Ausgleichspflicht unter Geschwistern im Erbfall?

Wer kann Auskunft geben ? 1.) Die Eltern (Gütergemeinschaft) schenken einem Kind vor drei Jahren 30 Tsd. € damit es sein Haus sanieren kann. Jetzt ist der Erbfall eingetreten, die Mutter ist verstorben. Reicht eine damlige schriftliche Vereinbarung (= Verfügung) ohne Notar oder Anwalt aus, in geregelt wurde, daß diese Summe unter den Geschwistern nicht ausgeglichen werden muß, (Thema Pflichtteilergänzung) mit dem Hinweis, daß diese Summe auf den Pflichtteil des Kindes angerechnet werden soll. Oder ist hierfür zwingend eine notarielle Beurkundung erforderlich ? 2.) Die Eltern haben diesem Kind vor einem Jahr ihr gemeinsames Haus überschrieben.
3.) Da Geschwister nun Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils erheben, wir diese Summe dem fiktiven Nachlass zugerechnet. Muß nun der Erlasser oder der Beschenkte auszahlen ( falls Frage 1 nicht greift ) ? 4.) Der Vater hat aber das Geld in Höhe der Pflichtteile nicht mehr, (kostenintensive Pflege der Mutter bis zum Ableben) Können die Schenkungen evtl. zurückgefordert werden um die Ansprüche der Geschwister zu befrieden? Der Vater müßte einen Kredit aufnehmen den er als 91-jähriger vermutlich nicht mehr bekommen würde.
5.) Der Vater regt sich derart über die Forderung seiner Tochter auf ( sie hat per Anwalt eine Vermögensübersicht angefordert ) daß ich Angst habe, daß er einem nächsten Herzinfarkt erliegt. Er will auf die Anfrage des Rechstanwalts nicht reagieren und es zu einem Prozeß kommen lassen. Entstehen ihm dann noch höhere Kosten? Leider ist mit dieser Tochter nicht zu reden, sie hatten seit 4 Jahren keinen Kontakt mehr.

Danke schon mal vorab wenn jemand Auskunft geben kann

Erbrecht
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