Wer zahlt bei Brandfleck im Teppichboden?

Ihr Lieben,

seit 08/2012 wohne ich in meiner Wohnung. Vor kurzem hat ein Besuch mit der herabfallenden Shisha-Kohle jongliert. Die Flecken sind unterschiedlich groß auf einer Fläche von ca 60cmx60cm. Leider ist es ziemlich mittig auf dem gemusterten, niedrigflorigen Teppichboden. Die Fläche des Teppichbodens im besagten Zimmer ist ca 13qm. Aus Teppichresten habe ich entnommen, dass er wohl mit Doppelseitigen Klebeband befestigt wurde. Es gibt keine Leisten (allerdings läuft der Teppichboden quasi zur Wand aus). Leider weiß ich nicht, wie alt der Teppichboden ist. Meine Vermieter wissen noch von nichts, da ich noch Probleme mit ihnen habe.

Nachdem ich aus einem vorherigen Haftpflichtschaden das Problem habe, dass diese nur den Zeitwert ersetzen und ich daher Probleme mit meinen Vermietern habe (und das erfreut meine Vermieter so gar nicht, als dass sie von mir den Restbetrag fordern!), frage ich: WAS IST JETZT ZU TUN?

Das weitere Problem ist, dass ich bereits gekündigt habe und demnächst ausziehe. Der Versicherungsfall mit der Regulierung des Zeitwertes ist noch lange nicht abgeschlossen. Der Besuch würde es über seine Versicherung laufen lassen, was ist dabei zu beachten? Können meine Vermieter verlangen, dass ich für den Restbetrag aufkomme (Zeitwert + X für neuen Teppich z.B.). Wie muss mein Besuch nun handeln?

Was wäre, wenn die Versicherung von meinem Besuch nicht reguliert? Wer zahlt dann ....? Kann die Kaution behalten werden? Wenn ja, wie viel?

Ich freue mich über ein paar Antworten!

Vermieter, Haftpflichtversicherung, Brandfleck
Wer haftet für einen fremdverschuldeten Wasserschaden an meinem Laminat?

Guten Tag,

letzten Donnerstag entstand mir ein Wasserschaden durch die Mieterin über mir. Das Rückschlagventil ihres Geschirrspülers war defekt, sodass das Wasser durch meine Küchendecke tropfte. Da ich von der Spätschicht kam und das Ganze schon mehrere Stunden auf mein Laminat getropft sein muss (es war ein großes Rinnsal, welches dank der offenen Wohnküche von der Küche bis unter die Couch gelaufen ist), ist das Laminat an einigen Stellen aufgequollen. Durch den Trocknungsservice wurde mir empfohlen den Schaden meiner Hausratversicherung zu melden. Allerdings will mir nicht so ganz in den Kopf weshalb meine Versicherung für einen Schaden am Laminat aufkommen soll, der durch den Mieter über mir verursacht wurde. Die Zimmerdecke (neu tapezieren und malern) wird wohl von der Gebäudeversicherung übernommen, das Laminat und die dafür anfallenden Umstände (ca. 4 Wochen Auszug aus der Wohnung (Übergangswohnung o. Ä.), Möbelauslagerung (Küche und Wohnzimmer), Material und Arbeitslohn) soll aber meine Hausratversicherung zahlen? Ist dafür nicht die Haftpflichtversicherung der Mieterin über mir zuständig? Da ich so gar keine Erfahrung in derlei Angelegenheiten habe, weiß ich nun nicht wirklich, wie ich mich verhalten soll bzw. an wen ich mich wenden und etwaige Ansprüche geltend machen soll. Am Montag findet ein Temin mit dem Trocknungsservice, dem Maler- und Bodenleger und einem Gutachter statt, bei dem der Schaden noch einmal festgehalten werden soll (unter anderem Aufbohrung des Laminats, um festzustellen, ob sich Feuchtigkeit darunter gesammelt hat). Mich überfordert die Ganze Situation ein wenig.. ich hoffe Sie können ein wenig Licht in mein "Dunkel" bringen.

Vielen Dank im Voraus!

