Vater nimmt drogen, handeln oder tolerieren?

Hallo und zwar kam mein vater grade von draußen wieder, stürmte in mein zimmer und wollte erst 30€, meinte, dass er mir direkt den 50ger in seiner hand geben würde, weil er seinem freund noch was für alkohol schuldet, ich wahr so naiv und gab ihm die 30, daraufhin meinte er, er würde die 50€ doch behalten und sagte, dass er mir 100€ zusteckt, ich solle es bitte bitte nicht meiner mutter erzählen. Vor nem halben jahr gabs streit, bei dem meine mutter grass in seiner hosentasche fand, ich konnte es unentdeckt observieren, da auch andere in meiner familie grass rauchen, ist es mir klar, zumal mein vater dummer als ein haufen sch ei s s e ist und die passenden symptome aufzeigt! Soll ich es meiner mutter sagen? Ich werde ihm nichts mehr geben, soviel steht fest! Ich meine ich bin 15 und nicht behin dert! Er versucht mich noch zu verarschen! Ich bin echt sauer, zumal ich nichtmal weiss, was er noch so nimmt und selbst alkohol für ab schaum halte! Ich bin komplett gegen sowas und verachte ihn zutiefst! Muss aber noch ein pahr jahre mit ihm aushalten, da ich noch mein abi und ausbildung, oder studium machen muss. Was würdet ihr mir empfehlen? Wehe mir antwortet hier ein kiffer! Ich will hier keinen jun kie sehen, der mir noch sagt, ich solle ihn unterstützen oder gar auch anfangen was zu nehmen!

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Direkter Führerscheinentzug ohne Aufforderung zur MPU o.Ä.?

Überschrift des gerade eingetroffenen Schriftstücks der Führerscheinstelle:

Entziehung der Fahrerlaubnis

"Nach einer Mitteiliung des Polizeikommissariats xxx haben Sie am 12.4.18 ein Kraftfahrzeug unter Wirkung der berauschenden Mittel Cannabis im öffentlichen Straßenverkehr geführt."

(--> Das Datum im Schriftstück ist falsch, da die Tat im Januar stattfand. Bringt mir das etwas?)

Befund durch Blutprobe:

THC: 2,2 ng/l

11-OH-THC <1. ng/l

THC-COOH: 20,08 ng/l

"Nach Anlage 4 Nr. 9.2 zu den §§11, 13 und 14 FeV führt bereits die gelegentliche Einnahme von Cannabis zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, sofern nicht zwischen Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme getrennt werden kann (Nr. 9.2.2).

Durch den [...] Befindbericht ist zweifelsfrei nachgewiesen, dass Sie den Konsum von Cannabis und Ihre aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zu trennen vermocht haben, [...]" weil gefahren, obwohl bekifft.

"Nach $3 Straßenverkehrsgesetz ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, ungeeignete Personen dei Fahrerlaubnis zu entziehen."

"Sie erhalten hiermit nach § 28 VwVfg/NW die Gelegenheit, sich bis zum 03.05.18 zu der Bevorstehenden Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis zu äußern. Nach Ablauf geht [...] gebührenpflichtige und rechtsmittelfähige Entziehungsverfügung zu."

Dazu zwei Hinweise:

  1. 6 Monate bis 1 Jahr Abstinenzphase + Eignungsbegutachtung
  2. Freiwillige Abgabe um Kosten zu sparen.

Nun zu mir:

  • Ich habe keinerlei Einträge irgendwo, bin komplett sauber in meinen Akten und noch nirgendwo aufgefallen.
  • Ich habe noch keine Post bis auf diesen zitierten Brief erhalten.
  • Ich habe den Konsum seit der Tatzeit komplett eingestellt, vorher täglicher Konsum.

Nun meine kleinen Fragen

  1. Ist es üblich bei meinen Blutwerten die Fahrerlaubnis direkt zu entziehen, wenn, wie bei mir, eine "weiße Weste" vorliegt? Im Schriftstück steht nichts von Aufforderung zur MPU o.Ä.
  2. Habe ich einen Nachteil dadurch, wenn ich meine Fahrerlaubnis freiwillig abgebe? Ich gehe damit Kosten aus dem Weg - ich frage mich nur, ob es dann für das Wiedererlangen der Fahrerlaubnis negative Auswirkung haben könnte.
  3. Hilft es mir, wenn ich mich bis zu dem angegebenen Termin zu dem bevorstehenden Entziehen äußere? Bzw. inwiefern und unter welchen Umständen und Angaben kann es mir helfen?
  4. Was müsste ich sagen, wenn ich bei meinen Werten (auch in Bezug auf Frage 2) auf Probierkonsum plädieren würde bzw ist es überhaupt möglich?
  5. Um meine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen muss ich was tun? Vorwissen: 6-12 Monate Abstinenznachweis -> Wo am besten machen lassen?
  6. Sehe ich das richtig, dass ich noch Post mit einer Aufforderung zu einer Zahlung von Bußgeldern rechnen muss?

Da ich einige Foreneinträge zu diesem und anderen Themen gelesen habe, habe ich versucht so detailiert wie möglich den Fall zu schildern, um unnötige Aufregung über Ungenauigkeit Eurerseits zu vermieden. Falls es mir nicht gelungen ist, möchte ich mich an dieser Stelle vorab entschudligen.

Beste Grüße, Dave

Recht, Drogen, THC, Auto und Motorrad

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