Jetzt noch bei der Polizei melden? (Fahrerflucht)

So wies aussieht bin ich heute beim Ausparken gegen das Heck eines anderen Autos gefahren. Bemerkt habe ich den Unfall insofern, dass mein Auto, nachdem ich wegen einem entgegenkommenden Fahrzeugs wieder in die Parklücke musste, relativ schwer los fuhr und etwas geruckelt hat. Verbunden war das ganze mit einem ganz leichten Geräusch.

Nachdem in der Umgebung kaum Passanten waren, außer ein älteres Ehepaar welches den Unfall aber anscheinend nicht bemerkt hatte, hab ich mein Auto aus der Lücke gefahren um den Verkehr nicht zu blockieren und mir dann beide Autos angesehen. Ich konnte weder an meinem, noch am anderen Auto irgendwelche Schäden feststellen.

Nachdem ich dann guten Gewissens weitergefahren bin, bin ich ca eine Stunde später auf der Autobahn zum Tanken gefahren und hab plötzlich eine kleine Schramme + einem kleinen Kratzer am Auto bemerkt. Sofort kam mir der Parklückendelikt in den Kopf und dann war ich erstmal ratlos.

Nachdem ich Freunde + Verwandte angerufen habe um herauszufinden, was ich machen soll, habe ich eigentlich immer nur ein "Fahr heim, das merkt schon keiner" als Antwort bekommen. Dem bin ich dann auch gefolgt. Jetzt, ein paar Stunden später, hab ich aber riesen Angst eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu bekommen.

So weit ich weiß kann man sich doch innerhalb von 24 Stunden noch selbst melden. Würde das für mich trotzdem noch ernsthafte Konsequenzen haben oder würde man "Fahrerflucht" dann komplett ausschließen? Immerhin habe ich den Unfall ja lange nicht bemerkt und, obwohl ich natürlich am Unfallort hätte bleiben können, immerhin würde ich mich dann ja "stellen" um die Sache regeln zu können. Würde meine Haftpflicht bzw. Teilkasko dann für die Schäden am anderen Auto aufkommen? Oder soll ich jetzt doch einfach nur abwarten und auf das Beste hoffen?

Auto, Unfall, fahren, Gesetz, Haftpflichtversicherung, parken, Strafe, Strafrecht, Straßenverkehr
Vermieter gibt mir die Schuld für einen Wasserschaden, den ich nicht verursacht habe.

ich habe folgendes Problem mit meinem Vermieter. Letzten Montag gab es einige Straßen von mir entfernt einen Wasserrohrbruch. Morgens hatte ich keine Wasserversorgung, daher habe ich darauf geachtet, dass alle Wasserhähne etc. zugedreht sind, falls das Wasser wieder fließen sollte. Als ich von der Arbeit zurückkam habe ich zunächst nichts auffälliges bemerkt, bis mein Vermieter klingelte und mich darauf aufmerksam machte, dass direkt unter mir ein erheblicher Wasserschaden entstanden ist. Er sah sich in meiner Küche um und sah, dass nichts feucht oder nass war, bis auf eine kleine Pfütze hinter dem Kühlschrank. Daraufhin kam am nächsten Tag der Klemptner, der sich alles anschaute und keinen Schaden an den Rohrleitungen feststellte. Daraufhin schickte mir der Vermieter ein schreiben, worauf hin ich für den Schaden verantwortlich sei, indem ich den Wasserhahn offen gehabt und den Abfluss abgestöpselt hätte, was aber absolut nicht der Fall war. Er möchte mir jetzt den Kostenvoranschlag schicken, den ich meiner Versicherung melden soll. Allerdings habe ich den Schaden nicht verursacht, dies möchte mein Vermieter allerdings nicht wahr haben. Deshalb hoffe ich hiern Rat zu bekommen, wie ich jetzt am besten fortfahre. Ich denke die Haftpflicht würde nicht zahlen, da es laut Formulierung des Vermieters eindeutig meine Schuld gewesen sein soll.

