Ich hatte beim Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt, nachdem mir beim ersten Beratungsgespräch erklärt wurde, dass ich Anspruch hätte. Zweistellig zwar nur, aber mein Krankenkassenbeitrag (um die 200€) wäre übernommen worden. Den zahl ich momentan selbst. Rentenversicherungsbeitrag zahl ich auch selbst. Alle Unterlagen, die auch beim Antrag abgegeben habe, hatte ich zum Ausrechnen dabei, daher bin ich beinahe fest von der Annahme des Antrags ausgegangen. Jetzt wurde der Antrag abgelehnt, hatte davor aber eine EGV unterschrieben, die mich in eine Maßnahme steckt. Hätte ich auch kommentarlos mitgemacht, sofern ich Unterstützung bekommen hätte.Ist es mir jetzt möglich die EGV zu widerrufen und nicht in die Maßnahme zu gehen, da ich ohne die Unterstützung auch keinen Sinn darin sehe? Vorallem da man mir keine Gelder streichen kann.