Was würdet ihr an meiner Stelle unternehmen/machen/tun und findet ihr das Verhalten von ihr, Betreuung, korrekt?

Hallo Leute, es ist nervlich. Habe nicht mehr viel Geld zum Leben, weil meine Betreuung alles spart. Ich dachte immer mit Grundsicherung hätte man zum Leben so 500 EUR, aber ich habe nur 300 EUR, also sehe nur die 300 EUR, aber streng genommen kriege ich das Geld immer für 8 Tage eingeteilt, d.h. ich habe für 8 Tage immer 75 EUR zur Verfügung, mehr kriege ich nicht, egal ob ich zum Friseur muss, zur Fußpflege muss oder eine Handy-Aufladekarte brauche oder das Fahrrad zur Reparatur muss. 

Anfang hieß es, sie bezahle die paar Sachen wie die Kleidung die ich bestellt habe oder den Rollator (den ich ja eigentlich benötige), doch inzwischen will sie auch das nicht mehr bezahlen. Rollator ist schon seit einiger Zeit in Benutzung und kann nicht mehr zurück geschickt werden, d.h. für mich, dass wahrscheinlich der Gerichtsvollzieher irgendwann vor der Tür steht. 😭😭😭😔😔 Ich habe so Angst, auch wenn ich eigentlich keine Wertgegenstände habe. Der nimmt bestimmt mein Fahrrad weg und dann habe ich halt Pech gehabt.

Aber ich kann es von den 300 EUR einfach nicht bezahlen, so leid es mir tut. Was hättet ihr gemacht, wenn ihr in meiner Situation wärt?

Ich bin dabei den Laptop zurückzuschicken und Sachen die man zurückschicken kann und noch unbezahlt sind. Hätte zwar für den Laptop eine längere Zahlungsfrist, aber es geht einfach nicht mehr. 

Ich weiß nicht, wann ich das nächste Mal zum Friseur kann und habe gerade gar kein Geld für meine Fußpflege. Es ist einfach nervlich. Es interessiert sie auch einen Dreck, wie es mir geht. Meine ehemalige Betreuung hat wenigstens manchmal mich verstanden bzw. versucht zu helfen. 

Ich will ja auch nicht mehr bestellen, aber die paar Sachen könnte sie von meinen ersparten Geld bezahlen. Die vorherige Betreuung hat für mich 1000 EUR gespart. 

Was hättet ihr jetzt gemacht? Ich kann auch nicht die Schulden begleichen. Es geht einfach nicht mit 75 EUR pro 8 Tage.

Das ist nicht schön 45%
Ja, finde es korrekt 36%
Naja 18%
Leben, Verhalten, Angst, Menschen, Rechte, Gesetz, Gericht, Behinderung, Betreuung, Betreuungsrecht, Erwachsene, Gerichtsvollzieher, Gesellschaft, Desinteresse
Darf mein Betreuer mich anschreien, beleidigen, usw...?

Hallo!

Ich lebe seit 2 Jahren in meinem jetzigen Heim. Ich bin jetzt 16.

Mein Teamleiter ist sehr schwer inzwischen für mich und meine Mitbewohner zu ertragen. Er schreit uns an, er beleidigt uns, demütigt uns und macht sich über uns lustig.

Ich habe einige Beispiele :

○ er sagte zu mir und zwei weiteren Mitbewohnern : ,,ihr Arschlöcher" ohne dass wir ihn irgendwie Provoziert haben. (Darf er das auch wenn wir mal frech werden?)

○er nahm mir und jemand anderem die Sexspielzeuge weg und machte sich darüber lustig

○ich war an irgendeinem Tag sehr traurig, weil ich an meinen Verstorbenen Vater denken musste und ich verkroch mich 2 Stunden im Wald (Wir waren da auf einem Heimfest) bald kam ich wieder und er fragte was los sei und ich sagte es ihm darauf hin sagte er nur : ,,Ach wenn es nur das ist." Und fing an zu lachen und zu gehen.