Danke im voraus für Kompetente Hilfe!

Versicherung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Schaden, Wasserschaden
Ärger mit Mitbewohner, Katze schmeißt Fernseher um (Haftpflichtversicherung)

Hallo Community,

Ich habe folgendes Problem, welches mich in letzter Zeit ziemlich belastet.

Ich betreibe seit ca. 8 Jahren eine kleine Wohngemeinschaft (3 Zimmer, 80m² und bin Hauptmieter), weil es einfach angenehmer ist nicht alleine zu wohnen und sich natürlich auch die Miete teilt. Seit ~2 Jahren bereichern auch 2 Kittis den "Hausrat".

Ich versuche darauf zu achten, dass die Mitbewohner eine soziale Ader haben und auch mit Tieren klar kommen, was bis jetzt auch immer ziemlich gut lief.

Dem letzten Untermieter habe ich den Schlüssel schon vorher mitgegeben, weil ich zu Monatsbeginn beruflich unterwegs war. Er stimmte zu, dass er sich um die Katzen kümmere und damit schon klar kommt.

Am 2. Tag, teilte er mir mit, dass er mittlerweile eingezogen sei und der Kater seinen Fernseher umgeschmissen hätte, welcher jetzt einen Totalschaden hat (NP 1500€), seine Freundin mit der er seit einem Monat zusammen ist sei Zeugin. Inwieweit dass jetzt stimmt, sei einmal dahingestellt. Fakt ist, er will, dass ich jetzt für den Schaden den meine Katzen angerichtet haben aufkomme. Ich bot ihm an, die Hälfte des Marktwertes(350€) zu übernehmen. Da ich keine Haftpflichtversicherung habe, ihm die Miete über die nächsten 9 Monate dementsprechend vergünstige (solange macht er noch Referendariat). Den TV bekommt man für knapp 650€ bei Amazon mit einem Jahr Garantie, vom Alter und Wert her, seinem entsprechend. Er zeigte sich nicht bereit und kam mir mit dem Vorschlag eine Versicherung abzuschließen und diese dann in einem halben Jahr in Anspruch zu nehmen. Ich lasse es mir durch den Kopf gehen, erwiderte ich ihm. Da ich ein ungutes Gefühl dabei hatte und auch der Meinung bin, dass man ein derartiges Gerät nicht auf ein wackliges Drahtgestell stellt - kam ich ihm noch einmal mit dem Vorschlag, dass er auch Verantwortung zu tragen hätte - sieht er anders.

Ich kündigte ihm Fristgerecht, da er auch seine Miete nicht bezahlt. Die Kündigung unterschreibt er nicht und bleibt jetzt solange bis sein Fernseher abbezahlt ist. Da er anfangs mit Anzeige und vor Gericht klären kam, machte ich ihn darauf Aufmerksam es dann eben so zu klären und nicht mit "erpresserischen" Mitteln (obwohl ich von Gerichten/Anwalt, absolut nicht viel halte).

Dieser Mensch bringt mich wirklich zur Weißglut, zumal er hier zu top Konditionen wohnt, gut 25% unter dem Mietsdurchschnitt dieser Region, da ich keinen Gewinn durch Mitmieter machen will und in der Regel eher die finanziell "benachteiligten" als Mitbewohner hatte.

Was sagt ihr dazu, oder könnt mir anraten. Am liebsten würd ich ja sein Zeug vor die Tür stellen…was ja nun auch nicht die feine Art ist…nur meine Miete muss ich eben auch bezahlen.

Katze, Mietrecht, Haftpflichtversicherung, Schaden, WG, Wohngemeinschaft, Untermieter
Wasserschaden nach unfachgerechtem Anschluss einer Waschmaschine - komplizierte Haftung?

