Hallo,

ich bin gemeldet in Stadt A (Wohnsitz Eltern, 300km von Arbeitgeber entfernt). Bei der Steuererklärung für 2015 habe ich wahrheitsgemäß angegeben in November 2015 in Stadt B gezogen zu sein und als Nachweis einen Mietvertrag mitversandt. Dies brachte mir auch eine Umzugskostenpauschale ein. Stadt B liegt in unmittelbarer Nähge zu meinem Arbeitgeber.

Nun habe ich den Umzug aus eigener Nachlässigkeit in Stadt B nie gemeldet. Da ich nun die Steuererklärung für 2016 machen möchte, stellt sich mir die Frage, ob ich diese an das Finanzamt A schicken sollte. Finanzamt A würde dann wahrscheinlich die Unterlagen an das Finanzamt B schicken? Mit welchen Konsequenzen muss ich hier rechnen? Kann das Finanzamt B für mich zuständig werden, obwohl ich in dieser Stadt nicht gemeldet bin?