Bußgeld wenn Wohnung zu früh umgemeldet?

Hallo, wie jeder der sich in Deutschland für eine neue Wohnung anmeldet sicherlich weiß: Es gilt eine Frist von 7 bis 14 Tagen (je nach Region) in der man sich beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt "nach Umzug" ummelden muss.

In meinem Fall war es nun also so, dass ich exakt eine Woche nach Beginn meines Mietvertrages in entsprechendem Amt saß - Alle Unterlagen dabei.

Da ich bis Dato jedoch "Einzugsdatum" und "Beginn des Mietvertrages und der Mietzahlungen" gleich setzte hatte ich auf die Fragen der Dame im Amtsbüro wo ich denn aktuell noch schlafen würde, auch damit geantwortet, dass ich das noch aktuell bei meinen Eltern täte - von denen ich jetzt in die eigene Wohnung umziehe.

Diese Dame wollte mir darauf hin die Ummeldung verweigern, da ich ja noch nicht umgezogen sei, und die 14 Tage wohl erst gelten wenn ich in der neuen Wohnung schlafe... ? (Wie soll man denn sowas in Sachen Fristen nachweisen.)

Ich habe dann darauf bestanden, dass sie mich dennoch sofort ummelde - was sie dann auch tat - nachdem ich ihr versprochen habe auf einer Matratze in meiner gerade mal frisch umgestrichenen und sonst noch leeren Wohnung, (20km vom Elternhaus entfernt), mit sofortiger Wirkung schlafen werde...

Und sie erzählte mir noch, dass Polizeibeamte dass auch kontrollieren würden und die anderen Einwohner (in einem 20 Stöckigen Gebäude) danach fragen würden, ob ich denn gesehen wurde. (Wie fürsorglich). Und mir wohl auch bis zu 1000€ Strafe drohen wenn dem dann nicht so ist.

Nun habe ich noch einmal Stunden über Stunden zum Thema "Zu früh ummelden" gegooglet und dazu auch nichts gefunden, weshalb ich mich nun selbst mal ans Internet wende.

Einerseits möchte ich dieser Dame im Bürgeramt zwar glauben schenken, andererseits erscheint mir das ganze doch recht lächerlich, dass Polizeibeamte extra gucken kommen sollen, ob ich als volljährige, mündige Person auch ja nachts in meiner neu angemeldeten Wohnung schlafe.

Wie soll ich nun also die Androhung der Strafe verstehen?

Liebe Grüße :)

Recht, Bürgeramt
Habe es mit der Einbürgerung schwer?

Guten Tag, ich bin Männlich 20 Jahre alt. Seit knapp einem Jahr habe ich meine Niederlassungserlaubnis unbefristet erhalten. Darauf hin habe ich den Deutschen Pass beantragt. Die Frau schrieb mir auf was ich für Unterlagen benötige, das tat ich auch. Jedes mal als ich dort war wurde ich immer zurück geschickt weil eine kleinigkeit gefehlt hat. Ich war in diesem Jahr ca. 5 mal dort. Sie wollte auch mindestens eine 4 in Deutsch, vor einigen Wochen bekam ich mein For Q Abschluss und eine 3 in Deutsch. Heute nahm ich alle Unterlagen mit und auch mein Abschlusszeugnis. So es hat an nichts gefehlt, jetzt meinte die Frau wieder zu mir wie siehts mit den Abschluss nach 9 und 10 aus das bräuchten wir auch. Das lustige daran ist das ich es vor Monaten schon mitgebracht habe und die meinte das ginge nicht. Jedes mal kommen Sachen an die ich nicht verstehe die will jetzt die Politik Note von der 9 Klasse. Obwohl ich jetzt auf mein Abschlusszeugnis in knapp allen Fächern 3 habe. Ausserdem meinte die zu mir das meine Schulbescheinigung abgelaufen sei und sie eine gültige braucht. Ich meinte es wird aber lange dauern da wir zurzeit Ferien haben etc. Und ich nicht genau weiss was ich machen soll ob Fachabi oder sonstiges. Was soll ich jetzt tun. Schon das 8 mal wurde ich weg geschickt ich spüre es wie man alles versucht, das ich die Einbürgerung nicht erhalte. Ich werde ständig Eiskalt wahr genommen. Braucht man überhaupt eine Schulbescheinigung oder sonstiges ich weiß jetzt nicht wie dran kommen kann und werde ich fair behandelt ist das normal? Hat jemand Erfahrung?

Schule, Deutschland, Gesetz, Ausländer, deutscher Pass, Einbürgerung, Migranten, Pass, Bürgeramt
Darf mir das bürgeramt die ausweis Ausgabe verweigern aufgrund des Eintrages "keine hauptwohnung in Deutschland"?