Kurzfassung zum Hintergrund:

Zu einem unbekannten Zeitpunkt schloss eine unbekannte Person bei einem Bekannten von mir eine Waschmaschine an. Dieser Bekannte wohnt zur Miete, und der Abflussschlauch wurde ohne jegliche Sicherung einfach in ein DN40 Abwasserrohr gestopft. Dies lief einige Zeit wohl ohne Probleme.

Nun wollte dieser Bekannte auch eine Spüle in seiner Küche angeschlossen haben. Dies habe ich korrekt und unentgeltlich gemacht und alle Verbindungen auf Dichtigkeit überprüft, inklusive WM-Ablaufschlauch der nun an einer Tülle am Siphon mit Schlauchschelle angeschlossen war. Das Kaltwassereckventil war jedoch undicht und es lag nicht an der Installation.

Ich habe ihm die Situation geschildert und gesagt er müsse den Vermieter auffordern das Eckventil wechseln zu lassen. Erstens ist der Mieter dafür nicht zuständig, und zweitens lasse ich die Finger von allem was Hauptwasserleitungen und Unterputzarbeiten betrifft die Finger, das wäre mir als nicht-Fachmann zu risikoreich. Er hat mich gebeten alles rückgängig zu machen und den Schlauch wieder in das Rohr zu stopfen, wieder ungesichert. Ich habe ihm gesagt dass das mir unangenehm ist und gesagt, er müsse mindestens den 1. Waschgang beobachten dass nichts schief geht.

(Kompletter Hintergrund: http://pastebin.com/7dw5Ym4E)

Zum Schaden:

Die unsichere Installation ergab sich tatsächlich als unsicher, und einige Tage später bekam ich einen panischen Anruf nachdem die Mieterin unter ihm geklingelt hat dass Wasser in ihre Wohnung läuft. Seine eigene Küche stand auch unter einige Zentimeter Wasser. Er hat den Waschgang nicht beobachtet und der Schlauch flog beim Abpumpen raus.

Wer haftet hier? Ich, der der letzte war der an der fehlerhaften Installation etwas vorgenommen habe? Die Hausverwaltung, die weder eine Abflussmöglichkeit für eine Waschmaschine noch eine Anschlussmöglichkeit für eine Spüle bereitgestellt hat? Der Bekannte, der mir die Anweisungen gegeben hat, den Abflussschlauch wieder in das Abflussrohr zu stopfen, meine Anweisungen zuzuschauen nicht befolgt hat, und dem Vermieter nicht gemeldet hat dass die Anschlüsse fehlen? Derjenige der die Waschmaschine erstmalig fehlerhaft installiert hat?

Mein Bekannter hat weder eine Haftpflicht- noch eine Hausratversicherung, sowie die Mieterin unter ihm. Ich habe eine Privathaftpflichtversicherung wo Gefälligkeitsschäden jedoch ausgeschlossen sind. (Der Schaden ist aber nicht bei dem Bekannten entstanden, sondern bei der Mieterin der ich eigentlich keine Gefälligkeit getan habe - wie wirkt sich das aus?) Der Vermieter hat vermutlich eine Gebäudeversicherung.

Was sollte nun der Ablauf der Dinge sein? Welche Versicherung sollte eingeschaltet werden, und wie wird den Schaden in der unterliegenden Wohnung begutachtet?

Danke.

Mietrecht, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Vermieter droht mit Mietausfall.. kann ich das der Haftpflicht melden?

Hallo,

der "liebe" Vermieter macht Stress.

Mein Freund und ich sind jetzt zusammengezogen. Die Wohnung in die wir gezogen sind, befindet sich im selben Haus wie seine alte Wohnung.

Es war quasi eine interne Übergabe, ohne Kündigung der alten Wohnung. Wir haben den Schlüssel am 16.09 erhalten und haben sofort mit dem Umzug begonnen, da mein Freund am 23.09 in die USA geflogen ist. Wir haben es auch zeitig geschafft, auch damit wir nich noch für Oktober die Miete bezahlen müssen.

