Überschrift des gerade eingetroffenen Schriftstücks der Führerscheinstelle:

Entziehung der Fahrerlaubnis

"Nach einer Mitteiliung des Polizeikommissariats xxx haben Sie am 12.4.18 ein Kraftfahrzeug unter Wirkung der berauschenden Mittel Cannabis im öffentlichen Straßenverkehr geführt."

(--> Das Datum im Schriftstück ist falsch, da die Tat im Januar stattfand. Bringt mir das etwas?)

Befund durch Blutprobe:

THC: 2,2 ng/l

11-OH-THC <1. ng/l

THC-COOH: 20,08 ng/l

"Nach Anlage 4 Nr. 9.2 zu den §§11, 13 und 14 FeV führt bereits die gelegentliche Einnahme von Cannabis zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, sofern nicht zwischen Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme getrennt werden kann (Nr. 9.2.2).

Durch den [...] Befindbericht ist zweifelsfrei nachgewiesen, dass Sie den Konsum von Cannabis und Ihre aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zu trennen vermocht haben, [...]" weil gefahren, obwohl bekifft.

"Nach $3 Straßenverkehrsgesetz ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, ungeeignete Personen dei Fahrerlaubnis zu entziehen."

"Sie erhalten hiermit nach § 28 VwVfg/NW die Gelegenheit, sich bis zum 03.05.18 zu der Bevorstehenden Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis zu äußern. Nach Ablauf geht [...] gebührenpflichtige und rechtsmittelfähige Entziehungsverfügung zu."

Dazu zwei Hinweise:

  1. 6 Monate bis 1 Jahr Abstinenzphase + Eignungsbegutachtung
  2. Freiwillige Abgabe um Kosten zu sparen.

Nun zu mir:

  • Ich habe keinerlei Einträge irgendwo, bin komplett sauber in meinen Akten und noch nirgendwo aufgefallen.
  • Ich habe noch keine Post bis auf diesen zitierten Brief erhalten.
  • Ich habe den Konsum seit der Tatzeit komplett eingestellt, vorher täglicher Konsum.

Nun meine kleinen Fragen

  1. Ist es üblich bei meinen Blutwerten die Fahrerlaubnis direkt zu entziehen, wenn, wie bei mir, eine "weiße Weste" vorliegt? Im Schriftstück steht nichts von Aufforderung zur MPU o.Ä.
  2. Habe ich einen Nachteil dadurch, wenn ich meine Fahrerlaubnis freiwillig abgebe? Ich gehe damit Kosten aus dem Weg - ich frage mich nur, ob es dann für das Wiedererlangen der Fahrerlaubnis negative Auswirkung haben könnte.
  3. Hilft es mir, wenn ich mich bis zu dem angegebenen Termin zu dem bevorstehenden Entziehen äußere? Bzw. inwiefern und unter welchen Umständen und Angaben kann es mir helfen?
  4. Was müsste ich sagen, wenn ich bei meinen Werten (auch in Bezug auf Frage 2) auf Probierkonsum plädieren würde bzw ist es überhaupt möglich?
  5. Um meine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen muss ich was tun? Vorwissen: 6-12 Monate Abstinenznachweis -> Wo am besten machen lassen?
  6. Sehe ich das richtig, dass ich noch Post mit einer Aufforderung zu einer Zahlung von Bußgeldern rechnen muss?

Da ich einige Foreneinträge zu diesem und anderen Themen gelesen habe, habe ich versucht so detailiert wie möglich den Fall zu schildern, um unnötige Aufregung über Ungenauigkeit Eurerseits zu vermieden. Falls es mir nicht gelungen ist, möchte ich mich an dieser Stelle vorab entschudligen.

Beste Grüße, Dave