Meine Mutter ist am 03.02. verstorben, ich habe das Erbe bereits am 08.02. wegen Überschuldung persönlich beim Nachlassgericht ausgeschlagen. Ich hatte und habe über den Tod hinaus Kontovollmacht. Seitdem meine Mutter verstorben ist, habe ich jedoch keinerlei Kontobewegungen mehr veranlasst. Frage: Kann ich nun Kosten bzw. einen Teil davon für die Beerdigung bzw. Kosten für den Arzt zur Ausstellung des Totenscheins von diesem Konto bezahlen, wenn das Konto soweit dafür gedeckt ist?