Darf der Stallbesitzer mir verbieten mit Halfter zu longieren, obwohl kein anderer in der Halle ist?
Hallo zusammen,
heute am Stall gab es ein paar Streitigkeiten um das obige Thema.
Meine Tierärztin war vor ein paar Tagen bei uns am Stall und hat mein Pferd chiropraktisch behandelt. Um Genick, Rücken usw. zu entlasten soll ich seitdem nur mit Halfter longieren, was ich dann auch heute tun wollte, als kein anderer in der Halle war.
Das Problem war nur, dass dann direkt der Stallbesitzer ankam und meinte, dass das verboten wäre, weil es scheinbar schon mal irgendwo einen Rechtsstreit dazu gab und die Versicherung des Stallinhabers den entstandenen Schaden ( Ka was das gewesen sein sollte) übernehmen musste.
Ich frage mich halt, wieso deren Versicherung den Schaden meines Pferdes übernehmen sollte?
Auf die Frage hin, warum es denn so schlimm wäre, am Halfter zu longieren, wenn niemand anders darin ist, ich die Tür schließe, damit mein Pferd nicht darüber springen kann, wenn ich es nicht halten kann (er meinte, dass mein Pferd einfach über die bandentür springen könnte) und danach sogar den Hufschlag harke, hat er immer wieder gesagt, dass es verboten wäre.
Also meine Frage: darf der Stallbesitzer mir verbieten mit Halfter zu longieren und wer haftet bei einem Unfall?