Pfändungs und Einziehungsverfügung vom Finanzamt - und nun?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom Finanzamt erhalten.

Fragen zu diesem Thema gibt es schon reichlich, aber bestimmte Dinge habe ich noch nicht verstanden bzw. Mein Fall ist auch etwas verzwickt:

Die Pfändung kommt zustande durch das fehlen der Steuererklärung von 2014 und 2015.

Nun ist es aber so, dass ich die Steuererklärung 2014 bereits im April abgegeben habe, noch an meinem alten wohnort. Daraufhin wurden Belege nachgefordert, die ich Anfang Juli ebenfalls an das zuständige FA meines alten Wohnorts gegeben habe. Nun bin ich umgezogen, die Erklärung für 2015 soll nun an das neue zuständige FA erfolgen.

Die Pfändungsverfügung kommt vom neuen FA. Für 2015 und allerdings auch bezüglich 2014.

Das alte FA sagt sie hätten keine Daten mehr von mir, die wären alle ans neue FA übermittelt worden. Das neue FA scheint ja aber offensichtlich nichts davon zu wissen.

Der Pfändungsbetrag ist enorm hoch, da es sich hier ja um die geschätzten steuerbeträge des FA handelt. Das FA pfändet nun meinen Lohn direkt beim Arbeitgeber. Sehr peinlich und unangenehm. Aber wichtiger ist/sind jetzt meine Frage(n):

Kann ich Einspruch gegen die Pfändung erheben, da 2014 ja abgegeben wurde und es sich hier um einen Kommunikationsfehler zwischen den Ämtern handelt?

Angenommen der viel höher geschätzte steuerbetrag und somit der pfändungsbetrag wäre 5000 €. Ich reiche meine Erklärungen ein und am Ende soll ich zusammen 1000€ Steuer bezahlen....wird die Pfändung aufgehoben sobald die steuerbescheide durch und die 1000€ bezahlt sind? Oder muss ich am Ende so oder so tatsächlich die 5000€ bezahlen?!

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