Guten Tag, ich habe eine Frage zum Thema Erbrecht und ich hoffe, dass ich hier eine kompetente Antwort erhalte von jemand der sich wirklich damit auskennt. Aufgrund des plötzlichen Todes meines Opas sind meine Schwester und ich Erbe geworden (Erbengemeinschaft). Durch einen schweren Schicksalsschlag ist meine Schwester leider hoch verschuldet (unverschuldet). Sie hat noch keine EV abgegeben und ist auch noch nicht in der Privatinsolvenz. Die Gläubiger wissen auch noch nichts von dem Erbe. Da die 6 Wochen Frist schon abgelaufen ist, wurde das Erbe stillschweigend angenommen; eine Ablehnung des Erbes ist daher nicht mehr möglich. Da meine Schwester unverschuldet diese hohen Schulden hat und diese hohe Summe nur mit einem Lottogewinn oder eben der Privatinsolvenz "tilgen" kann und das geringe Erbe auf keinen Fall den Gläubigern zufallen soll (das Erbe würde nicht einmal die Zinsen tilgen) suche ich hier nach einer Lösung, wie ich meiner Schwester helfen kann. Wie ich gelesen habe, besteht die Möglichkeit, dass sie ihren Erbteil "verkauft" oder "abschichtet". Unter welchen Umständen wäre das denn möglich ? Bzw. gibt es noch eine andere sinnvolle Alternative ? Vielen Dank im Voraus.