Wir haben heute ein brief von familiengericht bekommen da steht drin: in der familiensache betreffend das minderjaehrige kind .. ist der kindesmutter mitgeteilt worden, dass von amts wegen zweifel an ihrer erziehungsfaehigkeit bestehen. Die zweifel an der erziehungfaehigkeit der kindesmutter ruehren daher, dass sie trotz gerichtlichen hinweises ncht fuer ihre kind die ausschlagung des ueberschuldeten nachlasses der am ..verstorbene ...vorgenommen hat. Was mussen wir jetzt tun und was koennen wir erwarten was passiert? Wir haben alles ausgeschlagen und mein mann auch fuer sein kind aber da ja auch die leibliche mutter unterschreiben muss und die dass anscheinend nicht gemacht hat, wissen wir nicht was jetzt auf uns zukommt.