Muss das Jobcenter (ARGE) nach Ende des Bezuges von ALGII-Leistungen später noch die Nachzahlung von Nebenkosten lt. Abrechnung des Vermieters übernehmen ? In diesem Fall: Ab Juli 2012 kein Leistungsbezug mehr. Im Juni 2013 kommt die Jahres-Abrechnung des Vermieters mit einer Nachzahlungsforderung von (berechtigten) Nebenkosten. Die Vorauszahlungen des Mieters (der ARGE) haben also nicht gereicht. Alles bewegt sich im "Angemessenheitsbereich".