Schutz vor Strafe bei Anzeige von Schwarzarbeit?

Guten Morgen.

Meine Freundin (keine Deutschkenntnisse) arbeitet mehr als 8 Stunden am Tag in einem Eiscafe für 450€ (bekommt auf die Hand aber deutlich mehr).

Durch Arbeitszeiten, Geld und Verhalten der Chef´s bin ich der Überzeugung, das es sich hier um Schwarzarbeit handelt.

Meine Frage: Wenn ich mit Informationen zur Arbeitsagentur, Rentenversicherung oder Finanzamt gehe, kann dann auch meine Freundin belangt werden, Geld zurück zu zahlen? Oder kann ich mir vorher ein Schreiben geben lassen indem mir garantiert wird, das meine Freundin straffrei bleibt, da Sie die Angabe gemacht hat?!

Schwarzarbeit melden ist eine Bürgerpflicht

  • Bürgerpflicht bedeutet klar, dass Sie verpflichtet sind den entsprechenden Organen des Staates zu melden, wenn Sie konkrete Informationen über eine Straftat haben.1

  • Schwarzarbeit ist eine Straftat. Schwarzarbeit ist nicht nur Steuerhinterziehung. Schwarzarbeit ist auch Veruntreuung von Sozialgeldern.2

  • Kann ein Organ des Staates, sei es die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Arbeitsagentur oder das Hauptzollamt nachweisen, dass Sie von der Schwarzarbeit gewusst haben, können Sie dafür strafrechtlich belangt werden, wenn Sie die Straftat nicht gemeldet haben.3 Wo und Wie können Sie Schwarzarbeit anzeigen?

  • Wenn Sie konkrete Hinweise haben, dass in einem Betrieb oder auch einem Privathaushalt Schwarzarbeit betrieben wird, können Sie diese Hinweise bei jeder Polizeidienststelle melden. Auch bei den Arbeitsagenturen und beim Hauptzollamt, beim Finanzamt und bei Ihrer Krankenkasse gibt es Angestellte, die sich ausschließlich mit diesem Thema befassen und dafür zuständig sind. Informationen darüber, wer Ihr Ansprechpartner ist, hat immer der Telefonist in der Zentrale.1

  • Sie müssen keinen konkreten Hinweis haben. Auch wenn Sie nur einen Verdacht haben, sind die Behörden verpflichtet diesem Verdacht nachzugehen.2

  • In einem Telefonat können Sie den von Ihnen beobachteten Sachverhalt schildern und den Namen und die Adresse des Ortes, an dem die Schwarzarbeit stattfindet, nennen.3

  • Alternativ können Sie auch einen Brief mit dem Sachverhalt und den Daten der Schwarzarbeit an die entsprechenden Stellen schicken.4 Muss man seinen Namen und seine Adresse angeben?

  • Bei einer Anzeige einer Straftat bleibt es ihnen überlassen, ob Sie sich mit Name und Adresse registrieren lassen.1

  • Sie haben das Recht Ihre Anzeige anonym zu stellen.2

  • Man wird Sie fragen, wie Sie heißen und wo Sie wohnen. Sie können sich einen Namen und eine Adresse ausdenken. Sie können aber auch frei sagen, dass Sie nicht wollen, dass Ihr Name bekannt wird und das Sie gerne anonym bleiben wollen. Der Schutz einer anzeigenden Person ist in unserem Grundrecht verankert.3

  • Einfacher ist es Ihren Verdacht schriftlich an die Behörden zu übermitteln. Teilen Sie in dem Schreiben alles, mit was Sie wissen und schicken Sie den Brief mit einigen Kopien ohne Absender an mehrere Behörden.4

  • Finanzämter, Krankenkassen und die Rentenversicherung sind immer

Arbeit, Geld, Anzeige, Finanzamt, Schwarzarbeit
Vor Freundin weinen und reden?

Hallo zusammen, ich versuche es kurz zu fassen: Am Samstag habe ich mit meinem Vater gebrochen, weil er sich respektlos meiner Freundin gegenüber verhält (als hässlich und dumm und minderwertig bezeichnet). Wir sind seid 6 Monaten zusammen und wir lieben uns.

Ich 26, männlich, deutsch/spanisch Sie 24, weiblich spanisch Als mir mein Vater am Samstag sagte, er habe keinen Sohn mehr, brach in mir etwas aus, das 16 Jahre schlummerte. Denn diesen Satz hat er, wo ich noch 10 Jahre jung war, gebracht und hatten dann auch 8 Jahre keinen Kontakt.

Das habe ich meiner Freundin erzählt und Sie konnte meine Reaktion verstehen. Mein Problem ist jetzt nur: Seid Montag, sitze ich auf der Arbeit und fange während ich der Arbeit nachgehe einfach an zu weinen...nicht 1-2 Tränen sind wirklich richtig weinen.

Ich mache mir Sorgen, über meine Zukunft, wie es mit meiner Freundin weitergeht, ob Sie mich verlassen wird oder was sonst passieren wird. Doch es hat nichts mit der Situation von Samstag zutun, mehr davon das in mir 16 Jahre was lagerte, was auf einmal "austritt".

Jetzt würde ich gerne mit Ihr darüber reden, habe aber auch davor Angst obwohl ich mit Ihr über alles reden kann: Angst davor, als Weichei zu gelten, kein Mann zu sein, Ihr zu sagen das ich Sie über alles Liebe (nicht das Sie das interpretiert, lediglich aufgrund von Verlustangst). Angst davor, das Sie nach 6 Monaten merkt, das ich vielleicht doch nicht der bin, für den Sie mich hält. Ja, die Gefahr besteht natürlich immer...

Wirklich - mit bis vor 6 Monaten hatte ich Spaß, Sex, Affären. Das ist meine erste richtige Beziehung wo ich Liebe verspüre und alles für einen Menschen tun würde. Umso schwerer fällt es mir in Kombination mit dieser Angst, mit Ihr über dieses Problem zu reden...

Sollte ich schauen, das ich damit selbst zurecht komme oder doch mit Ihr reden? Ja, reden ist definitiv die richtige Antwort. Es gilt ja quasi für mich, sich für die eine, oder die andere Angst zu entscheiden, oder das Thema mit mir auszumachen.

Dieses Ausmaß der Angst bzw. der Verlustangst habe ich erst seid Samstag. Vorher hatte ich das unter Kontrolle und habe der Angst nur kleinen Raum gelassen aber jetzt...

Ich will eben nicht das Sie denkt, ich klammer mich nur aus Angst an Sie...

Danke für eure Hilfe!

Liebe, Angst, traurig, Freunde, Beziehung, Vater, Freundin, Frust, Verlust
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