Versicherung, Haftpflichtversicherung, Haftung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Muss ich für den Wasserschaden aufkommen und den Feuerwehreinsatz bezahlen?

Mein Mitbewohner hat mir ein Zimmer untervermietet. Die Badewanne war verstopft und das Wasser ist nicht mehr abgeflossen. Ich habe alles mögliche ausprobiert. Essig und Backpulver, mit einer Saugglocke versucht den Abfluss zu reinigen, ohne Erfolg. Mein Mitbewohner war im Urlaub. Ich habe ihn angerufen. Ihm war s egal. Er war betrunken, hat gelallt und meinte, er kommt erst am Mittwoch zurück. Das war an einem Samstag. Er hat sich sogar noch lustig darüber gemacht! Ich musste zur Arbeit, fatal, hab das Sieb aufgeschraubt . Wusste nicht das man das nicht machen darf, im Gegensatz zu meinem Mitbewohner. Trägt das zu der Sachlage bei? Oder ist das egal, weil ich fahrlässig gehandelt habe?

Ich musste dann aus dem Haus und eine Stunde später hat sich die Feuerwehr über das Fenster Zugriff verschafft. Der Nachbar unter uns hat einen Wasserschaden, die Elektronik im Badezimmer ist ausgefallen. Ich glaube die Sicherung ist ausgefallen. Das ganze wurde an die Polizei übergeben.

Jetzt muss der Feuerwehreinsatz bezahlt werden und ich habe Sorge das die Hausverwaltung nichts übernimmt. Ich habe den Fall an meine Haftpflichtversicherung weitergeleitet. Aber weil mein Mitbewohner generell total verantwortungslos ist, sehe ich irgendwie nicht ganz ein, dass ich für den Schaden aufkommen soll?!?

Recht, Mietrecht, Untervermietung, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Streit mit der Versicherung wegen Haftpflichtschaden - was tun?

Hi,

meine Partnerin hat in ihrer ehemaligen Wohnung (ist Ende letzten Jahres ausgezogen) den Parkettboden mit ätzendem Mittel angegriffen (versehentlich), ein Gutachter war in Anwesenheit der Vermieter auch da und meinte, der Schaden würde übernommen werden. Nachdem diese Aussage für die Vermieter so eindeutig und klar war, wurde der Boden neu eingelassen, abgeschliffen etc. (Kosten in Höhe von ca. 2.000,- EUR)

Nachdem sie die Kaution noch immer nicht ausbezahlt bekommen hat, hat sie beim Vermieter angerufen welcher ihr sagte, die Versicherung habe noch nicht gezahlt. Nach Telefonaten mit eben dieser kam heraus, dass das Gutachten offenkundig nicht eingereicht wurde. Einen Tag später haben die Sachbearbeiter bei der Versicherung anscheinend doch ein Gutachten vorliegen gehabt, der Schaden würde jetzt allerdings plötzlich nicht mehr bezahlt werden. Die Sache ist aktuell bei der Deckungsabteilung, dort wird alles geprüft.

Der Gutachter hatte dem Vermieter damals auch eine Firma versprochen, welche den Schaden günstig beheben soll und wollte sich noch einmal melden, Rückmeldung kam allerdings nie.

Wie kann man jetzt als Versicherungsnehmer hier weiter vorgehen? Die Zusage kam bereits letztes Jahr, jetzt will keiner mehr etwas davon wissen aber man kann keinen neuen Gutachter hin schicken, da der Boden bereits repariert wurde.

Danke für Infos!

Versicherung, Mietwohnung, Vermieter, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Schäden
Selbst verursachter Wasserschaden im Mietshaus - Wer ist zuständig?

In meiner Wohnung ist beim Spülbecken ein wenig Wasser übergelaufen. An sich wäre das nicht so schlimm, leider ist es so, dass das Leitungswasser hinten über den Rand des Spülbeckens in eine Ecke gelaufen ist. Dort sind leider größere Löcher im Spalt zwischen Boden und Wand (unsanierte Altbauwohnung), sodass das Wasser weiter an die Decke der Wohnung unter mir gelaufen ist. Obwohl es sich um keine große Wassermenge gehandelt haben kann, ist dadurch nun ein breiter Wasserfleck an der Zimmerdecke entstanden.

