Der Vorerbe (Erbschaft wurde 2006 angenommen) kann das Haus nicht in Standhalten, da das Einkommen (Rente) nur 840,00 Euro beträgt. Das Kind wurde als Nacherbe eingesetzt. Meine Fragen: 1. Kann der Vorerbe trotzallem Sozialhilfe beantragen? 2. Wie sieht es aus wenn der Vorerbe ins Seniorenheim geht, wer trägt da die Kosten?