○ein Betreuer bekam mit wie ich sagte : ,,Ja ich hab meinem Freund einen geblasen." (Ich wurde da provoziert) und er erzählte es in der Teamsitzung. Ich kam von der Schule wollte meinem Teamleiter ganz normal Hallo sagen und er fing an diesen Satz zu rezitieren und machte sich ein Scherz daraus. Vor einigen meiner Mitbewohner.

○es kam schon mehrmals vor dass er einige von uns Anschrie oder fiese Sprüche machte. Darüber haben sich schon einige bei mir Beschwert.

○er droht sehr schnell mit einem Sofortigen Rausschmiss wenn man z.B. mal einen Termin verpasst oder sein Amt vergisst

Ich weiß dass er ein guter Mensch ist, aber diese ganzen Verhaltensweisen werden bei ihm immer schlimmer und ich fühle mich echt unwohl inzwischen und möchte dem ein Ende setzen. Ich habe natürlich selber schon mehrmals das Gespräch mit ihm gesucht, aber das wurde für mich zum starken Nachteil und ich bekam mehr von dem ganzen Mist ab. Deswegen hab ich auch nicht mehr den Mut dazu mit ihm nochmal in Ruhe zu reden. Ich will meinen Mitbewohnern und mir ein gewaltfreies "Zuhause" geben in dem wir mal waren.

Es muss doch irgendeinen Weg geben sich gegen ihn zu wehren. Kann mir bitte jemand sagen was ich tun kann und eventuell wo ich dafür hilfe suchen kann? (Was davon darf er?)

Danke fürs lesen.

Rechte, Heim, Beschwerde, Betreuer, Betreuung, Betreuungsrecht, Kinderrechte
Unzurechnungsfähig freiwillig Entmündigen lassen Psyche, schulden?

Ja, ich habe eine etwas bizarre Frage. Ich bin auf Grund meiner Spielsucht in einer Tagesklinik gewesen. Da hat sich aber noch mehr an Psychischen Krankheitsbildern gezeigt. So, ich hoffe ich kann das halbwegs Sinnvoll erklären.

Bin übrigens ü 20

Neue offizielle Diagnosen sind:

  • ADHS Mittel stark bis Stark.
  • Sozalphobie
  • Zwänge
  • Soziale Verhaltensstörung.
  • Depressionen.

Ich habe keine Arbeit, und komme auch nicht so ohne weiteres in denn Arbeitsmarkt.

Habe aber, eben weil ich was ändern will, mit einer Institution die ich über die Tagesklinik kennen gelernt habe, wohl Chancen, zumindest über die Nächsten Jahre, auf einen für "Psychisch" beeinträchtigte Menschen zugeschnittenen Arbeitsbereich zu kommen. Also, Arbeitgeber, die Speziellen Menschen, eben eine Chance geben, nicht das Gefühl zu haben, nutzlos zu sein.

Zeitgleich, ist der Plan, was in Kooperation mit der Klinik, geschehen wird, einen Betreuer an die Hand zu bekommen, der helfen soll, das Tägliche Leben auf die Reihe zu bekommen. Sprich

  • Behörden Zeugs
  • Betreutes wohnen
  • Überblicke von Rechnungen
  • Geld Management
  • Einkauf Management
  • Miete Zahlungen,
  • Halt alles was mit Geld zu tun hat.
  • Soziale Eingliederung
  • Also Raus gehen, unter leute

Auf Grund meiner Lage, und Erkrankung, habe ich natürlich Finanziell alles andere als vernünftig, Rational und nachvollziehbar gehandelt.

Was einen Recht Großen Schuldenberg, und ua. auch Pfändungen mit sich gebracht hat. Weil ich von all dem die Schnauze voll habe, und ein verhältnismäßig Normal Leben führen will, so wie es mir mal möglich wäre, ist die Frage, Wäre eine Entmündigung, auf Freiwilliger Basis, für einen bestimmten Zeitraum X möglich ?

Und eine frage nebenbei, weniger Wichtig, aber interessant zu wissen. Besteht überhaupt eine Geschäftsunfähigkeit ? Sprich, wie Groß ist überhaupt die Wahrscheinlichkeit, das ehemals geschlossene Geschäfte, die zu Schulden geführt haben, nachträglich als Nichtig erklärt werden könnten ?

