Ich wollte ein Haus verkaufen und da der Käufer damals die Grunderwerbssteuer nicht bezahlen konnte, habe ich sie ihm ausgelegt. Es hieß damals, er bekommt das Geld von der Bank später.

Der Hauskauf wurde zurück abgewickelt, das ging über einen längeren Rechtsstreit und erst jetzt im März 2017 konnte die Auflassungsvormerkung im Grundbuch zugunsten des Käufers gelöscht werden.


Mit der Löschung der Auflassungsvormerkung und den Daten der Überweisung habe ich das Finanzamt angeschrieben, um die Grunderwerbssteuer zurück erstattet zu bekommen.


Die haben aber die Grunderwerbssteuer, auf ein Schreiben des Gegenanwalts, schon vor über einem Jahr auf das Konto des Käufers überwiesen, ohne Rückfrage beim Notar oder beim Verkäufer, allein aufgrund der Aktenlage- im Kaufvertrag stand ja- Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Zu der Zeit war die Rückabwicklung des Verkaufes aber noch gar nicht abgeschlossen!!!


Der Gegenanwalt behauptet jetzt auch noch, er hätte dem Finanzamt gar nicht geschrieben, der Brief wäre wohl vom Käufer gefälscht worden.


Ich sehe die Schuld beim Finanzamt, da sie die Sachlage nicht überprüft haben. Das Finanzamt streitet die Schuld aber ab.


LG