Hallo,

ich habe ma wieder eine Frage:

Ich muss an einer Bewerbuungsmaßnahme vom Arbeitsamt teilnehmen. War jedoch nur 1 Tag da und dann 2 Wochen unentschuldigt gefehlt...

Die Eingliederungsvereinbarung habe ich nicht unterschrieben gehabt, lediglich das ich sie erhalten habe..

Nun meine Frage: Darf das Jobcenter schon nach der 1. Abmahnung seitens des Maßnahmeträger die Leistung kürzen oder erst dann wenn ich aus der Maßnahme gekündigt werde? Habe nun vor nach der Abmahnung regelmäßig hinzugehen...

Bin aus dem U25 Bereich.. mir droht also 3 Monate 100% Kürzung...

Und ja: Ich weiß mein Verhalten war unter aller Sau... von daher bitte keine Moralapostel Posts...

Vielen dank schonmal im vorraus!