KFZ - Zwangsstillung wegen nicht bezahlter Versicherungsbeiträge droht - was tun?

Guten Morgen.

Ich habe bezüglich meiner Haftpflichtversicherung (KFZ) die Beiträge für 05/2020 und 06/2020 leider noch offen.

Für diese beiden offenen Beiträge (ca. 88€ im Monat) existiert noch ein Guthaben von etwa 30€, welches bereits abgerechnet wurde.

Der Versichererer (RV24) hat mir stattliche 30€ Rücklastschriftgebühren und 15€ Mahngebühren in der ersten Mahnung berechnet.

Natürlich droht er mir nun seit 24.06.2020 mit der zwangsweisen Abmeldung vom Auto, sollte ich den offenen Gesamtbetrag nicht binnen der 2 - Wochen Frist bezahlen.

Nun ... zur Zeit kann ich leider definitiv nicht bezahlen, aufgrund eines Kontowechsels war einiges angelaufen, was nun aber bis auf die KFZ - Versicherung alles wieder im Lot ist.

Den offenen Gesamtbetrag von insgesamt 189€ kann ich am 01.07.2020 zusätzlich zum regulären Betrag bezahlen, nur, dafür müsste mir die Versicherung den offenen Gesamtbetrag bis dahin Stunden.

Ist dies möglich und sind die Versicherungen tatsächlich kulant? Oder sind sie das eher nicht? Hat jemand bereits Erfahrungen mit der RV24?

Ich bin sehr dankbar für alle Antworten, bitte aber von Vorwürfen und "wie kann man nur" abzusehen, jeder kann mal in Schwierigkeiten kommen. Ich möchte dort nun wieder rauskommen, daher meine Frage.

Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Versicherungsmakler, zwangsabmeldung, Auto und Motorrad
Nachbars Katze Zerkratz Auto wer muss das Zahlen?

Hallo, habe hier gerade volgendes Problem, die Nachbars Katze hat die Motorhaube von meinem Auto komplett Zerkratzt, so das diese neu lackiert werden muss und der Nachbar weigert sich das zu bezahlen, da er meint ich kann ihm das ja nicht beweißen das es seine Katze war.

Die Situation war wie folgt, die nachbars Katze hat auf der Motorhaube meines Autos gelegene, wo ich aus dem Haus gekommen bin habe dann das Auto mit der Fernbedienung aufgeschlossen, dabei hubt das Auto immer Kurz, die Katze hat sich dabei wohl so erschreckt, dass sie sich mit ihren Krallen mehrfach in den Lack gekrallt hat und tiefe Rillen auf der ganzen Haube hinterlassen hat beim wegrennen.

Ich habe die Katze ganz klar erkannt, es war definitiv die von meinem Nachbar, ich kenne die Katze ja auch, außerdem haben wir auch keine anderen Katzen hier in der Umgebung.

Habe das meinem Nachbarn mitgeteilt und ihm die Kratzer gezeigt und ihn gebeten das doch bitte seiner Versicherung zu melden oder den Schaden so zu bezahlen, da ich das nicht einsehe dadrauf sitzen zu bleiben.

Es kam dann zu Streit, weil er das überhaupt nicht eingesehen hat und der Meinung war ich müsse ihm das beweisen und ein Video vorlegen wo man seine Kartze sieht die das tut, habe ihm daraufhin angedroht sollte er sich um das Problem nicht kümmern in irgend einer weise, würde ich die Katze sollte sie sich wieder auf meinem Grund und Boden aufhalten einfangen und in irgend ein entferntes Tierheim bringen, dass ich ihm erst nenen würde wenn er den Schaden seiner Versicherung meldet oder selber bezahlt.

Meine Frage wie ist das denn rechtlich, er muss doch als Halter dafür haften was sein Tier anstellt und es war ganz klar sein Tier, wenn das vor gericht kommt wie geht sowas aus, weil ich hab die Katze ja ganz klar gesehen und weiß das es seine war, wenn er sagt seine Katze war das nicht heisst das dann Aussage gengen Aussage und ich bleib auf dem Schaden sitzen ?

Haustiere, Versicherung, Recht, Haftpflichtversicherung, Lackschaden, Sachschaden
Jährliche Fahrleistung überschritten: Folgen nach einem Unfall?

Ich hatte letzte Woche einen fremdverschuldeten Autounfall.
Der Fahrer hinter mir ist gefühlt ungebremst in das Heck meines Wagens gekracht und hatte scheinbar mein Bremsmanöver übersehen. Durch den Aufprall wurde ich noch nach vorne auf ein anderes Fahrzeug aufgeschoben.

Ich habe mir einen guten Anwalt zur Seite genommen, um den Fall unabhängig und schnell mit der gegnerischen Versicherung meines Hintermanns zu klären.

Mein Wagen wurde dem Gutachter vorgeführt und als wirtschaftlicher Totalschaden angesehen. Das Gutachten wurde gestern von meinem Anwalt zu der gegnerischen Versicherung geschickt mit der Bitte um Zahlungsaufforderung.

Als ich gerade in meine Unterlagen schaute, habe ich nicht schlecht gestaunt, dass meine jährliche Laufleistung weit überschritten wurde. Der Wagen hat nach dem Unfall 143.***t km runter und ich wäre bis jetzt nur bis knapp 126t km versichert gewesen. Als jährliche Fahrleistung hatte ich nur 12.000km angegeben. Natürlich hat der Gutachter schön Fotos vom Tachostand gemacht...

Muss ich mir nun Sorgen machen, dass die gegnerische Versicherung vielleicht sagt wir zahlen den Schaden nicht? Sodass ich auch noch auf den Kosten vom Gutachter und meinen Anwalt sitzen bleibe? Der Unfallverursacher ist bei der selben KFZ-Versicherung wie ich auch, nur andere Zweigstelle... falls das relevant ist.

Recht, Haftpflichtversicherung, Autounfall - Versicherung, Auto und Motorrad
Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte.

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief.

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro !

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann.

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre.

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

Versicherung, Recht, Mietrecht, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Mietschaden, Auto und Motorrad, Suicideboys

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