Hallo zusammen.

Durch meine Vergangenheit habe ich einige Probleme mit der Schufa. Das ich einfach sehr leichtsinnig war sind dadurch auch einige Vollstreckungsbescheide bei mir eingegangen und mein altes Konto wurde gepfändet.

Ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld 2 und bin in einer Maßnahme für 1,50 die Stunde und erhalte somit mein Monatliches Einkommen von 530 Euro ~

Ich habe mir soeben ein Guthaben "Postbank Giro Plus" Konto einrichten lassen. Mir wurde dort gesagt mein Sozialgeld sei nicht pfändbar bis zu einer Grenze von etwas unter 1000 Euro.

Ist dies wirklich so? Weil im Vertrag folgendes steht:

Unabhängig davon wird die Postbank der Schufa auch Daten über ihre gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln.

  1. zulässig wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zu Wahrung berechtigter Interessen der Postbank oder Dritter erforderlich ist.
  • die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe.
  • Ich nach der Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich ermahnt worden bin.

Diese Punkte sind bei mir schoneinmal vorgefallen oder aktuell, aber eben nicht gewollt!

Meine Frage ist nun, können sie mein sozialgeld trotz dieser Punkte pfänden oder kann ich beruhigt meine Kontonummer vorlegen damit mein Geld absofort aufs Konto geht?