Hallo zusammen aktuell besteht folgende Situation.

Vater hat seine Wohnung selbstständig gekündigt da er ins hospiz kam und sollte es doch nocheinmal bergauf gehen würde er bei uns unter kommen .Wir haben eine Vollmacht um die Wohnung im seinem Sinne leer zuräumen. Haben dies auch bereits begonnen .

Können wir trotz der angefangenen Auflösung zu lebtagen noch das Erbe ausschlagen wenn er jetzt kurzfristig versterben würde.

Über eine hilfreiche Antwort würden qir uns sehr freuen .