Ich habe sofort meine Gothaer Haftpflichtversicherung informiert. Diese verweist aber darauf, dass lt. gängiger Rechtsprechung auch bei Leitungswasserschäden, die von einem Nachbarn verursacht wurde, die Hausversicherung des Vermieters zuständig sei und lehnt daher die Bezahlung (ca. 300 EUR Kosten, 150 EUR wäre mein Selbstbeteiligung davon) ab. Nachfragen ergaben nur, dass die Hausversicherung zuständig ist und der Vermieter sich bei Fragen direkt an die Gothaer wenden kann. Ich habe das so weiter gegeben, der Vermieter bzw. der Hausverwalter hat wohl auch mit der Versicherung telefoniert, aber man bleibt dabei, dass meine Haftpflichtversicherung im Unrecht und selbst zuständig sei.

Ich sitze nun zwischen den Stühlen. Wie kann denn nun klären, welche Partei Recht hat? Die 150 EUR habe ich bereits beiseite gelegt, aber da ich selbst nicht über große finanzielle Mittel verfüge und die Haftptflichtbeitrag ja nicht umsonst bezahle, möchte ich natürlich nicht für den Schaden komplett aufkommen müssen.

Mietrecht, Haftpflichtversicherung
Unfall durch Glatteis/Blitzeis.. Unfallverursacher mit Fahrerflucht / Versicherung - Haftplicht?

Hallo, meine schwester hatte gestern nacht ein schweres Autounfall, sie fuhr auf der landstraße und ein fahrzeug kam ihr entgegen, das entgegenkommende fahrzeug welchste die spur und fahr auf meine schwester hinzu.. daraufhin machte sie eine vollbremsung wodurch das auto zum schleudern kam und gegen ein baum krachte was sich ungefähr 2m entfernt vom linken fahrbahn befand

der unfall verursacher unternahm nichts und flüchtet vom unfall ort, einpaar sekunden später kam ein anderes fahrzeug der die unfall stelle sofort sicherte und die rtw, feuerwehr und die polizei alamierte.. er berichtete auch der polizei das kurz bevor er dort ankam ein fahrzeug ihm sehr schnell entgegen kam..+

Gott sei dank ist meiner schwester und der Freundin nichts passiert, außer eine kleine Platzwunde am stirn, aber soweit alles gut.

Meine frage ist ob die Versicheung für irgendetwas aufkommt, sei es ein kleinigkeit, denn das fahrzeug ist Totalschaden, das ganze Fahrgestell ist verbogen / verschoben.. sowie die Hinterachse sämtliche teile gebrochen..

Das Fahrzeug ist auf mein Vater bei der VHV versichert, er ist auch der Halter des Fahrzeugs.. Meine Schwester ist als weitere Fahrerin eingetragen.

Leider haben wir die Vollkasko versicherung vor ungefähr ein halbes jahr gekündigt und zur Haftplicht gewechselt, mein vater ist soweit ich weis SF - Klasse 26

Hier ein kleines bericht darüber: http://einsatzdoku.org/alsdorf-zwei-verkehrsunfaelle-durch-glatteis/

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen

  • MfG
Versicherung, Autoversicherung, Fahrerflucht, Glatteis, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung
Privathaftpflicht bei Schaden an einem Boot?

Hallo Leute,

zu meiner Frage: Ich weiß aus meiner Tätigkeit als Versicherungskaufmann, dass es spezielle Bootsversicherungen gibt und diese gemäß der lex specialis Regel Vorrang haben sollten. Jedoch hatte ich noch nie einen Schaden an einem Boot zu regulieren. Ein Bekannter von mir hat eine Schiffsschraube samt Stellmotor beschädigt als er an einem auf einen Anhänger gestellten Boot vorbeigehen wollte. Das Boot gehört einem Mitmieter seiner privaten Halle. Er räumt seine Halle, weil er in eine andere eingemietet hat.

