Person X hat zwei Grundstücke geerbt, die bisher einem ehemaligen, aber offiziell noch nicht aufgelösten landwirtschaftlichen Hof gehörten. Diese sind Teil von mehreren nebeneinanderliegenden Grundstücken, die via Testament per Vermächtnis einzelnen Erben zugeordnet wurden. Jedes Grundstück ist vermessen und hat eine eigene Flurnummer. Laut Steuerberater hieß es, wenn einer von den Erben sein Grundstück verkauft, müßten alle Erben hohe Steuern zahlen für die Entnahme aus der Landwirtschaft. Auch wenn sie selbst nicht verkaufen. Wie kann das sein, wenn es hier keine Erbengemeinschaft erbt, sondern jeder sein eigenes Stück Land? Auch wenn dies mal zusammenhängend einer Person gehörte? Besagte Erben haben weitere Dinge geerbt wie Barschaften und Wiesen, die als Erbengemeinschaft geerbt wurden. Hier wurde keine Zuordnung vorgnommen. Aber das sollte doch die Grundstücke nicht beeinflussen?!?!?