Mehraufwendungen für Verpflegung in Einkommensteuererklärung bei wechselnden Beschäftigungsorten?
Hallo, ich habe eine Frage zu den Verpflegungsmehraufwendungen in der Anlage N der Steuererklärung. Ein Freund von mir arbeitet bei einem Sicherheitsdienst und hat dort ständig wechselnde Einsatzstellen, welche aber oftmals in der gleichen Stadt liegen. Seine Arbeitszeit liegt täglich bei ca. 10 Stunden. Ein Ausgleich wird geschaffen in Form von freien Tagen. Nun zu der Frage:
Können in der Steuererklärung trotzdem nur für die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden, weil die Einsatzstelle im gleichen Ort ist, aber er dort nie länger als 3 Monate beschäftigt ist, oder sind diese Aufwendungen dann unbegrenzt abzugsfähig?
Danke im Voraus.... MfG PartyPnyx