Damit kein Erbschaftsstreit entfacht soll das zu vererbende Grundstück geschätzt werden. Natürlich ist der Gutachterausschuss erste Anlaufstelle. Jedoch wurde uns gesagt, dass wir uns wegen Personalmangel an einen privaten Gutachter wenden sollen. Eine Stadt mit fast 43 000 Einwohnern hat nur zwei Leute im Gutachterausschuss. Ist dass den zulässig, dass das Gutachten verweigert wird ?