Brauche hilfe wegen Trennung von Ehemann?

9 Antworten

Natürlich kannst Du jederzeit zum "Amt", allerdings vermute ich wollen die erstmal Unterlagen haben (Scheidungspapiere z.B.). 

Wo Du Hilfe bekommst und welche Hilfen Dir zustehen erklären Dir die Sachbearbeiter dann auch.

Ein Umzug mit Unterstützung durch das "Amt" gibt es soweit mir bekannt nur, wenn Du im neuen Wohnort eine Arbeitsstelle fix in Aussicht hast.

Allerdings solltest Du, meiner Meinung nach, erst in Therapie um die Ausgangslage ein wenig zu verbessern. Arbeit macht nämlich meist nur dann Spaß wenn man den Kopf frei hat und sich voll darauf einlassen kann. 

Der beste Weg mit allen Freiheiten ist, dass du dich um einen Job bemühst und dadurch dir eine eigene Wohnung leistest und die Scheidung einreichst.

Alles andere wird nur mit großen Hürden durch das Jobcenter sein. Falls du doch auf die wie gewohnt weiter machen möchtest, dann lasse dich von dem Jobcenter beraten.

Viel Glück

Ich würde mich als erstes an einen Anwalt wenden. Zum Amt kannst du natürlich auch gehen. 

Wenn du dich scheiden lassen möchtest würde ich mir beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt holen,wenn du selber kein oder nur wenig Einkommen hast !

Um einen evtl. Anspruch auf ALG - 2  ( Hartz - lV ) zu sichern,würde ich noch diesen Monat zum Jobcenter und einen Antrag holen,da wird dann eingetragen wann du dich Arbeit suchend gemeldet hast,dann gibt es ggf.rückwirkend bis zum 01.08.2016 dann ALG - 2 nachgezahlt.

Du musst dann separat die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum beantragen und erst die Zusicherung vom Jobcenter abwarten,bevor du einen Mietvertrag unterschreibst.

Die Wohnung darf bei zwei Personen etwa 60 qm - 65 qm haben,was dann die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) kosten darf sagt dir das Jobcenter.

Du kannst im Internet aber schon mal unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachsehen,oder du gibst mal ein ,, angemessene KDU " und dazu dann den Namen der Stadt zu der dein Dorf gehört.

Wenn du auf dem Dorf lebst wird es da ja kein Jobcenter geben,sondern in der nächst gelegenen Stadt und da könntest du dann auch hinziehen,wenn es im Dorf keine passende Wohnung für euch gibt.

Dann müsste geklärt werden ob dein noch Ehemann leistungsfähig ist,dir also Unterhalt zahlen kann,denn wenn du ohne Einkommen bist steht dir bei einer Scheidung dann im Trennungsjahr Unterhalt zu,wenn dein noch Mann dann mehr als 1200 € Netto an relevantem Einkommen hat und das würde dein Anwalt dann von ihm einfordern.

Bis es soweit wäre würde dann das Jobcenter in Vorleistung gehen und dann bei einer evtl.Nachzahlung von Trennungsunterhalt eine Rückforderung an dich stellen.

Du kannst dann beim Jobcenter auch einen Antrag auf eine Erstausstattung der Wohnung stellen,dann würdest du noch Sachleistungen ( Gutschein ) oder Geld bekommen,für das was euch dann zur Grundausstattung noch fehlen würde.

Dann kommt es darauf an wie viel du für deine Tochter an Unterhalt bekommst,denn dieser und das Kindergeld zählt dann als Einkommen deiner Tochter ( Kindergeld nur solange sie es selber zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde ) und wird dann auf ihren Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2) angerechnet.

Von 14 - 17 Jahren steht ihr derzeit ein Regelsatz für den Lebensunterhalt von 306 € zu und dazu kommt dann min.noch ihr Kopfanteil der KDU - das würden dann bei 2 Personen 50 % von der Warmmiete sein.

Also mal angenommen die KDU - würde dann 460 € kosten,dann stünde der Tochter 230 € zu und dir die anderen.

Dann würde der Bedarf deiner Tochter bei min. 306 € Regelsatz + angenommen 230 € Kopfanteil der KDU = 536 € betragen.

Von diesen 536 € würde dann schon mal das Kindergeld von 190 € abgezogen,es blieben dann noch 346 € übrig und davon muss dann noch der Unterhalt vom leiblichen Vater abgezogen werden.

Würde dann noch ein Bedarf bestehen,dann würdest du diesen vom Jobcenter als Aufstockung gezahlt bekommen,evtl.könntest du auch vorrangig Wohngeld für sie beantragen.

Dir würde dann ein Regelsatz von derzeit 404 € zustehen,dazu dann angenommen dieser Kopfanteil von 230 € für die KDU - und dazu kommt dann noch ein Alleinerziehenden Mehrbedarf von 12 % deines derzeitigen Regelsatzes.

Davon würde dann der evtl.gezahlte Trennungsunterhalt abgezogen,solange du keiner Erwerbstätigkeit nachgehst oder anderweitig Freibeträge auf Einkommen geltend machen würdest,kannst du vom Trennungsunterhalt dann 30 € Versicherungspauschale abziehen.

Es würden dann also 30 € weniger als anrechenbares Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Am besten gehst du erstmal zur Agentur für Arbeit und lässt dich dort beraten. Vielleicht gibt es in deiner Nähe (nächste größere Stadt) eine Beratungsstelle für Frauen wie dich. Google doch mal danach und bitte dort um einen Termin

Du kannst auch deinen Arzt nach Adressen für solche Beratungsstellen fragen, vielleicht kennt er etwas