Hallo, wir haben in unserer Mietwohnung die Arbeitsplatte der Küche beschädigt. Dieser Schaden wurde unserer Haftpflichtversicherung gemeldet. Diese übernahm auch den Schaden. Nun war dieser Betrag dem Vermieter jedoch zu wenig und nun fordert er von uns den Restbetrag für den Einbau der neuen Arbeitsplatte. Darf er an uns diese Ansprüche stellen?