Bewerbungsschreiben Praktikum?

Welches findet ihr besser als mein Bewerbungsschreiben?

1.

Text:

Mit Interesse habe ich Ihren Aushang in meine Mails gelesen und bewerbe mich als Praktikant für den Bereich IT.

Computer faszinieren mich schon seit meiner Jugend. Derzeit besuche ich die HTL Traun Fachschule mit dem Schwerpunkt Informationstechnik und in der Folge meiner Ausbildung möchte ich mich um eine Praktikumstelle bei ihnen bewerben, da ich ein guten Einblick in die Arbeitswelt haben möchte.

In den Gegenständen Netzwerktechnik, Systemtechnik und Medientechnik habe ich mir bereits gute Kenntnisse aneignet, wir gehen schon vertieft auf manche Themen ein wie zum Beispiel Netzwerke aufgebaut werden. Ich kenne mich schon mit dem Basics von Netzwerken, HTML, CSS und JavaScript, auch die PC-Komponenten habe ich kennengelernt, da wir in unser Werkstatt Kompetenten ausgebaut und wieder eingebaut haben. Ich bin jederzeit bereit, mich persönlich bei Ihnen vorzustellen. 

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2.

Text:

Sehr geehrter

Mit großem Interesse habe ich Ihre Stellenausschreibung auf www.tgw-group.com/karriere gelesen und bewerbe mich um die ausgeschriebene Stelle.

Derzeit besuche ich die 1. Fachschulklasse der HTL Traun mit dem Schwerpunkt Informationstechnik. Im Rahmen dieser Ausbildung ist ein facheinschlägiges Betriebspraktikum im Ausmaß von 4 Wochen zu absolvieren.

In den Gegenständen Netzwerktechnik und Systemtechnik konnte ich mir bereits gute Kenntnisse im IT-Bereich aneignen. Zusätzlich haben wir im Werkstättenunterricht Netzwerke aufgebaut und im Gegenstand Computerlabor, den PC mit allens einen Komponenten kennengelernt.

Meine persönlichen Daten entnehmen Sie bitte dem Lebenslauf.

Natürlich bin ich jederzeit gerne bereit, mich persönlich bei Ihnen vorzustellen.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ihr könnt mir auch sagen wie ich die noch verbessern kann, und wenn eine gewählt ist vielleicht von den zweiten was nehmen bei der was besser gemacht wurde etc.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sonst hier noch mein Lebenslauf ob hier auch alles gut aussieht, einfach euer Meinung da lassen:

Bild zum Beitrag
Computer, Bewerbung, Lebenslauf, Praktikum, schnuppern
Selber Lampen bauen mit fertigen Leuchtmitteln?

Hallo zusammen,

ich möchte ausprobieren, neben meinem Studium Lampen zu bauen und zu verkaufen. Ich habe schon in anderen Einträgen etwas dazu gelesen und auch auf der Seite des BMWi etwas zum rechtlichen Part gefunden, der mir die Frage beantwortet hat, ob ich als Studentin überhaupt designte Stücke verkaufen dürfte (Füge ich unten an). Das lasse ich auch noch vom Steuerberater prüfen und ich habe eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit angemeldet. Die Lampen als solche sollen auch jeweils Unikate werden.

Wo ich mir aber immer noch unsicher bin, ist die Frage nach den Leuchtmitteln und die damit verbundene Haftung und legale Umsetzung.

Meine Idee war mit LED-Leuchtstoffröhren zu arbeiten und diese mit einem Durchleitungskabel zu verbinden (Link dabei). Da die einzelnen Elemente ja TÜV geprüft sind und ich sie nicht verändern würde, habe ich die Hoffnung, dass das eine Variante sein könnte, bei der ich die Lampe samt Leuchtmittel fertig verbaut zu einem Kunden schicken könnte. Das wäre mir sehr wichtig.

Meine große Frage also, wäre das tatsächlich eine Möglichkeit, um eine Prüfung durch einen Elektromeister zu umgehen und wie verhält es sich mit der Haftung etc.?

Ich suche ganz dringend nach einer Lösung, vielleicht fällt euch ja eine bessere/andere Variante ein!

Danke im Voraus schonmal :)!

https://www.amazon.de/parlat-Unterbau-Leuchte-Rigel-380lm-warm-weiß-einzeln/dp/B00M7WSIWG/ref=pd_aw_fbte_img_2/257-9847829-9405000?_encoding=UTF8&pd_rd_i=B00M7WSIWG&pd_rd_r=8f97d5f5-a024-4d7f-825e-b8f1a4e3a74c&pd_rd_w=bXwrY&pd_rd_wg=Tvvqs&pf_rd_p=141437b4-d76f-4fd0-af96-145bfbe1f29b&pf_rd_r=92VDR4HQE3MXR0BN7MWT&psc=1&refRID=92VDR4HQE3MXR0BN7MWT

Außerdem stellt sich die Frage, ob Sie Auftragsarbeiten ausführen oder lediglich ein von Ihnen designtes Stück bauen und anschließend beispielsweise in einem Atelier ausstellen. Sollten Sie Auftragsarbeiten für Dritte (Kunden) ausführen, d.h. auf ausdrücklichen Kundenwunsch die o.g. Dinge herstellen, gelten die oben genannten Regelungen. Stellen Sie lediglich Ihre designten und selbstgebauten Stücke aus und verkaufen diese anschließend, ohne auf ausdrücklichen Kundenwunsch etwas zu erstellen, dann könnte es sich um eine freiberuflich-künstlerische Tätigkeit handeln. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Dies würde dazu führen, dass Sie auch keine Registrierung und Nachweispflicht einer abgeschlossenen Meisterprüfung bei der Handwerkskammer hätten. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen und Ihre Tätigkeit einschätzen zu lassen.
Computer, Selbständigkeit, Technik, Designer, Elektronik, Recht, Haftung, Technologie

Meistgelesene Beiträge zum Thema Computer