Trennung Scheidung Finanzamt. Meine Ex versucht mich zu Ruinieren, was kann ich tun?

Wir hatte zu unserer Ehe das Ehegattensplitting 3/5 Gewählt weil ich zeit unserer Ehe Alleinverdiener war. Nun kam es das wir uns 2015 nach 8 Jahren nicht mehr zu grün waren. Sie verguckte sich neu, und beschloss daraufhin unsere Ehe nicht aufrecht zu Erhalten, die ersten Monate kämpfte ich noch, nach einem Halben Jahr gab ich auf. Wir Führten darauf hin Eine sehr Freundschaftliche Beziehung, auch wirtschafteten wir bis März/April 2016 Zusammen. Dann kahm der Eigentlich Richtige Cut. Sie Zahlte ihre Miete und Kleine Rechnungen auch von ihrem Konto, Wir unternahmen auch nichts mehr zusammen, und ich Fing an mich auch wieder auf die Suche nach einer neuen Partnerin zu machen. Der Kinder Wegen und um sie besser Unterstützen zu können, haben wir die Lohnsteuerklassen 3/5 beibehalten. Ende 2016 macht sie sich Selbstständig, und verdiente gutes Geld, sodass sie nicht mehr viel Geld für die Kinder wollte da sie Für sich und die Beiden mehr als genug Geld hatte, und ich auch zum November 2016 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bin. Dadurch hatte ich ein Wenig mehr Geld, um mir einen neuen Hausrat anzuschaffen. Das mehr Geld legte ich für unsere Kinder weg, weil ich mich nicht daran bereichern wollte. Aus diesen Gründen wollten wir unser Offizielles Trennungsdatum auf 01/2017 legen. Nun ist es so, das sie einen Neuen Partner hat. Nun kam ein Anwaltsschreiben das sie Kindesunterhalt (den ich ja zum Teil eh schon Zahlte) haben möchte sowie Trennungsunterhalt. Gesamt waren ihre Forderungen 1450 Euro , bei meinem Nettoverdienst von 1800. Allerdings kam dann der Hammer der mich einfach nur von den Füßen fegte, sie gab nun das Trennungsdatum November 2016 an. Ich fragte sie drauf hin, ob wir nicht bei unserer Absprache bleiben könnten Anfang 2017 da ich sonst Zwischen 2000 und 3000 Euro Lohnsteuer nachzahlen müsste. Ihre Antwort war darauf hin, nö. Wäre doch nicht ihr Problem . Nun habe ich in den Sauren Apfel gebissen und gesagt okay, es ist wirklich mein Problem. Ich war halt dumm. Nun kommt jetzt Hammer zwei, nachdem ich nun den Schein für das FA fertig gemacht habe das ich die Lohnsteuer auf Klasse 1 wegen dauernd getrenntleben wechseln wollte. ( Nach 4 Wochen nun weil sie mir ihre Steuer ID nicht geben wollte) naja sie hat mir jetzt die Steuernummer anstatt der ID . Nachdem ich ihr das sagte und das Trennungsdatum eintrug, kam nur der Satz das Trennungsdatum ist Falsch, es wäre Sommer 2015. Nun haben wir ja noch nachweislich bis Fürhjahr 2016 aus einer Kasse Gelebt und Ausgezogen bin ich erst Ende Oktober. Ich habe Angst, das ich nun für 2 Jahre die Lohnsteuer nachzahlen muss. Mir bleiben nun zum Leben 1130 Euro mit denen ich noch Auskomme, da ich auch sparsamm bin. Aber 6000 Euro Nachzahlen, plus 2000 Für unsere Scheidung nächstes Jahr sowie einen Kredit von 10000 den wir gemeinsam Aufgenommen haben ich aber der Kinder zuliebe, auf mich genommen habe… ich weis einfach nicht mehr weiter

Steuern, Recht, Scheidung, Finanzamt
Freiberufler im Callcenter als Student? Steuern?

