Wie komme ich an die Gehaltsdifferenz, wenn versehentlich falsche Steuerklassen gemeldet wurden?

Halllo zusammen,

ich bin bei meinem Hauptarbeitgeber mit Steuerklasse 3 gemeldet.

Anfang Juli habe ich einen Nebenjob angenommen, 450-Euro-Basis. Das ist eigentlich pauschal versteuert und muss nicht gemeldet werden. Das Programm des dortigen Personalbuchhalters hat aber "gesponnen" und den Nebenjob als Hauptjob gemeldet mit Steuerklasse 3, den eigentlich Hauptjob in Steuerklasse 6 rein.

Das wurde versucht, so schnell wie möglich umzustellen. Heißt: Der Nebenjob ist jetzt "raus", hat keine Steuerklasse mehr. Mein Hauptjob allerdings ist noch mit Steuerklasse 6 im System des Finanzamts drin.

Mein Arbeitgeber-Ansprechpartner im Finanzamt sagte, dass die Rück-Umstellung (rückwirkend zu dem Tag, an dem das passiert ist) von 6 auf 3 oft erst am Monats-1. geschieht, das wäre in meinem Fall also der 01.09., Gehalt aber kommt natürlich schon etwas vorher (i.d.R. am 27.08.). Das Gehalt wäre stark reduziert, da ja Steuerklasse 6 drin ist.

Zwei Fragen:
Ist diese Umstellung tatsächlich erst an jedem 1., oder kann das schneller gehen (ist alles seit über 1 Woche "ausgelöst" von meiner Hauptjob-Personalbuchhalterin).

Wenn das nicht klappt und ich einen Monat Steuerklasse 6 hinnehmen muss, wird die Differenz dann im September ausgezahlt, oder muss ich mir das über die Steuererklärung erst wieder holen?

Danke für Eure Hilfe.

Steuererklärung, Finanzamt, Gehaltsabrechnung, Lohnbuchhaltung, Steuerklasse, Wirtschaft und Finanzen
Kann man die Steuererklärung für zwei Jahre überspringen und dann einfach weitermachen?

Ich habe seit 2013 keine Steuererklärung abgegeben. Ich bin ein einfacher Arbeiter, bin also nicht selbständig. Davor, d.h. bis inklusive 2012 habe ich die Steuererklärungen immer abgegeben.

Ich weiß, dass es für 2013 schon zu spät ist (maximal vier Jahre rückwirkend möglich), d.h. ich könnte theoretisch ab 2014 die Steuererklärungen abgeben. Bedauerlicherweise habe ich in den Jahren 2013 und 2014 jeweils auch noch mehrere Monate lang Lohnersatzleistungen bezogen, doch dazu fehlen mir jetzt leider die Dokumente und ich kann mich nicht erinnern, von wann bis wann ich die Lohnersatzleistungen genau bezogen habe und wie hoch die Lohnersatzleistungen überhaupt waren.

Weil mir das alles für 2014 fehlt, überlege ich mir, ob ich für 2013 und 2014 die Steuererklärungen "einfach überspringe", nichts davon beim Finanzamt erwähne, und demnächst einfach auf einen Schlag für 2015, 2016 und 2017 die Steuererklärungen abgebe?!

Bitte fragt nicht, wieso ich die Steuererklärungen so lange nicht gemacht habe. Weiterhin ist mir bewusst, dass es eine Pflicht ist, bei Bezug von Lohnersatzleistungen die Steuererklärungen abzugeben.

Ich habe also wegen 2013 und 2014 womöglich ein Problem. Da ich aber ein einfacher Arbeiter bin, bin ich doch normalerweise gar nicht so interessant für das Finanzamt, schließlich sind die bei Gewerbetreibenden (Imbiss-Besitzer, Cafes/Bars etc.) nie so genau, es wird dort so gut wie nie soviel angegeben (Steuer abgeführt), wie tatsächlich verkauft/umgesetzt wurde, sondern "immer ein bißchen weniger". Hinzu kommt, dass man bei Bezug von Lohnersatzleistungen ja eher etwas vom Finanzamt zurückbekommt, weil man dadurch in der Regel zuviel Lohnsteuer abgeführt hat.

Was meint Ihr so zu meinem "Plan", in diesem besonderen Fall bei Bezug von Lohnersatzleistungen, die Jahre 2013 und 2014 "einfach zu überspringen"? Hatte jemand von Euch evtl. schon mal dasselbe oder ein ähnliches Problem? Bekomme ich gar eine Strafe? Danke Euch für Eure Meinungen.

Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Strafe oder nicht
Wunschstudienplatz nicht bekommen und andere Angebote abgelehnt. Gilt man als studienwillig oder nicht, da man andere Angebote abgelehnt hat?

Hallo,

ich möchte sehr gerne in Berlin mit Psychologie anfangen. Mein NC ist gut, 1,4 aber eventuell nicht ausreichend. Ich möchte eigentlich nur das Fach studieren, habe mich aber auch noch bei einer anderen Uni für ein auch sehr interessantes Fach beworben, um zu schauen ob ich dort überhaupt eine Chance habe, da der NC bei 1,0 liegt.

Allerdings bin ich mir mitlerweile sicher, dass ich nur Psycholgie gerne anfangen würde. Angenommen ich bekomme nun eine Absage und fange deshalb nicht direkt mit dem Studium dieses WS an. Habe ich dann denselben Status, wie jemand der sich nur für Psychologie beworben hat und abgelehnt wurde oder gelte ich nicht als "studienwillig", dadurch dass ich andere Angebote habe, diese aber abgelehnt habe?