Es handelt sich wie gesagt um eine privat genutzt Lager- und Bastelhalle, nichts gewerbliches.

Nun ist ihm beim Räumen folgendes passiert. Er hat einen Karton mit Werkzeug zum Anhänger getragen. Er ging direkt am Boot vorbei und der schwere Karton fiel auf die Schraube des Schiffsmotors, der darauf gekippt ist, sich in den Boden gerammt hat und folglich Schaden erlitten hat. Sicherungen waren gegeben, sind aber durch den Aufprall verrutscht.

Der Besitzer hat es durch einen Bootsbauer checken lassen, der den Schaden auf 450 EUR wg. kaputter Schraube und Stellmotor beziffert.

Wenn ich es betrachte wie bei einer Regulierung eines Haftpflichtschadens an einem Auto z.B. bei Kaufen auf dem Supermarktplatz und mein Einkaufswagen rollt gegen, ist es unproblematisch.

Mein Problem ist nun, dass ich mit Schäden an Booten keinerlei Erfahrung habe und verunsichert bin bzgl. der Schadenmeldung, die man dem Versicherer erteilen soll.

Hat hier jemand einen guten Rat?

Boot, Haftpflichtversicherung, Schaden
Zahlt die Versicherung den Wasserschaden einer Waschmaschine, die womöglich falsch angeschlossen wurde?

Hallo, ich versuche mein Anliegen verständlich vorzutragen. Ich hoffe mir kann geholfen werden, ich habe echt Sorgen deswegen:

Meine Waschmaschine und die Waschmaschine meines direkten Nachbarn in der Wohnung neben mir, teilen sich einen Wasserzulauf. Ein Schlauch geht dann durch die Wand in meine Wohnung. Beide Waschmaschinen wurden von mir mit Teilen aus dem Baumarkt, die zur Führung von Wasser konzipiert sind, so angeschlossen, dass beiden Maschinen permanent Wasserdruck anliegt. Das hat soweit eigentlich ganz gut funktuioniert, nur heute Nacht ist es doch passiert: Ein Schlauch löste sich und flutete die Küche meines Nachbarn. Das Wasser floss zunächst unbemerkt in die nächsten beiden Wohnungen darunter.

Somit wurde durch mein fehlerhaftes (grob fahrlässiges?) Handeln Hausinventar in drei Wohnungen nass gemacht. Zusammen mit den vermutlich notwendigen Trocknungsmaßnahmen der Wände ist da ein ganz ordentlicher Schaden entstanden.

Würde das meine Privathaftpflichtversicherung nicht bezahlen, wäre das mein sicherer Ruin. Daher wollte ich eure Einschätzungen und Erfahrungen hören, ob es unter gewissen Umständen dazu kommen kann, dass die Versicherung nicht zahlt. Ich sollte zwar gegen grobe Fahrlässigkeit versichert sein, habe jedoch von Fällen gelesen, dass Privathaftpflichtversicherungen die Zahlung verweigern, da der Anschluss nicht durch einen Handwerker vorgenommen wurde.

Zahlt in einem solchen Fall die Gebäudeversicherung für die Schäden an der Wand? Springt meinen Haftpflicht für diese Schäden ein, wenn die Gebäudeversicherung die Zahlung ablehnt?

Eine Hausratversicherung habe ich nicht, aber in meiner eigenen Wohnung ist auch nichts nass geworden.

Ich hoffe meine Sorgen können hier ein wenig beschwichtigt werden.

Waschmaschine, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung erhalten, wer muss nun den Schaden ersetzen?

Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung in meinem Wohnzimmer erhalten, niemand will bezahlen, jeder schiebt es auf den anderen (Hausverwalter, Nachbar, Nachbarhausverwalter, Haftpflichtversicherung), wer muss nun für den Schaden aufkommen ?

