Hallo, Angenommen Aushilfskraft A, mit einer 450€ Basis, hat einen Schlüssel des Ladens von Herrn H verloren. H meint nun, dass A die Kosten für den Austausch der Schließanlagen übernehmen soll, sei es nun über die private Haftpflichtversicherung oder bar. A weiß aber nicht so genau, ob die private Haftpflichtversicherung einen Schlüsselverlust beinhaltet und hat auch nicht die Möglichkeit den Betrag in Höhe von fast 2000€ auf sich zu nehmen. Ein genauer Arbeitsvertrag besteht nicht und A hat auch nie etwas unterschrieben, das bestätigt dass A für den Schlüssel haftet bzw. ihn überhaupt erhalten hat und in Kenntnis darüber ist, wie A sich mit dem Schlüssel zu verhalten hat. Kann H dann überhaupt das Geld von A verlangen, wenn nie etwas schriftliches dokumentiert wurde? Und muss dann nicht H selber zusehen, dass sein Laden in diesem Fall versichert ist und sich um den Schaden kümmern? Vielen Dank für hilfreiche Antworten!!
Schlüsselverlust - Kann Herr H das Geld von A verlangen?
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