Dummerweise ist in der letzten Nacht (Sonntag auf Montag), ein nasser Lappen vom Stuhl auf den Parkett gefallen und hat einen Wasserfleck verursacht. Den Schaden haben wir am 22.09 direkt der Versicherung gemeldet, da am 22.09 die Übergabe stattfinden sollte. Jetzt will der Vermieter hierfür (logischerweise) die Kosten haben. Zudem ist er mit den Wänden nicht einverstanden (seiner Meinung nach mangelhaft gestrichen).

Er verlangt jetzt von uns, dass wir die Wände nochmal streichen und eben die Kosten für den Parkett. Alles schön und gut, jetzt habe ich mit ach und Krach für Samstag einen Maler organisiert, damit die Übergabe noch vor dem 01.10 vollzogen werden kann. Jetzt meint der Vermieter jedoch, dass er ohne Zusage der Versicherung keine Übergabe macht und droht uns mit Mietausfall.

Man muss dazu sagen, dass der Vermieter viele Mehrfamilienhäuser mit mind. 20 Mietparteien pro Haus besitzt und allein in unserem Gebäude 5!! WOhnungen seit Jahren leer stehen...

Kann der geforderte Mietausfall bei der Versicherung geltend gemacht werden?

Wohnung, Miete, Versicherung, Recht, Vermieter, Haftpflichtversicherung
Selbst verschuldeter Wasserschaden

Hallo an alle! Kurz zur Situation: Mein Mann und ich haben in unserer Eigentumswohnung den Wasserhahn in der Dusche selbst eingebaut. Nach Monaten wurde festgestellt, dass dieser undicht war und dadurch ein Wasserschaden beim Nachbarn neben uns und unter uns entstanden ist. Der Schaden war lange Zeit nicht zu sehen. Dann haben wir uns gewundert, warum unsere Wände vom Boden bis in ca. 30 cm Höhe feucht wurden. Da es sich hier um einen Neubau handelt, haben wir gedacht, dass es Baufeuchte sein könnte. Erst als die Nachbarn sich beschwert haben, wurde der Schaden entdeckt. Die Hausverwaltung wurde informiert und diese hat gleich eine Trocknungsfirma beauftragt, ohne das mit der Haftung zu klären. Alle sind davon ausgegangen, dass der Schaden von der Gebäudeversicherung übernommen wird, da es sich ja um Zuwasser (Leitungswasser) handelt. Jetzt sind die Trocknungsmaßnahmen beendet (bei den 2 Eigentümern und in unserer Wohnung). Gestern erhalte ich einen Brief von der Hausverwaltung, in dem steht, dass die Gebäudeversicherung den Schaden nicht übernimmt, da selbst verschuldet und bittet darum, dass wir unsere Haftpflichtversicherung einschalten. Ist das so legitim? Welche Versicherung haftet nun? Wir haben sowohl eine Privathaftpflichtversicherung wie auch eine Hausratversicherung. Vielen Dank für die Antworten im Voraus. Sollte ich noch irgendwelche wichtige Angaben vergessen haben, einfach anschreiben.

Versicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung
Motorrad Geliehen - Unfall - Versicherungsfrage

Hallo GF.net,

ein Kumpel hat einem anderen Kumpel seine 125er ausgeliehen,da er an dem Abend fahruntüchtig war, aufgrund von Alkoholkonsum. Dieser hatte die Auflage das Motorrad bis spätestens 24 Uhr an einem genannten Ort abzustellen und den Schlüssel in ein Briefkasten zu werfen.