Ich hatte vor längerem bemerkt das die Wand hinter meinem Kunststoffregal im Wohnzimmer feucht ist und die Tapete sich löste und mich deshalb gleich an den Nachbarn (Migrationshintergrund, bewohnt eine selbstgenutzte Eigentumswohnung) gewandt da ich schon öfters Duschgeräusche in der früh gehört habe.
Der sagte kann nicht sein, ich habe die Dusche vor 4 Jahren neu gemacht !
Vorher hatte ich zusätzlich meinen Hausverwalter wegen dem Wasserschaden angeschrieben, schließlich befinden sich an der Stelle in meiner Wohnung im Wohnzimmer in diesem Bereich keine Wasserleitungen oder Heizrohre.
Da dann immer noch Wasser rüberkam und er immer noch duschte habe ich einen Feuchtigkeitsmesser besorgt und dem Nachbarn angeboten in seinem Bad zu messen, er hat es abgelehnt und weiter morgens geduscht.
Meine Messungen haben ergeben das es von dem Nachbarn herüberkommen muss.
Nach Wochen kam dann eine Lecksucherfirma die mir sagte die Nachbarwohnung ist schuld, an dem Bad wurde seid min. 20 Jahren nichts gemacht.
Die Nachbarhausverwaltung (des Nachbarn) hat mir geschrieben das der Eigentümer und gleichzeitig Bewohner der Nachbarwohnung aufgefordert wurde sein Bad in Ordnung zu bringen und gesagt empfohlen dem Nachbarn (mit anderem Hausverwalter)die Rechnung zu schicken, er wäre bereit die Rechnung zu übernehmen.
Ich hatte dann ein Sanierungsfirma beauftragt einen Kostenvoranschlag zu erstellen, diese 1050 Euro (ohne Stromkosten und Leihgebühr für Messgerät) wollte der Nachbar nicht bezahlen.
Es wurde alles geleugnet, die Haftpflichtversicherung des Nachbarn hat auf die Gebäudeversicherung meiner Hauseigentümergemeinschaft verwiesen (da der Nachbar den Sachverhalt falsch dargestellt hat).
Mein Hausverwalter bestätigt meine Meinung, der Nachbar oder dessen Haftpflichtversicherung muss den Schaden bezahlen.
Wer muss zahlen, unsere Gebäudeversicherung, die des Nachbargebäudes oder die Haftpflichtversicherung des Nachbarn ?

Dusche, Eigentumswohnung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausverwalter, Nachbarn, Wasserschaden, Weg, Wohnungseigentum, Wohnzimmer
Schaden an Küchenschrank, Vermieter möchte einen neuen Schrank den wir bezahlen sollen, weiß eventuell jemand was wir da machen können?

wir sind aus unserer gemieteten Wohnung ausgezogen und haben beim ablösen einer Schrankkindersicherung einen etwa 2 cm großen Macken am Küchenschrank hinterlassen. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer bot man uns an den Schaden aus kullanz kostenlos zu richten. Leider wurde dieser in einem erheblich dunkleren Farbton und statt glänzendem Lack mit mattem Lack ausgebessert. Laut Aussage des Reparateurs wäre das besser nicht möglich, was mich etwas wundert. Der Vermieter möchte das natürlich nicht einfach so hinnehmen und möchte auch kein Geld für den farblichen Unterschied sondern eine Neulieferung. Da dieses Küchenmodell nicht mehr hergestellt wird, muss das als Sonderanfertigung gemacht werden und beläuft sich auf 1300 Euro + Lieferung + Montage. Unsrere Haftplichtversicherungen lehnen eine übernahme der Kosten ab. Die Küche ist 5 Jahre alt und kostete damals 2000 Euro ohne Geräte. Der Vermieter droht mittlerweile es reparieren zu lassen, dafür unsere 1000 Euro Kaution zu benutzen und den rest dann einzuklagen. Ich sehe aber nicht ein, so viel Geld für einen farblichen Unterschied zu bezahlen da es die funtion der Küche in keinster Weise einschränkt.

Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen ob er das so darf, oder ob die Versicherungen bezahlen müssten? Bisher konnte uns leider nieman wirklich helfen.

Danke

Küche, Mietwohnung, Mietrecht, Haftpflichtversicherung, Schaden

Meistgelesene Beiträge zum Thema Haftpflichtversicherung