Hallo Ihr Lieben,

Ich habe eine Frage. Und zwar habe ich gestern einen Vertrag Bzw eine Vereinbarung unterschrieben um bei einem Callcenter zu arbeiten. Jetzt bin ich dort als freiberufliche Telefoninterviewerin tätig. Der Verdienst klingt erstmal ganz gut. In der Regel 10€ die Stunde, am Wochenende 12-15€ und nach 20 Uhr 20€ die Stunde. Als armer Student lässt man sich von solchen Aussichten natürlich schnell blenden. Hinzu kommt, dass viele in meinem Bekanntenkreis dort arbeiten und sich dumm und dämlich verdienen. Jetzt habe ich mal recherchiert und herausgefunden, dass ich relativ hohe Steuern zahlen muss und mich selber Krankenversichern muss und zusätzlich muss ich mich beim Finanzamt als selbstständig melden. Da habe ich bei den bekannten mal nachgefragt und da stellte sich heraus dass die Ganoven ihre Tätigkeit einfach nicht angemeldet haben. Jetzt meine erste Frage: wie bescheuert ist es, sich auf die bösen Stimmen zu verlassen und sich auch nicht beim Finanzamt zu melden mit der Ausrede dass der Verdienst viel höher ist und „bisher nie was passiert“ ist?

Und gleich die zweite Frage hinterher: ich würde die Woche die für Studenten zugelassenen 20 Stunden arbeiten und würde dann auf etwa 1100€ im Monat kommen. Ich bin 20, wohne zuhause und bin in der Familienversicherung (falls diese Informationen nützlich sind. Wenn weitere Infos benötigt werden gebe ich die natürlich gerne!) Lohnt es sich überhaupt sich die Mühe zu machen oder werde ich nach Abzügen sowieso nur noch knapp über 450€ sein und kann dann auch eine geringfügige Beschäftigung annehmen ohne den Stress mit Steuern und co ?

Und eine letzte Frage: ich fange die Tätigkeit jetzt im November an. Ich habe also nur noch anderthalb Monate im Jahr in denen ich verdiene und werde dementsprechend auch nicht über diese 5500€ Grenze kommen. Muss ich das jetz trotzdem angeben/versteuern ?

Verzeiht mir die ganzen umständlichen Fragen aber ich bin eine Niete in sowas und hoffe auf ganz viel hilfreichen Rat. Werde im Notfall natürlich auch zum Steuerberater gehen aber ich habe noch die Hoffnung dass es einfacher sein kann als gedacht.

Vielen Dank und liebe Grüße!

Steuern, Studium, Geld, selbstständig, Krankenversicherung, Steuererklärung, Callcenter, Finanzamt, Freiberufler, Ausbildung und Studium
Brief vom Finanzamt: was kommt auf mich zu?

Hallo,

vor kurzem habe ich einen Brief erhalten vom Finanzamt mit dem Betreff: "Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen), land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder Vermietungstätigkeit"

In dem Brief geht es darum, dass ich nach Kenntnis des Finanzbeamten eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen habe und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen soll.

Zu mir: ich bin seit Beginn 2015 Design Student und beziehe neben meinem BAFÖG auch eine geringe Summe an SGB2 Leistungen.

In den Jahren 2015 bis Mitte 2017 habe ich für einen Freund ab und zu mal Designarbeiten erledigt, wie z.B. Flyers, Logos oder eine Webseite. Diese jedoch meistens unregelmäßig und ohne irgendwie gewerblich damit aktiv geworden zu sein. Als Dank für meine "Arbeit" wurde ich auch von diesem Freund vergütet, jedoch hat er mich darum gebeten ihm dafür eine Private Rechnung auszustellen. Ich war was das angeht erstmal verunsichert, da ich noch nie sowas gemacht habe. Er meinte ich solle lediglich keine Mehrwertsteuer ausweisen, dann sei das auch kein Problem, vor allem da die Summe nicht gerade hoch sei.

Nun belaufen sich die jährlichen Gesamtbeträge, die ich von ihm erhalten habe 2016 insgesamt z.B. auf gerade mal 200€, oder im Jahr 2017 auf 450€.

Ich bin gerade leicht panisch und besorgt darüber was auch mich zukommt. Am Telefon meinte der Mitarbeiter des Finanzamtes, dass ich den Fragebogen ausfüllen soll und dazu halt "Gewinne und Ausgaben" der letzten Jahre nennen soll. Ich bin doch kein Unternehmer, ich habe leider nicht einmal mehr die Privatrechnungen vorhanden, lediglich die von diesem Jahr noch. Kontoauszüge sind jedoch alle vorhanden.

Ich habe nun Angst, dass ich Probleme mit dem Finanzamt und dem Arbeitsamt bekomme und am Ende der Geschichte Geldstrafen oder sonstiges auf mich zukommen könnten.