Wie der Teufel will, hat jemand ihn von der Straße gedrängt und er kam zu Sturz. Das Motorrad hat einen erheblichen Schaden zu sich genommen. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und ist jetzt auf der Suche nach den Autofahrer. Meiner Meinung nach ist das aber von ihm erlogen da angeblich der andere Kumpel der im Auto hinter ihm oder vor ihm fuhr nichts gesehen hätte. Beide sind kleine Fitnessproleten und haben sehr Aggressive Fahrweisen. Durch eigene nachforschungen kamen Unterschiedliche Aussagen heraus, bei denen ich mir erschließen kann das es strikt erlogen ist und der Ausleih Kumpel einfach es übertrieben hatte und da er frisch seinen Schein hat keine Fahrkentnisse hatte um die "Maschine" zu beherrschen. Nun zum Thema zurück. Es kam zum Unfall. Da kein "Unfallverursacher" auffindbar ist möchte der Verleih Kumpel sein Geld für den Schaden haben. Ausleih Kumpel meinte seine Versicherung übernimmt nichts da der Ausleih Kumpel selbst schuld ist, und sie in eigen Verantwortung verliehen hat.

Nun hat der Ausleih Kumpel mit seinem Vater mein Verleih Kumpel ausgesagt. Ja sie Zahlen Privat aber lediglich nur 600 € was ca. 40 % vom Schaden ist mit der Aussage das Moped hat ja eh kein Restwert mehr gehabt davor.

Ich kenne beide sehr gut und weiß das die Maschine 2010 BJ ist und 20tkm erst hat. Sie hatte ein Sturz bei dem aber nur die Verkleidung paar Kratzer hatte und das Heck gebrochen war was aber für ihn nicht schlimm war. Aufjedenfall sind dem Ausleih Kumpel diese 600 € deutlich zu wenig.. Denn damit kann er den Schaden nicht reparieren und sich keine neue Maschine kaufen. Der ober hammer ist jedoch das sich der Ausleih Kumpel nun eine Nagelneue KTM Duke für 5.100 € gekauft hat und noch umbauten im Wert von 600 € gemacht hat.

Was meint ihr dazu?

KFZ, Unfall, Schulden, Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung
Fahrradfahrer (10J) missachtet rechts vor links - Unfall - Wer hat Schuld?

Hallo, hatte heute einen Verkehrsunfall an einer Kreuzung, an der rechts vor links Gebot herrschte. Von mir aus kamen links eine Auto und ein junger Fahrradfahrer an. Beide Teilnehmer wurden langsamer, sodass ich mich weiter in die Kreuzung antasten wollte, um zu schauen, ob denn von mir aus jmd von rechts kommt, oder ob ich fahren kann ... in dem Moment knallts. Dem Jungen ist nichts passiert, was schonmal das wichtigste ist. Mein Auto hat einen dicken Kratzer und eine Beule auf der Motorhaube.

Ich habe, nachdem ich mich um den Jungen gekümmert habe, natürlich die Polizei verständigt. Im ersten Moment schien mir die Situation klar zu sein. Der Junge hat Schuld, ich Unschuld am Unfall. Die Polizei sagte mir jedoch, das die Rechtslage unklar ist, da es sich um ein Kind handelt, und in dem Fall besondere Rücksichtsnahme seitens des PKW Fahrers gefordert ist. Ist für ich verständlich und nachvollziehbar. Jedoch sehe ich diesen Aspekt nicht klar definiert. Ich habe den Jungen schließlich gesehen, und er ist langsamer geworden, ich taste mich weiter vor und schaue nach rechts, und dann passiert es.. Ich kann ja nicht vorhersehen, dass der Junge doch wieder in die Pedale geht. Er selbst sagte, er dachte, ich halte an, obwohl ich nur langsamer wurde um einen Überblick über die Kreuzung zu gewinnen.

Hat jemand Erfahrung, wie in solch einer Situation gehandhabt wird? Es wäre jetzt wirklich bitter auf einem Gesamtschaden von 2000 Euro + Anzeige und evtl Bußgeld und Punkte sitzen zu bleiben, obwoh lich mich in dem Fall meiner Meinung nach nicht falsch verhalten habe.