Kann ich dann in der Zeit bis nächstes WS als kurzfristig Beschäftigte arbeiten, obwohl ich keinen Schüler/Studentenstatus mehr habe? Aber eben dadurch dass ich eine Absage erhalten habe? Oder ist es dann so, das geprüft wird, wo man sich überall beworben hat und wenn man dann sieht, dass ich mich bei der anderen Uni beworben habe, den Platz aber abgesagt habe, verliere ich den Status als "studienwillig"? Und bekomme ich dann weiter Kindergeld? Und wenn ja, muss man sich dann als arbeitssuchend beim Finanzamt melden und dann zwangsläuig bis zum nächsten WS einen Job dort annehmen oder kann man auch Praktika machen oder Minijobs oder muss man gar nichts vorweisen?

Es wäre super, wenn sich jemand in diesem Gebiet gut auskennt, denn das ist ziemlich kompliziert und ich werde im Internet einfach nicht schlau.

Vielen Dank und liebe Grüße!

Studium, Schule, Recht, Finanzamt, Finanzrecht, Kindergeld, Steuerrecht, Kurzfristige Beschäftigung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Mahnung vom Finanzamt - aber keinen Steuerbescheid bekommen?

Guten Tag,

hier eine Frage an alle Steuerexperten.

Ich habe eine Mahnung vom Finanzamt erhalten.

Dort wird gebeten, die Einkommensteuer und Kirchensteuer zu entrichten, plus dem Säumniszuschlag.

Nun gibt es da zwei Probleme:

  1. ich habe gar keinen Steuerbescheid bekommen, auf dem die zu entrichtende Steuer ersichtlich gewesen wäre. Daher konnte ich gar nicht rechtzeitig zahlen.
  2. Die Steuer die ich zu zahlen habe, erscheint mir viel zu hoch. In den letzten Jahren ist es viel weniger gewesen bzw ich habe noch was raus bekommen. Da ich ja aber nun keinen Steuerbescheid bekommen habe, kann ich noch nicht mal Einspruch gegen diesen einlegen. Die Einspruchsfrist beträgt laut Google 4 Wochen, der Steuerbescheid ist laut Mahnung am 23.05. fällig gewesen.

Daher nun meine Fragen: was kann ich nun tun? Ich möchte gerne gegen den - nicht vorhandenen - Steuerbescheid Einspruch einlegen.

In der Vergangenheit (ich bin Ende letzten Jahres umgezogen ) sind immer wieder Briefe nicht angekommen, die angeblich laut Absender hätten ankommen müssen, bzw teilweise mit erheblicher Verspätung oder noch an der alten Adresse (trotz Nachsendeauftrags).

Das Finanzamt hat die neue Adresse aber bereits gehabt, aber wie kann ich nachweisen, dass ich den Steuerbescheid gar nicht bekomnen habe?

Dass ich die Steuer nun erstmal zahlen muss, ist klar, ich bekomme dann ja das evtl falsch berechnete zurück, oder?

Steuern, Recht, Post, Finanzamt, Jura, Steuerbescheid
Recht - Behörden Briefe gehen im Postzustelldienst verloren?

Hallo,

ich habe ein relativ grosses Problem mit meinem lokalen Postzustelldienst (nicht die Deutsche Post). Und zwar handelt es sich hierbei um einen kleinen Postzustelldienst der u.a. für unser Rathaus / Finanzamt die Post zustellt. Da ich gewerbetreibend bin, erwarte ich regelmäßig von den og Behörden Briefe. Gefühlt 90% aller Briefe kommen allerdings NICHT bei mir an, (zb Steuerbescheide mit Nachzahlungen, etc) so das ich mittlerweile einen relativ hohen Betrag an Mahngebühren zu zahlen hatte (sowie Vollstreckungsbeamte hier hatte weil ich auf Mahnungen nicht reagiert hab. Wie soll ich reagieren wenn ich nix bekomme?).

Nun habe ich aktuell wieder auf einen Brief vom Rauthaus gewartet (es ging um eine Urkunde). Da bislang nichts ankam habe ich nun den Sachbearbeiter angemailt und ihn gefragt oder der Brief versandt wurde. Dieser hat mir daraufhin zurückgemailt dass die Urkunde vor über einem Monat am meine Hausadresse verschickt wurde.  

Auch dieser Brief mit der Urkunde ist somit "verloren" gegangen (es ging auch nichts ans Rathaus zurück).

Ich habe jetzt mehrfach mit dem Chef des Postzustelldienst geredet und dem das Problem geschildert. Woran es liegt weiß er selbst nicht, eine Besserung scheint aber auch nicht in Sicht zu sein.

Ich habe stark das Gefühl, da es sich um einen kleinen Betrieb handelt, und die Briefe dort (Nachts) in diesem Betrieb von Hand sortiert werden, dass dort jemand arbeitet der Briefe ganz gezielt entwendet (dort muss also jemand arbeiten der mich kennt). Mit dem Zusteller, der die Briefe einwirft, habe ich auch bereits darüber geredet, der versicherte mir aber das er die Briefe zustellt (was ich auch glaube).

Das verschwinden der Briefe kann in der Häufigkeit also kein Zufall sein.

Weiss jemand was man hier (rechtlich) tun kann (bzw hat einen Tipp)? Es ist doch eine Straftat wenn Urkunden in diesem Betrieb verschwinden? 

PS: Ich habe natürlich ein Briefkasten mit Namenschild und es ist auch kein kleiner Ort. Die Post über die Deutsche Post kommt immer an, nur von diesem og Betrieb nicht.

Polizei, Deutschland, Recht, Anwalt, Gesetz, Post, Amt, Finanzamt, Jura, Klage, Richter, Strafe, Rathaus

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