Will China wieder zu alter Größe zurück oder ist zufrieden Status quo?

China ist riesig, es hat eine Fläche von fast 9,6 Millionen km2 und ist damit rund 26 mal so groß wie DE. Es ist das drittgrößte Land der Erde. Doch was viele nicht wissen, China war mal erheblich größer.

Zur Zeit der Qing Dynastie im 19 Jahrhundert betrug Chinas Fläche zeitweise 14,700,000 km2, bevor es Teile des Gebietes schrittweise an Nachbarstaaten verlor (Russland).

Was glaubt ihr, will China Teile seiner Gebiete zurück oder reicht die bisherige Fläche?

Hier ist anbei noch eine Karte, wie riesig China vor etwas über 200 Jahren war:

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/ca/Qing_Dynasty_1820.png

Und wie es jetzt ist:

https://c8.alamy.com/compde/f00f7g/china-landkarte-mit-hauptstadt-peking-landesgrenzen-wichtige-stadte-flusse-und-seen-englische-beschriftung-und-skalierung-f00f7g.jpg

China will Taiwan zurück 60%
China will alles wieder zurück (und noch mehr) 20%
China reicht seine Größe und will nicht mehr wachsen 15%
China will die beiden Inseln+ Primorje (westlich von Sachalin) 5%
China will Taiwan + Sachalin 0%
China will die Mongolei, Altai, Ladakh, den ganzen Westen wieder 0%
China wird kleiner werden 0%
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Wie verhält sich ein Vermögensverwalter, wenn keine Erben vorhanden sind?

Moin!

Bei mir besteht das Risiko, dass ein Vermögensverwalter das Geld meiner Eltern "erbt", weil ich psychisch krank bin.

Es würde sich um ein Haus (Wert: ca. 400.000), eine Wohnung (Wert: ca. 200.000) und Pi mal Daumen ein Geldvermögen von 300.000 handeln, insgesamt also 'ne knappe Million.

Ich spreche übrigens von der Zukunft. Aktuell bin ich 25 und meine Eltern erst 60, also die leben schon noch 'ne Weile. ^^

Die oben genannten Werte sind schon inflationsberücksichtigt, aber trotzdem nicht bombensicher, denn es könnte ja sein, dass meine Eltern ins Altersheim müssen und das Geld drauf geht.

Ist also so ziemlich der Bestfall.

Sodala: Ich selber verfüge mit 50 Jahren über ein Vermögen von ca. 1,3 Millionen (angelegt in ETFs mit einem geplanten Zins von 7 %).

Sollte sich nach dem Tod meiner Eltern auch noch ein Betreuungsverfahren anbahnen, hole ich die 1,3 Mio. ab und wander aus.

Insgesamt hätte ich dann also über 2 Mio. Euro zur Verfügung.

Ich lebe die nächsten 25 Jahre wie ein Bettler, deshalb wundert euch nicht über die hohen Vermögen. ^^ Mit 50 starte ich dann durch, weil ich keine Kinder habe, sprich ich habe nicht dasselbe Problem wie meine Eltern, dass ich für mein Kind sparen muss (Erbe), sondern ich kann ab 50 die kompletten 2 Mio. auf den Putz hauen.

Jetzt zurück zum Vermögensverwalter: Ich werde dann natürlich auf sehr hohem Fuß leben, mir bspw. einen Lambo anschaffen, usw.

Und hier kommt das Problem ins Spiel.

Dieser Typ wird mir mein Erbe ja wahrscheinlich nur für sinnvolle Dinge geben, wie bspw. Ernährung, laufende Haushaltskosten, usw., oder?

Und für keinen Lambo.

Allerdings macht es ja keinen Sinn mehr, ab 50 das Geld zu sparen, weil sonst am Ende ja der Staat 'ne Million bekommt.

Kennt sich jemand von euch diesbezüglich aus? Wenn der Vermögensverwalter Bescheid weiß, dass es keine Erben gibt, dann macht es doch keinen Sinn, dass er mich knapp bei Kasse hält, oder?

Wie läuft das?

Vielen Dank!

Finanzen, Wirtschaft, Recht, Erbe, Krankheit, Gesetz, Betreuung, Vermögen, Vermögensverwaltung
Wer ist nach Tod des Mieters für Wohnungsauflösung zuständig?

