Hallo liebe Comunity ....

Hoffe mir kann jemand aushelfen .... Ich habe 2011 den Antrag auf Privatinsolvenz gestellt und am 13.04.17 wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt.

In der Insolvenz ist man verpflichtet die Einkommenssteuererklärung zu machen die habe ich auch immer gemacht .... ich hätte in den letzten Jahren immer eine Rückzahung erhalten diese wurde aber von finanzamt immer mit einer (Umbuchungsmitteilung) einbehalten und mit bestehenden Schulden Verrechnet ....

Hier stelle ich mir nun die erste Frage.

Verschafft das Finanzamt sich hier nicht einen Vorteil gegenüber den anderen Gläubigern ? da ja dieses Geld nicht in die Insolvenzmasse fliesst.

Die nächste Frage wäre nun wie lange darf das Finanzamt jetzt meine zu viel gezahlte Lohnsteuer einbehalten bzw. Umbuchen ??

Ich hoffe jemand weiss Antwort

Gruß Michael