Welche Folge hat der Eintrag einer Sicherungshypothek im Grundbuch?

Mir flatterte gestern ein Schreiben der Finanzbehörde ins Haus dass ich 125,- € für die Eintragung einer Sicherungshypothek bezahlen muss... Keine Angabe was oder wer dahinter steckt... Bei näherer Betrachtung scheint es sich um Forderungen des Finanzamtes zu handeln.

Ich habe MS und habe einen Schwerbehinderungsgrad von 100% mit den Merkzeichen G, aG und B. Ich bin bettlägerig und kann nur für Arzttermine mal 1-2 Stunden im Rollstuhl sitzen und brauche dann immer eine Begleitperson weil ich mich nicht allein mit dem Rollstuhl fortbewegen kann.

Seit ich so krank bin lebe ich von Hartz IV und Pflegegeld und bin in allen Lebensbereichen auf meinen Partner angewiesen der für mich sämtliche Erledigungen übernimmt, einkauft, kocht, wäscht etc.. Wir sind nicht verheiratet und er hat seine eigene Wohnung und er ist ebenfalls gesundheitlich beeinträchtigt und muss auch von Hartz IV leben.

Ich lebe seit 2012 in einer kleinen (58qm) barrierefreien Eigentumswohnung aus dem Erbe meiner verstorbenen Mutter (Wert damals 40.000 €). Die Türen wurden mit Mitteln der Pflegeversicherung der Breite des Rollstuhls angepasst und die Wohnung sollte mir eigentlich lebenslang ein sicheres Dach über dem Kopf sichern.

Von 12/2003 bis 12/2010 hatte ich einen kleinen Kinder-Second-Hand-Laden der aber nie Gewinn erwirtschaftet hat und seit 2008 mit beginnender Krankheit nicht mal mehr die laufenden Kosten deckte weil der Laden während wochenlanger Krankenhausaufenthalte immer geschlossen war. Meine Lebenshaltungskosten wurden während der ganzen Jahre von meinen Eltern getragen.

Aus verschiedenen Gründen (Depressionen, betrügerischer Steuerberater) blieben ca. die letzten 4 Jahre der Selbständigkeit die Steuererklärungen unbearbeitet...

Inzwischen fordert das Finanzamt illusorische 25.xxx€ die es jetzt offenbar als Sicherungshypothek im Grundbuch meiner vormals schuldenfreien Wohnung eintragen lassen möchte wofür ich auch noch bezahlen soll - keine Ahnung wo ich mal eben 125,-€ her nehmen soll...

Ich bin zwar dabei die alten Unterlagen zusammen zu tragen damit der Steuerberater meines Vaters vielleicht einen realistischen Wert ermitteln kann und wir hatten eigentlich gehofft für die diversen aufsummierten Säumniszuschläge dann einen vernünftigen Vergleich zu erreichen doch nun frage ich mich natürlich wieso sollte sich das Finanzamt mit weniger zufrieden geben wenn sie auch einfach meine Wohnung zwangsversteigern könnten?

Meine Frage nun, was für Konsequenzen hat dieser Eintrag für mich? Kann man mich zwingen die Wohnung zu verkaufen um die Schuld zu bezahlen oder heißt das nur WENN ich verkaufe DANN bekommt dieser Gläubiger zuerst sein Geld? Ich bin 49 und schwerbehindert, ich möchte eigentlich in diesem Leben nicht nochmal umziehen...

Ich wäre dankbar wenn mir jemand für Laien verständlich erklären könnte was für Folgen das für mich hat, danke!

Andrea.

Immobilien, Finanzamt, Pfändung
Bafög ohne Einkommensteuerbescheid meiner Eltern?

Hallo, es geht um meinen Bafög-Antrag. Ich hab schon vor zwei Monaten alle Anträge eingereicht, und auch das Bafög-Amt hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass alle Anträge vollständig sind BIS auf die Einkommensteuerbescheide meiner Eltern.

Ich habe meine Eltern gebeten diese mir zu geben. Was sie mir gegeben haben waren die Lohnsteuerbescheide. Ich hab beide schon angesprochen und gemeint, dass ich mir ziemlich sicher bin, dass Einkommensteuerbescheide, etwas anderes sind als Lohnsteuerbescheide. Beide Eltern meinten zu mir:" Jaja, die Lohnsteuerbescheinigungen sind dasselbe", haben mir diese in die Hand gedrückt und das wars.

Jetzt erfahre ich zum zweiten Mal genau das, was ich befürchtet habe. Es ist nicht dasselbe. Nun ist es ja so, dass die Einkommensteuerbescheide direkt vom Finanzamt sind. Das heißt, meine Eltern müssten sie entweder a.)Irgendwo haben oder b.) (was ich eher vermute), müssten sie erst noch einen vom Finanzamt anfordern. Sowas dauert aber garantiert nochmal 2-3 Monate und bis dahin stehe ich ohne Einkommen in den ersten Monaten da.