Wichtig wäre evtl. zu erwähnen, das ich schon als Kind, wegen ua. diesen und Ähnlichen Psychischen Erkrankungen ua. auf Stationärer und weiter Jahrelanger nach Behandlung war. Bzw. Unterstützend Hilfe bekomme habe.

Also, meine Krankenakte ist nicht vom Himmel gefallen, um mich wo raus zu Reden.

Ich war auch noch mit ü19 ein Ausnahmefall beim Jugendamt. Und habe eine Betreuung an die Hand bekommen.

Gesundheit, Finanzen, Recht, Krankheit, Psychologie, ADHS, Betreuungsrecht, Gesundheit und Medizin, Psyche, Vormundschaft
Kann mir jemand die Vorgehensweise bei Geschäftsunfähigkeit erläutern?

Die demente Schwiegermutter soll für geschäftsunfähig erklärt werden.

Es handelt sich um eine fortgeschrittene Demenz.

Der Schwiegervater rückt nicht so recht mit Informationen heraus, was er zu tun gedenkt und wir möchten einfach in verständlichen Worten das Procedere erklärt haben.

Der Schwiegervater ist laut einfacher Vorsorgevollmacht ihr Vertreter, kann sie aufgrund des hohen Alters und der Demenz nicht mehr im Haus pflegen und das Haus ist unter anderem Beide in der derzeitigen Situation auch zu groß und nicht unbedingt behindertengerecht ausgestattet.

Der Hausarzt hat ihm wohl eine Bescheinigung ausgehändigt, womit die Geschäftsunfähigkeit attestiert wird.

Wird durch die vorliegende Vollmacht der Schwiegervater auch automatisch ihr gesetzlicher Vormund bzw. Betreuer (er ist geistig völlig fit), der dann die Immobilie verkaufen kann, um die entstehendem Pflege - und Unterkunftskosten aufzuwenden oder wird dann ein vom Gericht bestellter Betreuer eingesetzt?

Hinzufügen möchte ich noch, dass das Haus der Schwiegermutter alleine gehört, er ist nicht im Grundbuch eingetragen.

Aber es gibt in der NAchbarschaft einige Interessenten, die der Schwiegervater einfach zu blauäugig sieht und die den Preis der Immobilie schon in Gesprächen mit ihm heruntergedrückt haben. Wir wissen aufgrund der Grundstückspreise etc. , dass das Haus eine wesentlich höheren Wert hat, als man dem Schwiegervater eingeredet hat.

Jetzt bitte keine Antworten, die in Richtung Erbe abzielen, wir haben unser Auskommen, es geht uns gut, wir wollen einfach wissen, wie der Vorgang abläuft, was das Gericht veranlasst und am Ende wollen wir, dass die Schwiegereltern gut aufgehoben und versorgt sind.

Denn der Erös der Immobilie sollte bis zum Lebensende von Beiden für ein sorgenfreies Leben reichen und dazu wird jeder Cent gebraucht.

Recht, Betreuungsrecht, Geschäftsfähigkeit
Willkür durch Betreuer?

Hallo, nachdem meine Mutter auf Betreiben meines Bruders unter Betreuung gestellt wurde, lebe ich nun allein im Haus, das wir vorher gemeinsam bewohnten.

Ich bin mittlerweile der Willkür dieser Betreuerin völlig hilflos ausgeliefert. Sie hat mir mittlerweile schon über ein Dutzend Schreiben in den Briefkasten geschmissen, wo drinsteht, daß Handwerker kommen, und wenn ich nicht aufmache, läßt sie die Tür aufbrechen. Reparaturaufträge wurden von ihr jedoch noch nie erteilt, nur einmal aufgrund einer Mängelanzeige von mir, und das erst nach drei Wochen. Wenn sie mit ihren Aktionen fertig ist, fährt sie anschließend am Haus vorbei und grinst zufrieden. Sie hat immer andere Handwerker dabei, die nicht wissen, was da läuft, und hinter denen sie sich versteckt.