Fragen über Fragen ...

Kinder, Fahrrad, Unfall, Verkehr, Versicherung, Verkehrsrecht, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, PKW
Wer zahlt kaputten Klodeckel in der Schule?

Hallo

Erstmal vorab.... mir geht es nicht um die paar Euros, sondern ums Prinzip. Meine Tochter war gestern in der Schule auf Toilette. Als sie fertig war und raus ging um sich die Hände zu waschen und den Wasserhahn bereits aufgedreht hatte (dafür gibt es Zeugen) , gab es einen Knall. Meine Tochter ging zurück zur Toilette und sah, dass der Deckel runtergeknallt ist und in 1000 Teile zerbrochen ist. Daraufhin ging sie sofort zur Lehrerin und meldete den Vorfall. Nun rief der Direktor an und meinte, ich bzw meine Haftpflichtversicherung müsse für den Schaden aufkommen, da sie die letzte war, die die Toilette benutzt hatte. Sie beteuert, dass sie nichts gemacht hat und das bestätigen auch die anderen 2 Mädels. Der Direktor und die Lehrerin glauben ihr das auch, weil sie in dem Punkt schon sehr ehrlich ist. Ich habe dann die Haftpflichtversicherung angerufen und die sagten mir auch, sie würden das nicht übernehmen, da ihr keine Schuld nachzuweisen ist. Nochmal, mir geht es nicht ums Geld, ich werde den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, will ja keinen Ärger mit der Schule haben. Aber es interessiert mich einfach: 1. Meinem Kind ist keine Schuld nachzuweisen ist sie (ich ) trotzdem regresspflichtig? 2. Wie kann ein Klodeckel bei einem Mal so zerspringen? (Materialfehler)? 3. Hat die Schule nicht auch eine Versicherung, die genau für solche Fälle aufkommt?

Ich mein, wenn auf einmal ein Haus brennt, wird ja auch nicht derjenige in die Pflicht genommen, der als letztes dran vorbei ging....

Ich danke ech schon mal fürs Lesen :-)

Haftpflichtversicherung
Korrekt Haftpflichtversichertes Kfz zwangsstillgelegt durch Falschmeldung von fremde Versicherung

Hallo,

am 02.04.2014 erhielt ich einen Brief, bearbeitet vom Ordnungsamt. Der Inhalt: Anzeige wegen angeblich fehlenden Versicherungsschutzes gemäß § 25 Abs. 1 der FZV mit der Aufforderung zur Zwangsweisen Außerbetriebssetzung von meinem PKW. Die Versicherungsgesellschaft "C Vers." meldete der Kfz-Zulassungsstelle, dass der Versicherungsschutz seit den 18.03.2014 erloschen sei. Am 03.04.2014 teilte ich den Ordnungsamt telefonisch mit, dass ich NICHT bei der Versicherung "C" versichert bin, sondern bei der Versicherungsgesellschaft "A". Im weiteren Verlauf des Gesprächs, teilte ich dem Amt mit, dass mein Fahrzeug Haftpflicht-versichert ist und dass die Behauptung von "C Vers." nicht der Wahrheit entspricht. Ich bat den Mitarbeiter in das EDV-System nachzuschauen, leider ohne ein Resultat zur Beseitigung des Irrtums zu erbringen. Ich bot an meine Versicherungsnummer aufzunehmen, doch dies bringt angeblich nichts. Besser wäre eine eVB Nummer. Die habe ich nicht. Hab sie telefonisch erhalten und nur für die Anmeldung des Fahrzeugs (01.01.2014) gebraucht. Nach weiteren Floskeln, folgte leider nichts und das Gespräch wurde gegenseitig formal beendet.