Ich wäre sehr dankbar über jeden Rat hier, da ich gerade echt nicht mehr weiter weiß. Leider ist man nachher immer erst schlauer.

Steuern, Recht, Steuererklärung, Arbeitsamt, Finanzamt, Steuerrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Pfändungs und Einziehungsverfügung vom Finanzamt - und nun?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom Finanzamt erhalten.

Fragen zu diesem Thema gibt es schon reichlich, aber bestimmte Dinge habe ich noch nicht verstanden bzw. Mein Fall ist auch etwas verzwickt:

Die Pfändung kommt zustande durch das fehlen der Steuererklärung von 2014 und 2015.

Nun ist es aber so, dass ich die Steuererklärung 2014 bereits im April abgegeben habe, noch an meinem alten wohnort. Daraufhin wurden Belege nachgefordert, die ich Anfang Juli ebenfalls an das zuständige FA meines alten Wohnorts gegeben habe. Nun bin ich umgezogen, die Erklärung für 2015 soll nun an das neue zuständige FA erfolgen.

Die Pfändungsverfügung kommt vom neuen FA. Für 2015 und allerdings auch bezüglich 2014.

Das alte FA sagt sie hätten keine Daten mehr von mir, die wären alle ans neue FA übermittelt worden. Das neue FA scheint ja aber offensichtlich nichts davon zu wissen.

Der Pfändungsbetrag ist enorm hoch, da es sich hier ja um die geschätzten steuerbeträge des FA handelt. Das FA pfändet nun meinen Lohn direkt beim Arbeitgeber. Sehr peinlich und unangenehm. Aber wichtiger ist/sind jetzt meine Frage(n):

Kann ich Einspruch gegen die Pfändung erheben, da 2014 ja abgegeben wurde und es sich hier um einen Kommunikationsfehler zwischen den Ämtern handelt?

Angenommen der viel höher geschätzte steuerbetrag und somit der pfändungsbetrag wäre 5000 €. Ich reiche meine Erklärungen ein und am Ende soll ich zusammen 1000€ Steuer bezahlen....wird die Pfändung aufgehoben sobald die steuerbescheide durch und die 1000€ bezahlt sind? Oder muss ich am Ende so oder so tatsächlich die 5000€ bezahlen?!

Finanzen, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Pfändung, Wirtschaft und Finanzen
Wie verhält es sich mit der Mwst beim Einkauf einer GBR?

Hallo! Wir sind drei Freunde und wollen eine GBR gründen, da wir ein- bis zweimal im Jahr kleinere Konzerte veranstalten. Wir haben für ein Konzert ein Angebot ausgehandelt und wollen jetzt bevor der Vertrag unterschrieben wird das Gewerbe anmelden.

Bisher waren wir von der so genannten Kleinunternehmerregelung überzeugt, da es uns viel Arbeit erspart und wir das eher hobbymäßig betreiben. Bei 2 Konzerten im Jahr erwarten wir etwa 10000 bis 15000 Euro an Umsatz.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Unser "Geschäftspartner" verlangt für den Auftritt seines Künstlers Summe X. Wir hatten bei den Verhandlungen gesagt, dass wir der Summe X zustimmen, wenn diese brutto wäre.

Jetzt verlangt der "Geschäftspartner" unsere Umsatz-Steuer-ID. Da wir diese ja noch nicht haben und eigentlich diese Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollten, sagt uns der Geschäftspartner, dass er uns ohne Vorliegen einer VAT-Nummer / Umsatz-Steuer-ID nun zusätzlich zur ausgehandelten Summe X die Mehrwertsteuer berechnen muss.

Das verstehen wir nicht so ganz. Kann das mal jemand erläutern?

Also wenn wir uns eine Umsatz-ID besorgen, müssen wir ihm keine Mwst. zahlen, wenn wir keine haben müssen wir Mwst. zahlen?

Und, wenn wir einmal eine Umsatz-Steuer-ID haben, müssen wir ja auch für jedes verkaufte Ticket unserer Konzerte Mwst. abführen, richtig? Darauf wollten wir nämlich verzichten....

Steuern, Recht, Rechte, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen, Wirtschaft und Finanzen
Bewerbungsschreiben Finanzamt so in Ordnung?

