Einsweilige verfügung sorgerecht , nach suizidversuch

Guten tag ,

folgendes problem liegt gerade vor , kindeseltern leben nicht mehr zusammen , haben jedoch 2 gemeinsame kinder ( 9 und 4 J. ) die grosse lebt dauerhaft beim vater , die kleine bei der mutter . am 21. 12. 2014 bekam der kindsvater über die feiertage die kleine zu besuch in seinen haushalt und hat somit beide kinder da . Geplant war das die kleine am 03.01.2015 wieder in den haushalt der KM geht , dieses geschah jedoch nicht nachdem der KV , einen anruf von der polizei bekam die kleine bitte länger zu behalten ( hintergrund war eine vergewaltigung der KM auf einer sylvesterparty ) geplant ist nun der aufenthalt der kleinen tochter bis zum 10.01.2015 , jedoch kam am 02.01.2015 ein erneuter anruf , die KM hat einen suizidversuch unternommen mit schmerzmitteln nach einigen stunden aufenthalt im örtlichen KH enliess sich die KM wieder . Nach eigenen angaben der KM , isst sie sehr wenig und traut sich nicht alleine vor die tür , ferner konnte sie nicht eindeutig klar machen das sie mommentan der verantwortung gewachsen ist sich gut um die kleine tochter zu kümmern . Jegliche angebote in richtung therapeutischer hilfe lehnt die KM bis zum jetzigem zeitpunkt ab . Der KV hat bereits kontakt zum zuständigem jugendamt aufgenommen , wo er erfahren hat das bereits eine familienhilfe bei der KM installiert ist . ferner wurde seitens des JA berichtet das die KM schon seit anfang Novermber "14 auffällig in ihrer "stabilität" ist . Der KV möchte nun nach möglichkeit auch die kleine tochter ( zumindest vorerst) in seinem haushalt unbefristet aufnehmen , damit das kindeswohl gesichert ist und die KM ausreichend zeit hat um erlebtes aufzuarbeiten und wieder zu kräften kommen kann . Die KM sprach sich nun aber gegen den vorschlag des KV aus , und beharrt auf den übergabetermien am 10.01. das sorgerecht sowie ABR liegen zu gleichen teilen bei KM und KV . Stellt sich nach dem mommentanen stand die frage ob eine einstweilige verfügung sinn macht ??

Kinder, Sorgerecht, Familienrecht, Jugendamt