Ich habe in den 90er Jahren das Haus meiner Eltern als Besitzer übertragen bekommen. Meine Eltern erhielten das Einsitzrecht. Ausserdem war eine Auflassungsvormerkung enthalten, dass die Schenkung rückgängig gemacht werden kann falls ich das Haus verkaufe. Dies war ihre Absicherung für den Fall meiner Privatinsolvenz. Berechtigt für diesen Fall dies zu tun waren meine Eltern. Nun ist meine Mutter verstorben und mein Vater im Pflegeheim. Das Haus soll verkauft werden. Kann das Amtsgericht Aufgrund der Auflassungsvormerkung die Schenkung rückgängig machen und den Verkaufserlös des Hauses meinem Vater zuschreiben ?

Vielen Dank für eure Antworten.