Sehr geehrte Community,

angenommener Fall:

Person möchte einen Salto von einer Wand, Sie denkt, dass die Wand aus Beton aus. Da die Wand aus Rigips besteht entstand beim Versuch des Saltos ein Loch in der Wand. Die Absicht war einen Salto zu machen, sprich man dachte nicht daran die Wand zu beschädigen bei dem Trick.

Haftet die Haftpflichtversicherung bei diesem Schaden oder kann man den Versuch als Vorsatz auslegen?

Vielen Dank im Voraus für jegliche Antworten!