Hallo,

ich bin nach meinem Urlaub nach Hause gekommen und musste feststellen, dass im Wohnzimmer ein Schrank von der Wand gefallen ist (die Verankerung in der Wand halt gehalten - der Schrank selber muss an der entsprechenden Stelle nachgegeben haben. Überladen war er nicht.

Wichtig hierbei: Die Wohnung ist möbliert vermietet. Ich habe als Mieter den Schrank nicht angebracht und der Vermieter ist der Eigentümer. Abgesehen vom Schrank selbst, ist der Inhalt ( Weingläser - mein Eigentum) kaputt. Der Holzfußboden (Vermietereigentum) ist dadurch auch beschädigt worden. Wie sieht das ganze versicherungstechnisch aus?

Danke für die Hilfe.

LG