Am 08.04.2014 gegen 9:30 Uhr kam eine Person des Ordnungsamts und mein Ehemann zeigte Unterlagen als Nachweis (Beweise) gegen die inkorrekte Behauptung, dass Fahrzeug sei nicht gesetzlich Haftpflicht-versichert. Mein Ehemann berichtete mir anschließend, dass die Bedienstete völlig desinteressiert war gegenüber den Unterlagen. Nach nur einem kurzen flüchtigen Blick auf die Dokumente, wollte die Person nur schnell das korrekt versicherte und angemeldete Fahrzeug "abkratzen" und stilllegen. Mein Ehemann war fassungslos und hat deutlich kundgetan, dass er solch ein Rechtswidriges Verhalten nicht akzeptiere. Er bat mehrmals die Vorgehensweise zu überdenken, vergeblich. Einen Augenblick später rief die Staatsdienerin die Polizei an und das ohne einwandfreie rechtliche Legitimation. Ich hatte gehofft, dass die Polizei mehr Interesse an Konfliktlösung hätte, leider nicht. Nach Durchsicht der original Versicherungspolice, der Kontoauszüge mit den monatlichen Abbuchungen (Mit Versicherungsnummer, PKW-Kennzeichen usw.) sagte einer der Beamten: "Das könnte gefälscht sein". Nun waren wir auch Fälscher, Lügner und Betrüger. Mein Ehemann wurde daraufhin etwas zornig, denn Selbst als er Vorschlug die "A Vers." anzurufen, um den Irrsinn ein Ende zu setzen, war den Beteiligten nur der Zutritt zum Grundstück mit anschließende Rechtswidrige Stilllegung und Übergabe der Fahrzeugpapiere relevant. Die Polizei drohte uns sogar die "Feuerwehr" zu rufen um auf´s Grundstück zu kommen. Hab´s dann zugelassen.

Ich habe Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Nun soll ich trotzdem über 50,- Euro an Gebühren bezahlen.

Was kann ich rechtlich tun bzw., wie kann ich mich dagegen wehren? Kann ich gegen die Amtsperson, die namentlich bekannt und dafür verantwortlich ist, vor Gericht (Sozialgericht) Klagen? Was kann ich sonst noch tun?

LG

Recht, Verkehrsrecht, Bußgeld, Kfz-Versicherung, Amt, Haftpflichtversicherung
Wasserschaden vom Nachbarn. Wie vorgehen?

Hi,

heute hatte meine Nachbarin von oben einen Wasserschaden. Ich war Gottseidank zu hause und habe es gleich bemerkt. Aber sie war leider nicht zu hause. Ich konnte nur den Hausmeister anrufen der das Wasser im ganzen Haus abgestellt hat.

Jedenfalls kam bei mir eine Menge Wasser runter. Im Flur sind die ganzen Wände nass und die Tapete von der Decke löst sich, im Badezimmer das gleiche.

Sonst habe ich Gottseidank keine weiteren Schäden außer Malerarbeit.

Nun, meine Nachbarin konnte man erreichen und sie ist jetzt nach hause und meinte auch gleich zu mir ich soll mir keine Sorgen machen sie hätte eine Versicherung.

Wie läuft das jetzt genau ab?

Ich selber habe keine Versicherung.

Viele Fotos habe ich schon gemacht.

Muss sie das ihrer Versicherung melden und dann kommt ein Gutachter?

Muss ich eine Malerfirma beauftragen die mir einen Kostenvoranschlag machen?

Die Wände müsse ja wahrscheinlich auch erst trocken gelegt werden. Ich habe gelesen das macht dann die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers ?

Den Strom im Flur und Badezimmer habe ich auch abgestellt, da das Wasser durch die Lampen gekommen ist. Das muss doch auch erst einmal ein Elektriker überprüfen. Muss ich jetzt die ganze Zeit dort ohne Strom sein?

Wie gehe ich jetzt am besten vor.

an wenn muss ich mich wenden? Welche Schritte sollte ich gehen?

Ich möchte den Schaden ja auch so schnell wie möglich behoben haben und wir haben jetzt Wochenende.......

Danke schön.

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