Vor ungefähr 1,5 Jahren ist mein Ausweis abgelaufen. Habe dann auf dem bürgeramt einen neuen machen lassen. Innerhalb der bearbeitungszeit bin ich aber spontan beruflich nach Spanien und mein Vermieter hat mich kurz darauf von der Wohnung abgemeldet. Seitdem ist auf dem Adressaufkleber "keine hauptwohnung in Deutschland". Aber durch diesen Vermerk verweigert das bürgeramt die Ausgabe des Ausweises. In Spanien ging dann viel schief, jetzt Pleite und sitze hier fest. Bin hier quasi obdachlos da ich von bekannten von Sofa zu Sofa ziehe und hier also auch keinen festen Wohnsitz habe. Meine Eltern waren auch schon dort und haben den auch mit Vollmacht nicht bekommen. Hier auf dem konsulat fehlt mir das nötige Geld und auch die fehlende meldenescheinigung um "wieder" einen neuen zu machen obwohl der bezahlte ja zur Abholung bereit liegt. Mich in Deutschland anzumelden wo ich gar nicht wohne ist wiederum strafbar. Das Amt hat mir wenigstens eine Kopie von dem Ausweis per Email zukommen lassen da ich einen Rückflug geschenkt bekommen habe. Wurde aber mit der Kopie nicht ins Flugzeug gelassen und sitze jetzt echt blöd ohne Geld nur mit Kopie auf Mallorca fest. Vor paar Monaten wurde mir dann leider auch der alte abgelaufe originalausweis gestohlen. Läuft ja Super ... Ist es nicht gegen das Gesetz keinen originalen Ausweis zu bestzen? Macht sich das Amt damit auch strafbar? Wie kann man das auf legalem Wege umgehen?

Ausweis, Behörden, Pass, Ausweispflicht, Bürgeramt
Haftbefehl - Bürgeramt - Verhaftung?

Guten Abend liebe Community !
Ich schildere mal offen mein Problem. Ich bin 31 Jahre jung und gegen mich liegt ein Haftbefehl vor : das Urteil vom Amtsgericht war wegen fahren ohne Führerschein - Ebay Kleinanzeigen Betrug in 2 Fällen zu einer Gesamtstrafe von knapp 7000 euro . Bis vor zwei Jahren habe ich es geschafft knapp 4000 euro zu zahlen . Danach hab ich es wegen privater weiterer Probleme es nicht geschafft die restlichen 3000 knapp zu bezahlen . Verständlicherweise haben die wirklich überaus netten und charmanten Behörden ( rechtspflegerin, zuständige Polizei Beamte) mir klar gemacht das bei nicht Bezahlung eine Haftbefehl ertragen wird . Es steht hier nicht zur Debatte ob ich ein besserer Mensch geworden bin oder nicht . Jedoch ist es mir bewusst das ich die Strafe so annehmen sollte wie man es mir sicher vorschreibt . Meine geliebte Mutter ist seit ungefähr den Ereignissen allein und ich kann sie nicht wirklich im Stich lassen . Ich habe aber einen Weg gefunden an die restlichen Kohle zu kommen ( neuer guter Job) . Dafür muss ich aber ein neues Konto eröffnen und brauche dafür die meldebescheinigung im Bürgeramt . Meine Frage ist nun : werde ich verhaftet wenn ich da hingehe und eine meldebescheinigung brauche ? Kann man sehen und kommen die Männer mit dem Haftbefehl und nehmen mich mit ? Vielen Dank im Voraus .

Polizei, Haftbefehl, Straftat, Bürgeramt, Meldebescheinigung
Führungszeugnis beantragen ohne festen Wohnsitz / kein Hauptwohnsitz in Deutschland

Hallo!

Vielleicht kann mir ja einer sagen ob es sich überhaupt lohnen würde zum Bürgeramt hinzugehen (hab da morgen nen Termin bekommen) oder ob das überhaupt intelligent ist.

Aufgrund einer gescheiterten Selbständigkeit hatte ich meine Wohnung verloren und bin seitdem ohne festen Wohnsitz. Hatte keine EV abgegeben oder sonstwas ob da ein pol. Haftbefehl oder dergleichen beantragt wurde weiß ich nicht.

Nun habe ich leider immer noch keine Wohnung aber einen Job bereits angeboten bekommen auch schon Vertrag unterschreiben und Probe gearbeitet. Soweit alles ok.

