Was tun? Von der Schweiz zurück nach Deutschland

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der einzige Weg, ist der, den azuloka schon genannt hat, wobei ich erst weitere Fragen hätte. Ich bin selber erst am 01.11.2012 aus der Schweiz nach Deutschland zurück gekehrt.

Du sagst sie hat die Ausländerbewilligung B, also muss sie theoretisch irgendwann einmal in der Schweiz gearbeitet haben. Die B- Bewilligung bekommt man schliesslich nur, wenn man einen festen Wohnsitz und einen Arbeitsplatz in der Schweiz vorweisen kann.

Hat sie mindestens 1 Jahr lang in der Schweiz gearbeitet? War diese Person schon beim Sozialamt, welches für den Kanton zuständig ist, wo sie wohnhaft ist?

Wenn sie mindestens 1 Jahr in der Schweiz gearbeitet hat, hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Schweiz, welches er beim RAV beantragen kann. Sobald sie dort 4 Wochen verfügbar gewesen ist, kann sie mittels dem Formular PD U2 sein schweizerisches Arbeitslosengeld nach Deutschland exportieren (für 3 Monate) und anschliessend mittels Formular PD U1 Arbeitslosengeld 1 von der Agentur für Arbeit in Deutschland beziehnen.

Falls dies nicht der Fall sein sollte, hat sie dennoch Anspruch auf Sozialhilfe in der Schweiz. Anders als in Deutschland gibt es zwar kein Bundesgesetz. Alle Kantone haben eine andere Gesetzgebung in der Sozialhilfe. Doch vielfach ähneln sich die Regeln, da die meisten Kantone die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) in den jeweiligen Sozialhilfeverordnungen gesetzlich vorschreiben.

Sofern ihre B-Bewilligung noch gültig ist, hat sie auch Anspruch auf diese Leistungen. Beim Sozialamt in der Schweiz muss vorher ein Termin gemacht werden (telefonisch).

Hier ein Link zum Thema Sozialhilfe in der Schweiz: http://www.ch.ch/private/00045/00048/00610/00611/index.html?lang=de

Grundsätzlich muss sie vorerst Hilfen in der Schweiz in Anspruch nehmen, um nach Deutschland zurück kehren zu können. Erst wenn sie zurück gekehrt ist, kann sie Hilfen aus Deutschland bekommen. Anders gibt es keinen Weg.


jonasadk 
Beitragsersteller
 13.01.2013, 05:38

Die Person hat anfangs für ca. 3 Monate in der Schweiz als Briefzusteller gearbeitet, hat den Job danach jedoch verloren da es Konflikte mit schweizer Mitarbeitern gab. Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht daher wohl nicht. Dass die Person eventuell dennoch Anspruch auf Sozialhilfe hat, wusste ich nicht, werde ich ihr aber umgehend mitteilen damit sie das so schnell wie möglich in Angriff nehmen kann. Die Person war noch nicht beim Schweizer Sozialamt (Wintherthur). Die B-Bewilligung ist noch gültig. Ich werde der Person raten schnellsmöglich einen Termin zu vereinbaren.

Vielen Dank für die Antwort!

0

Hallo Liebe "Person" ;-)

Deine Situation ist keine leichte. Hast Sie Verwante/ Bekannt oder ähnliches in Deutschlad bei dennen Sie eine Zeitlang unterkömmen könnten ? Im Grunde können Sie folgenden Weg einschlagen. Alles Verkaufen das Sie besitzen und nicht mit nach Deutschland nehemen können. Ins Auto setzten und Nach Deutschlad in eine von Ihnen gewählte Stadt fahren und sich bei dem Bürgerbüro ( Einwohner Melde Amt) als Ohne Festen Wohnsitz ( OFW) melden. Damit haben Sie erstmal anspruch auf einen Platz im Obdachlosenheim. Dazu können Sie Tagesätzte in einer hohe von ca. 12.50 € Tägl. beantragen. Dafür muss aber OFW auf ihrem Ausweis stehen. Dam begint die vorstellung beim Har4 Amt... Wohnungssuche ect..pp...

Ich hoffe ich konnte Ihnene ein wenig weiter helfen... Den für ihre Situation gibt es in den Deutschen Gesetzten leider nur eine Grauzone ....

Lieben Gruss


jonasadk 
Beitragsersteller
 13.01.2013, 05:53

Vielen Dank für die Antwort, ja Sie konnten mir mit der Antwort weiterhelfen.

Verwandte sind leider kaum vorhanden und wenn, dann besteht zu ihnen ein eher schlechtes Verhältnis. Dennoch wird die Person versuchen, Hilfe von Verwandten zu erhalten. Sollte es keine andere Möglichkeit geben, wird die Person wahrscheinlich alles verkaufen und tatsächlich auf dem von Ihnen vorgschlagegen Weg zurück nach Deutschland gehen. Bei der Person handelt es sich tatsächlich nicht um mich. Ich lebe derzeit in Australien und studiere hier. Allerdings ist die Person eine mir sehr nahestehende.

Vielen Dank nochmals und liebe Grüße

0

Zu verwanten gehen, sich (auch nur für kurze zeit) beim bürgeramt als dort wohnhaft zu melden. Beim Amt einen Wohnberechtigungsschein beantragen sich eine WBSwohnung suchen Hartz4 beantragen und mit dem Jobcenter eine neue Wohnung (eigene) suchen...

die deutschen behörden werden dir da wenig helfen können...

das einzige was man da machen kann ist wohl das internet (an zeitungen aus deutschland kommst du ("diese person"?) wohl nicht dran) zu durchforsten nach wohnungen, wgzimmer o.ä. zu suchen und dann da auf arbeitsamt zu gehn, die läden abzuklappern und dich mit jeder arbeit und jeder wohnung zufireden zu geben.

wenn du dann was hast kannst du ja weitersuchen, auch wenns nicht das ware ist, aber das muss ja keine langfristige lösung sein.

sozialhilfe in der schweiz beantragen.

im gegensatz zu deutschen behörden wird die person eine konkrete aufforderung bekommen, was zu tun ist.

beim RAV arbeitslos melden.

die deutschen behörden??? vergiss es...