Meine Mutter kam vor 7 Jahren in ein Pflegeheim und ist nun vor kurzem verstorben. Ein Teil der Heimkosten wurde von meinem Vater getragen und der Rest wurde vom Sozialamt übernommen. Da meine Mutter zu 50% Miteigentümerin an einem 3 Fam. Ist und es keine Abgeschlossenheitsbescheinigung der einzelnen Wohnungen gibt und eine Wohnung von meinem Vater bewohnt wird wurde das Haus als geschütztes Vermögen betrachtet. Mein Vater ist nicht Miteigentümer. Das Sozialamt hat nun über die Jahre ungefähr 42.000 Eur an Heimkosten verauslagt. Gemäß dem Bescheid wird das Sozialamt zu einem spätern Zeitpunkt (also jetzt) den Kostenersatz aus Nachlass nach §102 SGB XII einfordern. Muss ich davon ausgehen, dass das Sozialamt von den Erben (Ehemann + 4 Kinder) + verauslagte Zinsen (?) alles zurückfordern kann. Mein Vater 80 Jahre wird von der Bank keinen Kredit mehr bekommen. Das 50% Haus wird sich ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht verkaufen lassen. Wer weis Rat zur Rückerstattung.