Ich möchte beim Finanzamt für ein duales Studium zum Diplom- Finanzwirt bewerben. Könntet ihr mir sagen, ob ich dieses schreiben so verwenden kann? Ich finde es etwas lang....Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Internetseite der Stadt Hamburg bin ich darauf aufmerksam geworden, dass sie im kommenden Jahr Auszubildende im Rahmen eines dualen Studiums zum diplomfinanzwirt einstellen.Da ich mich gerne fachlich sowie beruflich Weiterqualifizieren möchte und meinen Verantwortungsbereich im täglichen Berufsleben erweitern möchte, nutze ich die Chance und bewerbe mich bei Ihnen.in der gymnasialen Oberstufe habe ich durch die Fachrichtung Wirtschaft bereits Erfahrungen in dem Bereich Wirtschaft und steuerpolitik gemacht. Durch meine Ausbildung und anschließende Berufserfahrung bei der Zollverwaltung konnte ich dieses Kenntnisse vor allem im Bereich der Steuern vertiefen und habe für mich einen beruflichen Interessenschwerpunkt entdeckt. Außerdem hat mir die Arbeit in der Verwaltung seh viel Spaß bereitet, da man nach Maßgabe der Gesetze arbeitete, sich somit an genaue Vorgaben halten musste, das Arbeitsfeld selbst aber immer abwechslungsreich blieb. Durch meine Zeit bei der Bundeswehr, dem Zoll und das langjährige spielen von Fußball im Verein hat sich meine teamfähigkeit, Zielstrebigkeit und Organisationsfähigkeit sehr zum positiven entwickelt. Aufgrund meiner guten Auffassungsgabe als auch dem Bedürfnis immer Neues lernen zu wollen, sehe ich mich den Anforderungen des Studiums und der sich ergebenden berufsmöglichkeit gewappnet. Vom Beruf des steuerinspektors verspreche ich mir eine interessante Tätigkeit bei der ich meine bereits vorhandenen Fähigkeiten und Kenntnisse weiter vertiefen und einsetzen kann. Der Wechsel zwischen Theorie und Praxis ist mir sehr wichtig, da mir durch die Verknüpfung das verinnerlichen der Theorie viel einfacher gestaltet. Über eine Einladung zum Auswahlverfahren freue ich mich.

Bewerbung, Finanzamt
Finanzamt verliert Steuererklärung und sämtliche Belege?

Wir sind im letzten Dezember umgezogen, haben beim alten Finanzamt direkt nach Ummeldung auch die Aktenübergabe mit unserer neuen Anschrift mitgeteilt.
Am 21.02. haben wir unsere Erklärung online abgegeben, zwei Tage später sind die Unterlagen zu Werbungskosten, etc. mit unterschriebener Erklärung auch auf dem Postweg ans Finanzamt gegangen. Dabei haben wir auch eine neue Steuernummer beantragt.

Nach dem ich bis Anfang Mai nichts gehört hatte, habe ich mal nachgefragt, das Finanzamt am neuen Wohnsitz teilte mir darauf hin mit, dass das alte Finanzamt die Angabe der Steuerakte vor gut einer Woche in die Wege geleitet hat, die neue Steuernummer wurde mir schon einmal mitgeteilt.
Vor zwei Wochen rief mich dann eine sehr nette Mitarbeiterin aus dem neuen Finanzamt an, sie habe unsere Akte nun erhalten, allerdings fehlt unsere Erklärung darin. Ich habe ihr dann noch einmal mitgeteilt, dass diese von uns an das neue Finanzamt gesendet worden ist, samt allen Belegen. Sie wolle sich drum kümmern. Beim alten Finanzamt habe ich nun auch noch einmal angerufen, nein, auch bei denen ist unsere Erklärung nicht.
Letzte Woche, ich hatte nichts mehr von beiden Finanzämtern gehört, habe ich beim neuen Finanzamt nachgeharkt, unsere Steuererklärung und auch unsere Unterlagen sind nicht mehr aufgetaucht. Wo auch immer sie verloren gegangen sind. Weder die elektronisch übermittelte Datei ist da, habe ihr die Telenummer gegeben, nichts... Und was noch schlimmer ist, alle Belege zu den Werbungskosten sind nicht da. Haben per EInschreiben versendet und ich kann ja auch sehen, dass es abgegeben worden ist. Wir sollen die Erklärung noch einmal übermitteln, unterschreiben und mit Belegen zum FA schicken.

