Wenn ein Adelstitel durch Adoption übertragen wird, fällt die natürliche Erbfolge des Adeligen aus?
Also mal angenommen: Ich Graf von Klötenkamp adoptiere einen Sohn, der älter ist als mein leib- und ehelicher Erstgeborene, hat mein leibliche Sohn Vorrechte auf den Titel und die damit verbundenen Pflichten oder wird er von meinem Adoptiv-Sohn ausgestochen.
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