein Mann mir wirklich meine einzige große Stütze und ich habe allein bei dem Gedanken an eine stationäre sofort wieder Ängste...
Bei einer stationären Therapie bist du nicht allein. Da bist du eigentlich immer in eine Gruppe eingebunden. Es tut dir wahrscheinlich gut, andere leute kennen zu lernen, denen es ähnlich geht. Dein Mann kann dich jederzeit besuchen. Die wirst ja schlißlich nicht eingesperrt. Außerdem kannst du bei einer freiwilligen Therapie, jederzeit auch wieder nach Hause gehen.
Ja ich hab mich natürlich beraten lassen und da wurde mir das auch alles gesagt, allerdings ist mein Therapeut (mit dem ich natürlich auch darüber gesprochen habe) ebenfalls der Meinung, dass ich von selbst dazu bereit sein muss, weil es sonst wohl wenig bringen wird. Und ich kann mich im Augenblick null mit dem Gedanken anfreunden auf eine stationäre zu gehen. Ob sich das irgendwann ändert weiß ich nicht, aber im Moment ist es in meinen Augen nicht das Richtige für mich.
was erlaubt der sich??Er ist kein Arzt nur so ein Büro Heini,und NUR ein Arzt kann beurteilen,ob du in eine Klinik musst und nur er kann dich,mit einem Richter,einweisen.Sag dem mal ordentlich Bescheid und lass dich nicht so runterziehen,so kommst du nie zu etwas im Leben und "Nervenzusammenbrüche"sind keine Lösung deiner Probleme,nur eine Flucht,pack dein Leben an,du bist doch schon auf einem guten Weg und versau es dir durch solche "Krankheiten",die kiene sind!nicht!!!
Dass da sich jemand etwas erlaubt, was ihm nicht zusteht, das sehe ich auch so. Aber Dumerlaubst Dir aucheiniges. Noch nie gehört, dass sich jemand mit absicht einen Nervenzusammenbruchnzulegt! Manchmal ist es halt nicht so einfach das Richtige zu tun, denn die Menschen sind so nett, denen bei den sies können und wollen, das Leben einfach schwer zu machen. Und deshalb macht sie hier das einzig richtige - sie frägt umRat! Um dann natürlich wieder einen Schritt weiterzukommen!
Die können und dürfen alles such dir ein mini job rede mit deinem hausartz und stabilisier dich somit selbst.aber sieh zu das du zum anwalt trotzdem kommst.ohne klage geht da wohl nicht und denk dran du bist in beweispflicht. Viel glück dabei mausili508
In deinen Fall ist es besser du gehst zum Rechtsberater im Amtsgericht, da kannst du dir einen Beratungschein ausstellen lassen " das zahlt der Staat" und dann einen Rechsanwalt (Rechtsfach Sozialrecht) suchen, der kann Dir Fachlich helfen.
L. G. Aral59
daran habe ich auch schon gedacht... es gibt da nur ein kleines Problem, da ich nicht genug Geld bekomme (ist halt ne betreute Ausbildung) und mein Mann auch leider zZ arbeitslos ist, müssten wir uns dafür einen Beratungsschein holen (damit wir ggf später oder garnicht zahlen, weil ja sogar die Beratung kostet) aber den bekommen wir natürlich wieder nur bei der ARGE und die fragen dann natürlich "warum?" und stellen den nur aus, wenn diese Frage beantwortet wird :(