Habe ich am selben Tag PERSÖNLICH bei unserem zuständigen Mitarbeiter gemacht. Nun frage ich mich, wie soll da irgendwas anerkannt werden, von den Werbungskosten und Umzugskosten, wenn kaum noch Belege da sind. Habe blöderweise nicht alles vorher kopiert und einige Originale abgegeben. Und wie lange dauert es nun noch, bis sie das bearbeiten. Der Mitarbeiter meinte nur, liegt auf meinem Tisch, da muss noch ne Steuernummer umgespeichert werden und dann macht er das.

Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, verloren
Schutz vor Strafe bei Anzeige von Schwarzarbeit?

Guten Morgen.

Meine Freundin (keine Deutschkenntnisse) arbeitet mehr als 8 Stunden am Tag in einem Eiscafe für 450€ (bekommt auf die Hand aber deutlich mehr).

Durch Arbeitszeiten, Geld und Verhalten der Chef´s bin ich der Überzeugung, das es sich hier um Schwarzarbeit handelt.

Meine Frage: Wenn ich mit Informationen zur Arbeitsagentur, Rentenversicherung oder Finanzamt gehe, kann dann auch meine Freundin belangt werden, Geld zurück zu zahlen? Oder kann ich mir vorher ein Schreiben geben lassen indem mir garantiert wird, das meine Freundin straffrei bleibt, da Sie die Angabe gemacht hat?!

Schwarzarbeit melden ist eine Bürgerpflicht

  • Bürgerpflicht bedeutet klar, dass Sie verpflichtet sind den entsprechenden Organen des Staates zu melden, wenn Sie konkrete Informationen über eine Straftat haben.1

  • Schwarzarbeit ist eine Straftat. Schwarzarbeit ist nicht nur Steuerhinterziehung. Schwarzarbeit ist auch Veruntreuung von Sozialgeldern.2

  • Kann ein Organ des Staates, sei es die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Arbeitsagentur oder das Hauptzollamt nachweisen, dass Sie von der Schwarzarbeit gewusst haben, können Sie dafür strafrechtlich belangt werden, wenn Sie die Straftat nicht gemeldet haben.3 Wo und Wie können Sie Schwarzarbeit anzeigen?

  • Wenn Sie konkrete Hinweise haben, dass in einem Betrieb oder auch einem Privathaushalt Schwarzarbeit betrieben wird, können Sie diese Hinweise bei jeder Polizeidienststelle melden. Auch bei den Arbeitsagenturen und beim Hauptzollamt, beim Finanzamt und bei Ihrer Krankenkasse gibt es Angestellte, die sich ausschließlich mit diesem Thema befassen und dafür zuständig sind. Informationen darüber, wer Ihr Ansprechpartner ist, hat immer der Telefonist in der Zentrale.1

  • Sie müssen keinen konkreten Hinweis haben. Auch wenn Sie nur einen Verdacht haben, sind die Behörden verpflichtet diesem Verdacht nachzugehen.2

  • In einem Telefonat können Sie den von Ihnen beobachteten Sachverhalt schildern und den Namen und die Adresse des Ortes, an dem die Schwarzarbeit stattfindet, nennen.3

  • Alternativ können Sie auch einen Brief mit dem Sachverhalt und den Daten der Schwarzarbeit an die entsprechenden Stellen schicken.4 Muss man seinen Namen und seine Adresse angeben?

  • Bei einer Anzeige einer Straftat bleibt es ihnen überlassen, ob Sie sich mit Name und Adresse registrieren lassen.1

  • Sie haben das Recht Ihre Anzeige anonym zu stellen.2

  • Man wird Sie fragen, wie Sie heißen und wo Sie wohnen. Sie können sich einen Namen und eine Adresse ausdenken. Sie können aber auch frei sagen, dass Sie nicht wollen, dass Ihr Name bekannt wird und das Sie gerne anonym bleiben wollen. Der Schutz einer anzeigenden Person ist in unserem Grundrecht verankert.3

  • Einfacher ist es Ihren Verdacht schriftlich an die Behörden zu übermitteln. Teilen Sie in dem Schreiben alles, mit was Sie wissen und schicken Sie den Brief mit einigen Kopien ohne Absender an mehrere Behörden.4

  • Finanzämter, Krankenkassen und die Rentenversicherung sind immer

Arbeit, Geld, Anzeige, Finanzamt, Schwarzarbeit
Bekomme ich Probleme mit dem Finanzamt?