Ich habe inzwischen Anzeige wegen Nötigung erstattet, die ohne Begründung eingestellt wurde. Diese Betreuerin behauptet, ich hätte einen Mietvertrag unterschrieben, in dem drinsteht, daß ich nur zwei Zimmer gemietet habe, was natürlich nicht stimmt. Es gibt da keine getrennten Wohnungen. Diesen Mietvertrag hat sie mir unter die Nase gehalten und im Befehlston gemeint, ich solle das unterschrieben. Und da drei Zimmer komplett leerstehen, bewohne ich auch nur zwei Zimmer im Endeffekt.

Nach dieser Anzeige hat sie aus Rache den halben Garten plattmachen lassen. Jetzt liegt wieder ein Schreiben im Kasten von wegen Handwerker und Tür aufbrechen. So geht das bald jeden Monat. Demnächst wird sie dann wohl den Rest vom Garten verwüsten lassen. Seit die Anzeige eingestellt wurde, kommt sie jetzt wohl richtig in Fahrt.

Letztes Jahr wollte sie das Haus einer Hausverwaltung übergeben, wobei ich allerdings leider nicht auf das Schreiben der Hausverwaltung reagiert hab, weil zu dem Zeitpunkt keine Reparaturen anstanden. Ich habe dann später zwar eine Mängelanzeige dorthin geschickt, aber es kam keine Reaktion.

Es gibt dieser Person offenbar eine sadistische Befriedigung, mich zu terrorisieren. Egal, was ich mache, sie tritt sofort nach, und es wird immer schlimmer. Ich habe mittlerweile starke Depressionen und keine Kraft mehr, was zu tun. Während sie mittlerweile alle paar Wochen hier auftaucht, um was in den Briefkasten zu schmeissen, kümmert sie sich um meine demente Mutter einen Dreck. Die wird anscheinend jetzt mit Neuroleptika ruhiggestellt und wurde natürlich gegen ihren Willen im Altersheim untergebracht. Letztes Jahr bin ich regelmäßig mit anonymen Anrufen belästigt worden, die wahrscheinlich auch auf das Konto dieser offenbar psychisch kranken Person gehen. Was kann ich da noch tun?

Recht, Betreuung, Betreuungsrecht
Wie weit darf eine Betreuerin im Umgang mit dem Betreuten gehen betreffend der Hilfe bei Problemen mit der Sexualität?

Ich würde gerne wissen, was eine Betreuerin beispielsweise bei einem Klient machen darf. Hypothetische Sachlage stellt sich wie folgt dar: Die Betreuerin ist eine Berufsbetreuerin, jedoch keine gesetzliche Betreuerin, welche also auf Wunsch des Betreuten hin arbeitet. Grundlage dafür ist ein Betreuungsvertrag, der beiderseitig jederzeit aufgelöst werden kann.

Der zu Betreuende ist nun gleich zu Beginn des Betreuungsverhältnisses darüber informiert worden, dass die Betreuerin in jedem Bereich des Lebens helfen kann, sofern dies gewünscht/erforderlich ist. So auch beim Thema "Sexualität".

Nun habe ich die Frage dazu, ob diesbezüglich nur Beratungsleistungen angeboten werden dürfen oder mehr. Um konkreter zu werden: Der zu betreuende, angenommen, 21-jährige, hat tatsächlich ein Problem mit seinem Penis. Darf er nun die Betreuerin fragen, ob Sie sich dies mal anschaut?

Und viel wichtiger: Dürfte die Betreuerin diesbezüglich helfen und sich das Geschlechtsteil tatsächlich ansehen und es anfassen? (rein zu Untersuchungszwecken!) Es ist natürlich klar, dass die Betreuerin keine echte ärztliche Untersuchung ersetzen soll oder will. Der Betreute möchte einfach ungern zu einem Facharzt gehen und hofft darauf, dass die Betreuerin vielleicht schon etwas dazu weiß, sodass ein Arztbesuch vermieden werden kann.

So, hoffe es wurde nichts falsch verstanden! Bitte um hilfreiche, keine dummen Antworten!

Sexualität, Penis, Betreuungsrecht

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