Meine Freundin möchte sich beim Einwohnermeldeamt an meiner Adresse melden. Muss ich meinen Vermieter informieren? Welche Unterlagen braucht meine Freundin?
Liebe GF Gemeinschaft, wie oben beschrieben, zieht meine Freundin zu mir temporär für 1-2 Monate und möchte sich an meiner Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden. Ich miete die Wohnung, habe einen Mietvertrag und wohne dort. Die Website der Behörde spricht von einer Wohnungsgeberbescheinigung. Kann nur der Vermieter so eine Bescheinigung erstellen oder darf ich das auch? Brauchen wir für die Anmeldung sowas überhapt?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
10 Antworten
Also: Mietrecht und Melderecht haben nichts miteinander zu tun. Das eine ist offentliche Recht, das andere Privatrecht.
Für die Anmeldung musst du selbst als Wohnunsgeber die Bescheinigung ausfüllen, da sie in deine bereits bestehende Mietwohnung einzieht.
Da interessiert es nicht was der Vermieter dazu sagt.
Das Bundesmeldegesetz richtet sich nach Fakten, und nicht ob derjenige dort wohnen darf oder nicht.
ABER: einige Meldeämter verlangen dennoch eine zusätzliche Besheinigung vom Vermieter /Eigentümer. (der schöne Unterscheid zwischen Theorie und Praxis)
Mietrechtlich musst du die Einverständniserklärung des Vermieters dazu einholen. Melderechtlich nicht unbedingt.
P.S.: Es gibt eine Ausnahme von der Meldepflicht. Wenn deine Freundin nicht länger als 6 Monate bei dir wohnt muss sie sich dort nicht anmelden.
Du musst den Vermieter darüber informieren das Deine Freundin vorübergehend bei Dir einzieht, Du kannst ihr bescheinigen das sie bei Dir mit einzieht
Meldebehörde - Vermieterbescheinigung für Angehörige, Lebenspartner, Freund, FreundinZiehen der Partner / die Partnerin in die Wohnung des Hauptmieters (ohne dass sie als Mitmieter in den Vertrag aufgenommen werden), so ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber im Verhältnis zur Meldebehörde.
- Der Einzug des Lebenspartners (Freund / Freundin) ist vom Vermieter in der Regel zu erlauben:
- Lebensgefährte, Freundin, Freund soll in die Mietwohnung einziehen.
Ich schreibe mal das übliche Prozedere auf. Ob das bei der 1-2 monatigen Aktion auch so gilt kann ich dir nicht sagen.
Du mußt die Bescheinigung ausstellen. Der Vermieter der Wohnung ist nur für die Mietbescheinigung zuständig, wenn der Partner als Mieter in den Mietvertrag aufgenommen wird.
Über den Zuzug deiner Freundin mußt du den Vermieter informieren, denn das hat Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung.
Bis zu 6 Wochen gelten als Besuch.
Wenn deine Freundin sich unter deiner Adresse anmelden will, musst du deinen Vermieter benachrichtigen. Der stellt die Bescheinigung aus. Eventuell wird der Vermieter die monatliche Umlagenpauschale erhöhen. Bei 1 - 2 Monaten aber eher nicht.
Die Wohnungsgeberbestätigung muß der ausstellen der den Wohnraum zur Verfügung stellt (gibt).
In dem Fall Du.
Ist der Wohnungsgeber nicht der Eigentümer muß er in der Beschenigung den Namen des Eigentümers angeben.
Ohne Zustimmung deines VM bist Du nicht berechtigt jemand bei dir einziehen zu lassen.
Tust es dennoch kann das im E-Fall zur fristlosen Kündigung führen.
Also erst Zustimmung des VM einholen und dann Freundin einziehen lassen.
Übrigens ist es verboten jemand diese Bescheinigung auszustellen der nicht tatsächlich eingezogen ist und das auch nie vor hatte.