Hallo liebe Community :), ich versuche mal meine Frage so genau wie möglich zu schildern... Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2016 über eine Internetseite (smartsteuer.de) einzureichen. Ich hatte im Jahr 2016 insgesamt zwei Arbeitgeber (Zeitarbeitsagenturen), da ich eine Überbrückung bis zu meinem Ausbildungsbeginn gebraucht hatte. Das erste Arbeitsverhältnis endete am 09.05.2016 und das darauffolgende Arbeitsverhältnis begann am 09.05.2016. Diese Internetseite meint nun, dass es Probleme mit dem Finanzamt geben wird, da sich die Arbeitsverhältnisse schneiden und es an sich zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig sind (beide Vollzeit) und somit das zweite in die Steuerklasse 6 fällt (das erste Verhältnis fällt in Klasse 1, da ich ledig bin). Der ein oder andere frägt sich jetzt bestimmt was ich da für einen Mist rede. Also... das erste Arbeitsverhältnis ging zu Ende indem ich mich wegen Krankheitsfall für eine Woche entschuldigen musste, worauf man mir knallhart am Telefon gesagt hatte, ich solle mir eine neue Arbeit suchen. Am nächsten Tag war die Kündigung in meinem Briefkasten und ich habe die zweiwöchige Frist nicht eingehalten, also habe zwei Wochen (bis eben zum 09.05.2016) unentschuldigt gefehlt. Ich habe während der Frist mich bei einer neuen Zeitarbeitsagentur beworben und die hatten auch gleich einen Job für mich, welcher laut Vertrag am 09.05.2016 begann. Deswegen schneiden sich die Verträge. Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll, da ich Angst habe, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme.... Bei Zeitarbeitsagenturen ist der Zahltag immer am 15. des Monats und ich habe somit am 15.06.2016 zwei Löhne bekommen (einmal die ausgezahlten Überstunden vom ersten (gekündigstes) Arbeitsverhältnis und einmal der Lohn vom zweiten).

Meint ihr, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme oder kann ich die Steuererklärung ohne Probleme abgeben? Ich meine, ich bin ja nicht gleichzeitig zu zwei Arbeitsstellen gependelt... Vielleicht kennen sich ein paar hier von der Materie besser aus wie ich und können mir sagen was Sache ist. Ich bin für jede Antwort sehr dankbar und wünsche euch noch einen schönen Tag und bis dann :)

Liebe Grüße :)

Steuern, Geld, Rechte, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Rückzahlung
Finanzamt nach Umzug, Dauer der Bearbeitung?

Guten Morgen, ich wollte mal wissen, ob jemand auch nach dem Umzug schon einmal solche Probleme mit dem Finanzamt hatte?!

Wir sind im Dezember letzten Jahres in eine neue Stadt umgezogen, habe dann beim neuen Finanzamt auch zeitnah angefragt, wegen einer neuen Steuernummer. Die Antwort war: am einfachsten ist es, wenn Sie dieses bei der Abgabe der Steuererklärung machen.

Also habe ich Mitte Februar die Steuererklärung für 2016 per Elster abgesendet, das neue Finanzamt ausgewählt und die neue Steuernummer beantragt. Die Unterlagen, Belege zu Werbungskosten, etc. habe ich am nächsten Tag mit Einschreiben an das neue Finanzamt gesendet. Bis Mitte Mai habe ich vom FA nichts gehört, also habe ich mal nachgefragt, ob alles angekommen ist und wie lange die Bearbeitung noch dauern wird. Die Antwort war etwas überraschend: Wir haben erst Anfang Mai von Ihrem Umzug in unseren Zuständigkeitsbereich erfahren, die Aktenabgabe vom alten Finanzamt läuft seit dem 03. Mai. Wir können Ihnen also noch nichts zur Dauer sagen, teilen Ihnen aber gerne schon einmal Ihre neue Steuernummer mit...

Ich finde es alles ein wenig komisch, warum weiß das neue Finanzamt nichts von uns, obwohl per Elster und auch per Post alles da hin geht. Die Aktenübergabe dauert nun auch schon 1 Monat, was ja eigentlich bei einem Umzug innerhalb eines Bundeslandes per Klick online sehr schnell erledigt sein sollte.

Da jetzt aber alle Ihre Steuererklärung abgegeben haben, werde ich wohl noch Monate warten müssen, obwohl ich ja im Februar immer eine der ersten war und ich früher auch immer spätestens im April meine Rückzahlung auf dem Konto hatte.

Dauer, Umzug, Finanzamt

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