Darf der Vermieter Auskunft beim Einwohnermeldeamt einholen?

7 Antworten

Falls Du als Hauptmieter eine weitere Person in Deine Wohnung wohnen läßt, teilst Du es am besten dem Vermieter mit. Er past dann ua. die Nebenkostenabrechnung an, wenn pro Kopf abgerechnet wird.

Wenn sich jemand bei Einwohnermeldeamt anmeldet, ohne den Vermieter zu informieren, dann wird eventl. das Gebürenaufkommen Wasser/Müll/... an die aktuelle proKopf Zahl angepast. Und soetwas möchte der Vermieter dann genauer wissen.

Trotzdem kann man auch beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre beantragen. Erkundige Dich mal selbst.

der Vermieter hat ein Recht darauf zu wissen, wer und wieviele Personen in seiner Wohnung wohnen. (es geht ja auch um die faire Abwicklung der Nebenkosten, z.b.)Wenn er deiner Antwort nicht glaubt, oder die Nachbarn etwas anderes sagen, kann er an allen Stellen, die Auskunft darüber geben, nachfragen.....

Das EW-Meldeamt wird allein schon aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilen und erteilen dürfen... allerdings h der Vermieter das Recht zu erfahren, wer in der vermutlich von Dir allein angemieteten Wohnung noch wohnt.... Dauerbewohner müssen ihm gemeldet werden, denn er hat an EINE Person vermietet nicht an zwei oder mehrere.... (leider schreibst Du aber dazu nichts).

Anfragen an das Einwohnermeldeamt müssen sich immer auf eine konkrete Person beziehen. Allgemeine Anfrage zu Personen an einer Adresse sind nicht zulässig.


Haeppna  01.05.2012, 11:41

Der Wohnungsbesitzer kann sich bei der Meldebehörde erkundigen, wieviele Personen in seiner Wohnung gemeldet sind, wenn er zum Beispiel bei der Müllabrechnung mehr Personen angerechnet bekommt als er überhaupt in der Wohnung zugelassen hat.

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Nein , darf er nicht .Ausserdem gibt das Einwohnermeldeamt schon aus Datenschutzgründen keine Daten herraus .

Der Vermieter kann von Dir aber eine Selbstauskunft über Personenzahl , Arbeitgeber ( ohne Verdienstangaben ) und die Angabe von Vorvermietern verlangen .

Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen !!!

Unwahrheiten sind nur bei Fragen der Religion oder ob Familienzuwachs geplant erlaubt .