Ein Vermieter wurde vom Neffen des langjährigen Mieters (verwitwet, kinderlos) telefonisch über dessen Tod informiert. Er teilte dem Vermieter gleichzeitig mit, er würde die Wohnung bis Ende des Folgemonats durch ein Entrümpelungsunternehmen geräumt und besenrein übergeben. Persönliche Dinge (Wertgegenstände?) würde er die nächsten Tage aus der Wohnung entfernen. Die erbetene schriftliche Kündigung verschickte er jedoch erst in der Mitte des Folgemonats und bat um Kündigungsbestätigung.

Der Vermieter erklärte sich bereit den Neffen am Monatsende aus dem Mietvertrag zu entlassen, auf dreimonatiges Kündigungsrecht zu verzichten und zügig auf eigene Kosten die Renovierung zu übernehmen sofern Besichtigungsterminen mit Interessenten nichts im Wege steht. Der Neffe erwartet jedoch, dass die uralte Küche für 600.- EUR abgelöst wird, was der Vermieter verweigert. Daraufhin teilt der Neffe mit, dass er den Schlüssel im Anschluss an die Entrümpelung nur dann zurückgebe, wenn der Vermieter 600.- EUR auf das Konto des Verstorbenen überweise, da die Begräbniskosten und Entrümpelungskosten den Nachlass des Mieters übersteigen würden.

Falls der Vermieter damit nicht einverstanden sei, liefe das Mietverhältnis "nach Überprüfung der Rechtslage" drei Monate weiter und der Vermieter müsste die Wohnung auf eigene Kosten entrümpeln.

Muss sich der Vermieter darauf einlassen, zumal sich der Neffe durch sein Verhalten als Berechtigter bzw. Erbe ausgegeben hat und die Wohnung bereits nach Dokumenten und Wertgegenständen durchsucht hat?

Ist es nicht so, dass er durch sein Verhalten das Erbe angenommen hat, wodurch der Vermieter kein Pfandrecht aus dem Nachlass des Mieters geltend machen kann?

Recht, Erbe, Erbe ausschlagen, Mietrecht Kündigung, Wirtschaft und Finanzen
Welche Ansprüche hat die Lebensgefährtin meines Vaters?

Hallo zusammen,

vergangenes Jahr ist mein Vater sehr unerwartet und plötzlich verstorben. Er hatte zu diesem Zeitpunkt eine Lebensgefährtin, die er finanziell unterstützt hat. Diese hat weiter weggewohnt, ich habe die Frau 3 Jahre nicht zu Gesicht bekommen, weder zu Geburtstagen, Weihnachten, noch sonst was. Mein Vater hat kein Testament zurückgelassen, nur mich(Tochter) und meine Mutter (Exfrau, geschieden)

Ich setzte seine Lebensgefährtin in Kentnis über seinen Tod und teilte ihr mit, die Wohnung aufzulösen. Sie zeigte sich dankbar, denn als HARZT IV Empfängerin hätte sie die Wohnung nicht zahlen können - sie steht als Mitmieterin im Mietvertrag, unterschrieben wurde er von meinem Vater. Hat dort aber nie gewohnt, war dort nie gemeldet.

Nach der Beerdigung (Bei der sie nicht anwesend war) wurde ich wochenlang von ihr mit WhatsApp Nachrichten und Emails zugespamt, wie schlecht es ihr nun ginge. Sie hätte einen Nervenzusammenbruch etc. Die WhatsApp Chats mit meinem Vater zeigten gleich: Hier geht es nur um materielle Wünsche, die mein Vater ihr erfüllen sollte. Zum krönenden Highlight rief sie auf der Arbeit meines Vaters an, gab sich fälschlicherweise als Verlobte aus und forderte Informationen zur Renten- und Lebensversicherung ein, die sie natürlich nicht bekommen hat.

Nachdem ihre Psychospiele nicht die gewünschte Wirkung hatten, kam Post von ihrem Anwalt, ich wurde aufgefordert alle Einnahmen der Wohnungsauflösung offen zu legen und ihr die Mietkaution auszuzahlen. Mein Vater hat die komplette Wohnung alleine eingerichtet und fianziert. Alle Rechnungen liegen vor. Mein Anwalt schrieb die entsprechende Antwort und beruhigte mich, dass sie keinerlei Ansprüche hätte.

Nun war lange Ruhe - jetz erreicht mich der nächste Brief mit einer Aufstellung was sie angeblich alles von ihren Eigentümern in der Wohnung veräußert haben soll - Von teuren Handtaschen bis eine angebliche Zuzahlung zur Küche über 2000 Euro!

