Hallo, Ich habe da eine Frage wegen Harz V. Und zwar ist es so, dass ich schon seid ewigen Zeiten Probleme habe/hatte die ich bisher immer soweit geregelt gekriegt habe, weswegen ich mich natürlich rießig gefreut habe, als ich im Sommer eine betreute Ausbildung von der Arge bekam (war vorher 4 Jahre auf der Suche :( Jetzt ist es so, dass ich letzten Dezember nen Nervenzusammenbruch hatte und darum ne Weile krank geschrieben war. Ich hab inzwischen ne Therapie angefangen, komme da aber natürlich nur langsam vorran. Um etwas Stress und Druck rauszunehmen bin ich erstmal krnak geschrieben. Jetzt wurde mir aber vom Fallmanager (Arge) gesagt, entweder ich lass mich einweisen (also richtig Stationär), wenn ich abbreche/aussetze oder ich werde 6 Monate zu 100% gesperrt, weil er die Selbsteinweisung als Zeichen der Bereitschaft etwas zu ändern verlangt. Ich kann aber nicht so ganz glauben, dass er die gesetzliche Grundlage dazu hat. Auf was muss ich mich gefasst machen?