Was kann ich dagegen tun? Schließlich habe ich meinen Teil erfüllt, alles genau gelesen und befolgt. Meine Eltern dagegen haben es sich einfach ziemlich leicht gemacht, ohne sich da weiter Gedanken zu machen (sind getrennt).

Kann ich nicht gleich stattdessen, den Antrag so einreichen, dass ich dann gleich Bafög-Hochsatz bekomme, und das Amt, dann dies mit meinen Eltern klären muss??

Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Studium, BAföG, Finanzamt
Maximalauszahlung der Bank/ Ein/Auszahlungen -Überwachung der Steuerfahndung/Finanzamt/Verdachtsmeldung?

Hallo liebe Community,

Meine Frage richtet sich ausschließlich an Leute die in der Finanz/Steuer oder im Bankwesen tätig sind und qualifizierte/nachweisbare Aussagen machen können. Die ein/auszahlgrenze für deutsche Banken beläuft sich meines wissens nach auf 14999.- pro monat, kleine beträge( gleicher Ursprung ) werden zusammengefasst (GWG). Meine frage lautet: Wie und in welchen relationen stehen Banken im zusammenhang mit der Steuerfahndung? Sofern man 14999.- pro monat aufs Konto einzahlen kann, könnte man ja auch Täglich 500.- aus einem Automaten abheben, ohne eine Bank zu betreten. Und somit einen 15k in und ausfluss zu haben( Ohne das die Bank etwas sagt?) Da Banken ab diesem maximum von 15k eine Verdachtsmeldung machen müssen (Ungewollt) erschließt es sich mir nicht in welchem Zusammenhang das mit meinem Regulären verdienst steht. Also prinzipiell könnte ich also als Student jeden Monat 14999 auf mein Konto einzahlen und jeden tag 500 abheben (ohne eine Verdachtsmeldung). Nichts desto trotz bin ich mir sicher, dass aufgrund des Standes ( in dem Falle Student) ein Verdacht einhergeht. Was ist Möglich, was ist Kritisch, und was ist auf keinen Fall machbar ohne Aufsehen zu erregen? PS (Moderatoren/Moralapostel): Diese Frage bezieht sich ausschließlich auf ein Gedankenexperiment mit Geld in Deutschland zu handeln, wessen Herkunft unbekannt ist. Meines erachtens nach ist es also machbar pro Monat mit 15000€ Ein und auszuhandeln ohne das überhaupt jemand davon erfährt, außer die Bank die den Geldfluss beobachtet, diesen aber als ok ansieht da er die Grenze nicht überschreitet. Oder spielen andere Faktoren eine Rolle wie der Gemütszustand des Bankberaters der solche Summen auf dem Konto eines Studenten ohne Einkommen sieht? Vielen dank an die jenigen die sich die Zeit genommen haben mein Anliegen durchzulesen und ihre Meinung abgeben. Lg / Schönen tag :)

Geld verdienen, Geldanlage, Steuern, Geld, Bank, Deutsche, Finanzamt, Konto, Steuerrecht
Kleingewerbe anmelden für Filmproduktion als Nebentätigkeit. Was muss ich beachten?

Hallo zusammen,

eine Sache vorab: ich habe für die Branche nichts studiert oder dergleichen. Ich mache seit einiger Zeit hobbymäßig Musikvideos und und kleine Reisefilme die laut Feedback meiner bisherigen Betrachter so ziemlich professionell aussehen und sich sehen lassen können. Es macht mir unheimlich viel Spaß und ich wurde auch schon gefragt ob ich das ganze professionell und hauptberuflich mache. Ich weiß nicht ob Filmemacher unter sich sind die das hier lesen, aber sowas spricht sich ziemlich schnell rum und das Interesse an Musikvideos, Image- und Hochzeitsfilmen ist sehr groß und ich würde auch schon für diverse Arten von Videos angefragt.

Ich gehe momentan einen Hauptberuf nach und würde sehr gerne nebenher als Nebentätigkeit etwas dazu verdienen. Ich sehe da für mich nur die Option ein Kleingewerbe anzumelden. Ich weiß, dass man das mit seinem Hauptarbeitgeber abklären muss ob das für die in Ordnung geht.

Nur stellt sich die Frage, was genau schon beim anmelden eines Kleingewerbes passiert. Was werde ich denn beim Rathaus gefragt und welche Angaben muss ich machen? Ich weiß das man angeben muss ob man denkt, dass der jährliche Umsatz mehr als 17.500€ Euro betragen wird. Das ist eine hohe Summe. Ein Freund, der Videos als Freiberufler macht hat mir geraten anzugeben, dass der Umsatz drüber liegt, sodass ich bei jeder Rechnung bei jedem Kunden die Umsatzsteuer angeben kann. Darauf meinte er, dass ich mir am besten von Anfang an, auch wenn mir nicht gleich die Leute die Tür einrennen, einen Steuerberater besorgen sollte, damit ich gleich von Anfang an gut beraten bin und alles richtig mache.