Der Arbeitgeber möchte allerdings ein Führungszeugnis von mir haben. Bin nicht vorbestraft und sonst auch noch nicht negativ in Erscheinung getreten. Vor 3 Jahren stand da bei mir im Führungszeugnis nix drin.

Ob sich da was durch o.g. Sachverhalt was geändert weiß ich nicht.... Kann das sein?

Kann ich da morgen einfach so zum Bürgeramt gehen und ein Führungszeugnis beantragen.

Im Infoblatt steht wortwörtlich:

Voraussetzungen

Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet Personen, die von der Meldepflicht befreit sind, haben den Antrag bei der Meldebehörde zu stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten. Dies gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz.

Hätte ein Postfach an welches das ganze verschickt werden könnte. Geht sowas.....??

Steht ja prinzipiell da das auch Personen ohne Hauptwohnsitz in D bzw. ohne festen Wohnsitz eins beantragen können....

Arbeitgeber, Behörden, Einwohnermeldeamt, Führungszeugnis, Bürgeramt
Was tun? Von der Schweiz zurück nach Deutschland

Hallo liebe Forummitglieder, ich weiss nicht ob dies der richtige Ort ist um eine derart brisante Frage zu stellen. Allerdings würde ich mich freuen wenn ich ein paar hilfreiche Antworten erhalte.

Eine Person, 51 Jahre alt, deutscher Staatsbürger, seit 4 Jahren in der Schweiz lebend, bisher von seinem eigenen Einkommen lebend, möchte zurück nach Deutschland. Als die Person vor ca. 5 Jahren geerbt hat, ist sie in die Schweiz "ausgewandert". Die Person hat ein Aufenthaltsvisum für 5 Jahre welches in einem jahr ausläuft. Die Person hat derzeit einen Nebenjob, durch welchen sie ca. 550€ monatlich erhält. Da die Person von ihrem eigenen Vermögen gelebt hat und das Vermögen logischerweise immer weniger wurde, versucht die Person Seit 1 1/2 Jahren einen Job in der Schweiz oder in Deutschland zu erhalten, der es ihr ermöglicht genug Geld zu verdienen. Dies war bisher erfolglos. Die Person ist nun fast bankrott und sitzt nächsten Monat auf der Straße wenn es so weitergeht.

Das Problem ist: Durch den Aufenthaltsort Schweiz ist es problematisch einen Job in Deutschland zu erhalten. Und dadurch dass die Person nicht über einen Job verfügt, der ihr ein ausreichendes Einkommen garantiert, ist es schwer eine Wohnung in Deutschland zu finden. Die Person möchte aber zurück nach Deutschland.

Die Person war beim Bürgeramt in Deutschland und hat nach einer Wohnung gefragt. Die Antwort des Bürgeramtes war, dass sich die Person selbst darum kümmern muss, da die Liste der Wohnungssuchenden sehr lang sei.

Die Person war beim deutschen Arbeitsamt. Diese vermittelt die Person nach eigener Auskunft jedoch nicht, solange die Person nicht über einen deutschen Aufenthaltsort verfügt.

Die Person war beim deutschen Konsulat in der Schweiz und hat ihre Situation geschildert, nämlich dass sie zurück nach Deutschland möchte und ob es irgendeine Hilfe seitens des Konsulats gäbe. Die Antwort des Konsulats war, dass sich die Person ja noch eine Fahrkarte nach Deutschland leisten könne.

Die Person war letzte Woche beim Bürgeramt. Das Bürgeramt verlangte Beweise dass die Person wirklich wohnungssuchend sei. Dann gäbe es die Möglichkeit für die Person ins Obdachlosenheim zu gehen.

Die Person möchte also nach Deutschland zurück. Das Geld geht ihr aus, Die Person kann keine Rechnungen mehr bezahlen. Sie findet weder Wohnung noch Job in Deutschland.

WELCHE (FINANZIELLEN) HILFEN GIBT ES SEITENS DEUTSCHER BEHÖRDEN ??? Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es für die Person wieder nach Deutschland zu kommen. Gibt es die Möglichkeit auf Sozialhilfe oder ähnliche finanzielle Hilfen?

Und zum Schluss: Na klar weiss die Person, dass ziemlich viel schief gelaufen ist. Die Person hatte aber auch viel Pech. Ab einem gewissen Zeitpunkt war es ihr praktisch nicht mehr möglich zurück nach Deutschland zu kommen.

Ich bitte Sie/Euch nicht mit beleidigender Kritik zu antworten. Vielen Dank allen die sich die Zeit nehmen um die Frage zu lesen und auf diese zu antworten.

Deutschland, Schweiz, Arbeitsamt, auswandern, Hartz IV, Sozialhilfe, Bürgeramt, Obdachlosenheim

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