Nichts der aufgeführten Dinge waren in der Wohnung vorhanden. Entsorgt habe ich 1 Paar FlipFlops und eine Bodylotion.

Mein Anwalt hat erst in 1,5 Wochen Zeit für einen Termin. Was erwartet mich? Kann man der Frau "einen Riegel" vorschieben?

Das Thema belastet mich psychisch sehr und ich möchte endlich mit dem schmerzhaften Tod meines Vaters abschließen können.

Danke fürs lesen dieses langen Textes und deine Antwort.

Recht, Anwalt, Erbrecht, Erbe
Sammelbesteller-Verbindlichkeiten im Todesfall des Sammelbestellers?

Hallo zusammen!

Meine Mutter ist im März 2021 verstorben. Sie war (wie ich selbst auch) Kunde bei einem Versandhaus. Hin und wieder hat sie dort etwas bestellt und dies dann auch manchmal zu mir schicken lassen. Das hatte verschiedene Gründe. Manchmal waren es Technik-Artikel die sie direkt zu mir geschickt hat weil ich sie für sie einrichten musste. Teilweise waren es aber auch Geschenke zu Weihnachten, oder zu anderen Anlässen.

Die Artikel wurden von meiner Mutter immer entweder auf Rechnungskauf, oder auf Ratenkauf bestellt. Die Rechnungen waren immer auf meine Mutter ausgestellt. Da ich die finanziellen Dinge meiner Mutter geregelt habe, habe ich die Rechnungen/Raten einfachkeitshalber meistens von meinem eigenen Konto aus direkt ans Versandhaus überwiesen, da ich dort selbst auch Kunde war und deshalb sowieso immer wieder auch eigene Beträge zu zahlen hatte. Das Geld für die Rechnungen/Raten meiner Mutter habe ich dann immer separat von ihr erhalten.

Nun ist folgendes passiert. Wie gesagt ist meine Mutter im März 2021 verstorben. Da das Erbe meiner Mutter (unabhängig der noch offenen Verbindlichkeiten beim Versandhaus), überschuldet war, haben alle in Frage kommenden Erben das Erbe ausgeschlagen.

Da ich für die Post meiner verstorbenen Mutter einen Nachsendeauftrag eingerichtet hatte, erhielt ich im August 2021 dann eine Zahlungserinnerung/Mahnung vom Versandhaus der noch offenen Beträge meiner Mutter. Ich habe das Versandhaus dann informiert dass meine Mutter verstorben ist (Sterbeurkunde wurde mitgeschickt). Daraufhin erhielt ich eine Nachricht mit einer freundlichen Beileidsbekundung und einer Nachricht, dass sich das Experten-Team der Kreditabteilung des Versandhauses bei mir melden würde. Ich habe dann in einer weiteren Nachricht ans Versandhaus erklärt, dass ich das Erbe meiner Mutter ausgeschlagen habe und habe meine Erbausschlagungserklärung mitgeschickt.

Danach habe ich nichts mehr gehört und ich nahm an die Sache sei für mich erledigt.

Heute, am 18. Januar 2022, erhalte ich nun ein Schreiben vom Versandhaus indem geschrieben steht, dass ich bei meinem "Sammelbesteller" (Name und letzte Anschrift meiner Mutter) Ware eingekauft hätte. Der Todesfall meiner Mutter wird angeführt und das Beileid ausgesprochen.

Dann wird ein offener Betrag von € XXX angeführt, den ICH offen hätte. Ich soll die Unterlagen prüfen und in einem beigefügten Formular eine Schuldanerkenntnis ausfüllen und unterschreiben. Man würde sich dann wieder bei mir melden und mich über die weitere Vorgehensweise informieren.

Wie kann ich mich hier verhalten? Eigentlich müsste die Angelegenheit durch die Erbausschlagung doch erledigt sein? Ich habe auch gar keine Unterlagen die ich prüfen könnte, da ich keinen Zugriff auf den Account meiner Mutter habe/hatte. Meine Mutter war außerdem keine Sammelbestellerin. Sie hat immer nur für sich bestellt, außer in "Spezialfällen" (wie ganz oben beschrieben) und dann Artikel zu mir schicken lassen.

Bitte um Ratschläge!

Recht, Erbe, Erbausschlagung, Wirtschaft und Finanzen

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