Dann stellt sich noch die Frage, welchen Namen ich für meine Dienstleistung nehme? Kann ich denn einen erfundenen Namen dafür nehmen? Sowas wie "Muster Films" oder "Muster Videos"? Ich habe gelesen das empfohlen wird seinen bürgerlichen Namen zu nehmen, warum wurde aber nicht konkret dargelegt.

Ich habe natürlich schon nach meinem Anliegen gesucht, bin aber leider nicht auf konkrete Antworten auf meine Fragen gestoßen.

Sind denn Filmemacher oder Dienstleister unter euch die mir weiterhelfen können? Eventuell auch Leute, die ihre Dienstleistungen unter einem Künstlernamen anbieten?

Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

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Betreibe man unbewusst Geldwäsche?

Ab welcher Summe wird die Bank nachfragen woher das Geld kommt ? Meine Bekannte wurde per Brief von Ihre Bank aufgefordert sich dort sehen zu lassen. Bin mitgegangen um zu hören um was es geht und da war schon die Riesenüberaschung ! Wegen des Verdachts auf Geldwäsche würde die Bank auf ihr Konto aufmerksam. Wir hatten vor uns kaputt zu lachen. Meine Bekannte hat einen Minijob und tut nur noch einige Sachen die wir am Sperrmühl,oder anderwo geschenk bekommen,in Ebay verkaufen. Von dem Geld das auf ihr Konto von den Käufern eingezahlt wird,lebt Sie mehr schlecht als recht.Nie hatte Sie irgend welche Anfragen bzw Anträge,an das Sozialamt bzw Arbeitsamt ( Harz 4 ) gestellt.Stehts lebte Sie zufrieden von dem wenigem und nun wird Ihr Geldwäsche vorgeworfen ? Das ist doch nicht war,oder ? Das Geld was durch Käufer eingezahlt wird und das Geld womit Sie ihre Käufe tätigt,das würde ich als Umsatz bezeichnen.Nun,wenn die Bank es sich ausrechnet,hatte meine Bekannte, pro Monat, nur selten die 500 Euro Grenze überschritten.Kann schon durch diese Summe der Verdacht auf Geldwäsche bestehen ? Wegen dem oben aufgeführten Vorfalls,wurde meine Bekannte nun, durch eine Bankangestellte dazu aufgefordert,ein Geschäftskonto sich einrichten zu lassen. Aber wozu ein Geschäftskonto ohne ein Geschäft ? Sollte nun meine Bekannte wegen dem 500 Euro Umsatzatzes, sich ein Kleingewerbe einrichten lassen ? Oder sollte Sie besser zur einem der oben genannten Ämter vorsprechen und den Rest einfach vergessen ? Danke Euch und Liebe Grüsse von uns !

Bank, Finanzamt, Geldwäsche, Konto, Umsatzsteuer, Verdienst, Bafin, Schwarzgeld
In der EÜR bezüglich Über- und Unterentnahme sind wieviel an Privateinlagen noch okay?

Hallo ihr lieben, ich hoffe hier sitzen einige von euch die Buchhalterisch denken können. Ich muss nur Einnahmen / Ausgaben machen bezüglich EÜR fürs FA: THEMA: Ermittlung der Über Unterentnahmen des lfd Wirtschaftsjahres Bin Selbständig: kein Kleinunternehmer Hallo, ich verstehe nicht die Konsequenzen in der EÜR was es bedeutet mit den Unter und Überentnahmen. Deswegen stelle ich die Zahlen hin:

2015 Gewinn 14.697,29

Entnahmen 18.569,00

Gewinn 14.697,29

Einlagen 04.233,00


Unterentnahme -361,29

Wie denkt ein Prüfer in diesem Falle? Da sind Einlagen in höherem Bereich, könnte also überprüfenswert sein. (?) Oder ist das so bedenkenlos, da bin ich mir nicht sicher.

Muss/Sollte ich dem FA begleitend schreiben wie es zu den Einlagen über 4.000 € kam? (Gibts da Grenzen, die toleriert werden?)

Habe diese Privat-Einlagen als Unterstützungshilfe von Freunden bewußt hier auf dem Geschäftskonto buchen lassen, weil ich wirtschaftlich knapp dran war um finanziell in 2015 über die Runden zu kommen. Da sind paar aussergewöhnliche Belastungen gekommen.

Hätte da gerne eine Einschätzung Wertung. Nicht dass ich unnötigerweise Fehler begehe, und zu spät aufwache. Wann macht sich die Schuldzinsberechnung bemerkbar? Die anderen und dieses Jahre lief es wieder ganz einfachausgeglichen, so dass ich mich nicht mit diesen Privateinlagen Einschätzung abplagen mußte.

Danke schön.

Buchhaltung, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, EÜR, Finanzamt, Steuerrecht

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