Hallo Zusammen,

Folgende Situation: Ein Haus wird verkauft, weil der Eigentümer verstorben ist.

Ein Viertel des Hauses gehörte und gehört auch nach seinem Tod einem Miteigentümer.

Dieser Miteigentümer soll zusätzlich ein Vermächtnis (lt. Testament) erhalten, d.h. ein Viertel vom Verkauf des Hauses (steht ihm sowiso zu) plus Vermächtnis xxx Euro.

Der Erblasser hat außer dem Haus aber nichts zu vererben. d.h. es wird nur das Geld vom Verkauf des Hauses aufgeteilt werden.

Nun die Frage: Erhält der Miteigentümer zunächst das Vermächtnis mit der Summe XXX (vom Hausverkauf) und dann ein Viertel vom Rest des Hausverkaufes oder erhält der Miteigentümer vom Hausverkauf ein Viertel und dann noch zusätzlich das Vermächtnis mit der Summe XXX.

Dies würde in der Summe der Auszahlung an den Miteigentümer natürlich einen beträchtlichen Unterschied machen.

Vielen Dank

Frauke