Anmeldung zur Eheschließung- Ausdruck aus dem Geburtsregister bei Geburt im Ausland!?
Hallo, ich möchte in Berlin heiraten. Eine Sache, die man dafür braucht, ist eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages mit Hinweisteil. Ich bin aber in Moskau, Russland geboren!!! Und seitdem ich 1. Jahr alt bin deutscher Staatsbürger. Ich habe auch überhaupt keinen Bezug zum Land. REICHT DANN IN MEINEM FALL EINE ÜBERSETZUNG MEINER GEBURTSURKUNDE? Danke im Voraus für die Antwort.
5 Antworten
Übersetzung (beglaubigt) sollte reichen. Du müßtest aber auch im Melderegister deiner Stadt eingetragen sein und dort dürfte doch auch eine Personenstandsanfrage möglich sein. Persönlich nachfragen!
Nein! Die Übersetzung, auch wenn diese von einem vereidigten Dolmetscher/Übersetzer gefertigt wurde, ist lediglich ein Hilfsmittel, ersetzt aber keinesfalls die Geburtsurkunde, welche vom Geburtsstandesamt in der Originalsprache ausgestellt wurde.
Das musst du beim Amt direkt nachfragen.
Würde ich ja gerne machen. Die Herrschaft vom Standesamt gehen leider weder ans Telefon noch antworten diese auf E-Mailanfragen.
Da Du bei der Einbürgerung alle Urkunden bereits vorgelegt hast (bzw. Deine Eltern), sollten diese ausreichen.
Die Übersetzung müsste eigentlich ausreichen. Steht ja nichts anderes drauf als auf dem Original.