Wir haben vor kurzem unsere Oma verloren. Da es Differenzen bezüglich der Räumung der Wohnung mit der Wohnungsgesellschaft gab, haben alle Erben ausgeschlagen. Auf dem Bankkonto meiner Oma befindet sich noch ein Betrag von 500,00€. Dieses sollte als kleiner Anteil in die Begleichung der Beerdigungskosten einfließen. Allerdings ist die Nord LB nicht bereit das Geld an das Beerdigungsinstitut zu überweisen. Lt. Bank gibt es in einem solchen Fall keine Regelung vom Gesetzgeber. Jede Bank darf wohl selbst entscheiden was mit dem übrigen Bankguthaben passiert. Die Nord LB will das Konto "einer Toten" nun solange laufen lassen, bis die 500,00€ durch die Kontoführungsgebühren aufgebraucht sind. Das kann doch nicht korrekt sein, oder?